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Rückeroberung des Flussufers
Stadtquartier in Bydgoszcz von BBGK
Leise Landmarke
Leuchtturm am Genfer See von Bureau
Holz-Origami im Klettgau
Mehrzweckhalle von D’Aloisio Architekten
Opposite Office, Maximilian Hartinger, Saatschaller
Weißenhof-Architekturförderpreis vergeben
Präpositionen der Zugänglichkeit
Ausstellung von Mischa Kuball in Dortmund
Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
Haftung bei Gefälligkeitsleistungen
Läßt sich der Architekt gefälligkeitshalber auf eine Beratung oder sonstige Leistungen ein, so muß er für Fehler bei seinem Tätigwerden i.d.R. einstehen; er haftet also auch bei gar nicht geschuldeten sondern nur freiwillig erbrachten (und ggfs. auch nicht vergüteten) Leistungen.






