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Dorftreff unter den Banyans
Umbau in Zhongxin von Atelier XÜK
16 Cluster am Ammersee
Schule in Herrsching von schürmann dettinger architekten
Wie weiter mit der Bauwende?
Transformationsbarometer Bauwirtschaft veröffentlicht
Freiräume für Berlin
BAUNETZWOCHE#694
Des Apothekers rechte Hand
Berufsschule in Münster von Schnoklake Betz Dömer Architekten
Unabhängig bleiben
Architekturkooperative zur Datensouveränität gegründet
Buchtipp: Saudi Modern
Jeddah in Transition 1938–1964
Haftung bei Gefälligkeitsleistungen
Läßt sich der Architekt gefälligkeitshalber auf eine Beratung oder sonstige Leistungen ein, so muß er für Fehler bei seinem Tätigwerden i.d.R. einstehen; er haftet also auch bei gar nicht geschuldeten sondern nur freiwillig erbrachten (und ggfs. auch nicht vergüteten) Leistungen.






