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BAUNETZWOCHE#692
Autark im Kraichgau
Ferienhaus von Schneider Hoffmann Architekten
Weniger Achtsamkeit wagen
Zur Kunstbiennale in Venedig
Haftung bei Gefälligkeitsleistungen
Läßt sich der Architekt gefälligkeitshalber auf eine Beratung oder sonstige Leistungen ein, so muß er für Fehler bei seinem Tätigwerden i.d.R. einstehen; er haftet also auch bei gar nicht geschuldeten sondern nur freiwillig erbrachten (und ggfs. auch nicht vergüteten) Leistungen.






