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Steuerrecht
Mittelbar verknüpft mit dem Berufsbild des Architekten ist die Qualifizierung seiner Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit, womit grds. die Gewerbesteuerpflicht entfällt.
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25.09.2007 Errichtung schlüsselfertiger Gebäude löst Gewerbesteuerpflicht aus mehr |






