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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

D-Hemer: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2007/S 138-170547

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Hemer, vertreten durch den Bürgermeister, Hademareplatz 44, D-58675 Hemer.
Internet-Adresse(n):
www.hemer.de
Weitere Auskünfte erteilen: Wettbewerbsbetreuung Herbstreit Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Freie Landschaftsarchitekten BDLA / IFLA, Alte Bahnhofstr. 56, z. Hd. von Frau Heike Siegel, D-44892 Bochum. Tel. +49 / 234 - 9 27 97 - 19. E-Mail: hs@herbstreit-landschaftsarchitekten.de. Fax +49 / 234 - 9 27 97 - 27.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Wettbewerbsbetreuung Herbstreit Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Freie Landschaftsarchitekten BDLA / IFLA, Alte Bahnhofstr. 56, z. Hd. von Frau Heike Siegel, D-44892 Bochum. Tel. +49 / 234 - 9 27 97 - 19. E-Mail: hs@herbstreit-landschaftsarchitekten.de. Fax +49 / 234 - 9 27 97 - 27. URL: www.hemer.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Wettbewerbsbetreuung Herbstreit Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Freie Landschaftsarchitekten BDLA / IFLA, Alte Bahnhofstr. 56, z. Hd. von Frau Heike Siegel, D-44892 Bochum. Tel. +49 / 234 - 9 27 97 - 19. E-Mail: hs@herbstreit-landschaftsarchitekten.de. Fax +49 / 234 - 9 27 97 - 27.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Begrenzt offener, einstufiger, anonymer, landschaftsarchitektonisch-städtebaulicher Wettbewerb Landesgartenschau Hemer 2010. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt nach den Grundsätzen und Richtlinien der "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben" (RAW 2004) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach VOF mit maximal 30 Teilnehmern, von denen 8 Teilnehmer vorab ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen sind.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hemer wird im Jahr 2010 die Landesgartenschau in Nordrhein-Westfalen ausrichten. Mit den Planungen für die Landesgartenschau soll die Konversionsfläche der ehemaligen Blücher-Kaserne einer neuen, städtebaulichen Nutzung zugeführt und in das städtische Freiflächen- und Erholungssystem der Stadt integriert werden.
Durch die dauerhafte Entwicklung neuer, hoch attraktiver Freiräume will die Stadt Synergien mit dem laufenden Stadtumbauprozess nutzen, der die Stärkung der Wohn- und Zentrumsfunktionen in der Innenstadt sowie die Neuprofilierung des Stadtbildes zum Ziel hat.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Freianlagenplanung für die Durchführung und Nachnutzung der Landesgartenschau. Kennzeichnend für die Planungsaufgabe ist der Umgang mit der komplexen Bestandssituation einer militärischen Konversionsfläche in einem stark profilierten Gelände im Übergang zum NSG "Felsenmeer". Die Gestaltung der Freiflächen soll einen dramaturgischen Erlebnisdreiklang schaffen: Erkenntnis und Begegnung im "KulturQuartier", Bewegung und Aktivität in den "Stadtterrassen" und im "Felsenpark" sowie mystische Kontemplation im "Felsenmeer". Für diese Trilogie sollen über den Wettbewerb ambitionierte, alternative Lösungsvorschläge ermittelt werden.
Schwerpunkte der Wettbewerbsaufgabe sind das "KulturQuartier", die "Stadtterrassen" und der "Felsenpark" mit seiner Anbindung an das "Felsenmeer". In diesen Teilbereichen sollen dauerhaft öffentliche Grün- und Erholungsflächen als attraktives Ambiente eines neuen Stadtquartiers geschaffen werden. In das "KulturQuartier" ist eine multifunktionale Begegnungsstätte (Stadthalle) städtebaulich zu integrieren. Darüber hinaus sollen für das angrenzende Wohngebiet städtebauliche Ideen entwickelt werden.
Ort der Ausführung:
Deutschland, Land Nordrhein-Westfalen, Märkischer Kreis, 58675 Hemer.
NUTS-Code DEA58.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222200, 74251000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
In der Bewerbungsphase werden zwei Kategorien erfasst:
- Kategorie 1: "Erfahrene Bewerber".
- Kategorie 2: "Junge Bewerber", deren Diplomurkunde nicht älter als 7 Jahre ist (Stichtag: Tag der Bekanntmachung). Diese Bedingungen gelten für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser und alle Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften.
Bewerber der Kategorie 2 werden anteilig zur Gesamtzahl der Bewerbungen berücksichtigt, jedoch auf maximal 6 Teilnehmer begrenzt. Die Bewerber haben im Bewerberbogen anzugeben, ob sie sich als "Erfahrene Bewerber" oder als "Junge Bewerber" bewerben.
Bewerbungsunterlagen:
1. Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF gegen sie oder ihn vorliegen.
2. Erklärung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller teilnahmeberechtigten Bewerber.
3. Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied einer eventuell bestehenden Arbeits- / Bürogemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) bewirbt, und dass die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen.
4. Nachweis von mindestens einem Wettbewerbserfolg (Preis oder Ankauf) im Bereich Gartenschauen oder öffentliche Parkanlagen ab dem Jahr 2000 (max. 1 Projektblatt DIN A3).
Alternativ:
Nachweis, dass ab dem Jahr 2000 Freianlagen vergleichbarer Größe und Art mit einem Bauvolumen von mindestens 500 000 EUR als Landschaftsarchitekt verantwortlich geplant wurden (mindestens Leistungsphasen 2 - 5) (max. 1 Projektblatt DIN A3).
5. Nur für Bewerber der Kategorie 2 "Junge Bewerber", wenn die unter 5. genannten Nachweise nicht voll erbracht werden können:
Um auch Berufsanfänger angemessen zu beteiligen, behält sich die Ausloberin vor, auch solche Bewerbungen zum Auswahlverfahren zuzulassen, welche die unter 4. genannten Nachweise nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von mindestens einem Wettbewerbserfolg zu anderen Planungsaufgaben (Preis oder Ankauf), von sonstigen Auszeichnungen oder anerkennenden Fachveröffentlichungen erwarten lassen, dass sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind (max. 1 Projektblatt DIN A3).
Bei Arbeitsgemeinschaften oder Partnerschaften muss der federführende Landschaftsarchitekt benannt werden. Die o. g. Nachweise müssen nur durch die federführenden Landschaftsarchitekten erbracht werden.
Eine Bewerbung zum Auswahlverfahren ist nur mit den von der Ausloberin ausgegebenen formalisierten Bewerbungsunterlagen möglich. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internetauftritt der Stadt Hemer unter www.hemer.de erhältlich. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diese Bewerbungsunterlagen bei der Ausloberin abgefragt sowie fristgerecht und vollständig eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 22.8.2007, 16.00 Uhr bei dem für die Wettbewerbsbetreuung zuständigen Büro (vgl. Ziffer I.1) einzureichen. Es gilt der Eingang der schriftlichen Bewerbungen. Der fristgerechte Eingang ist vom Bewerber zu gewährleisten, verspätete Einsendungen oder Ablieferungen können nicht berücksichtigt werden.
Sofern mehr als 22 teilnahmeberechtigte Bewerbungen eingehen, erfolgt eine Auswahl durch das Los unter unabhängiger Aufsicht. Sofern mehr als 6 Bewerbung der Kategorie 2 eingehen, werden die Teilnehmer dieser Kategorie anteilig per Los ermittelt.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche am Tag der Bekanntmachung die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
- Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin /
Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie, für die anderen Fachrichtungen und
Ausbildungen) gewährleistet ist.
- Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden und wenn der Geschäftssitz im Zulassungsbereich liegt.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt und teilnahmeberechtigt ist. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter.
Architekten und Stadtplaner sind in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt, es gelten sinngemäß die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie für Landschaftsarchitekten. Die Federführung muss in diesen Fällen grundsätzlich beim Landschaftsarchitekten liegen. Es wird dringend empfohlen, Architekten und Stadtplaner in die Planungen mit einzubeziehen.
Weiterhin wird empfohlen, Sachverständige aus dem Bereich Spiel und Freizeit in die Planung mit einzubeziehen. Diese müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahme am Kolloquium ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. brosk Landschaftsarchitektur Freiraumplanung, Essen.
2. Fenner Steinhauer Weiser FSW Landschaftsarchitekten, Düsseldorf.
3. hutterreimann Landschaftsarchitektur, Berlin.
4. Büro Kiefer, Berlin.
5. Planergruppe Oberhausen, Oberhausen in Zusammenarbeit mit Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn.
6. Planungsgruppe Hoff Reinders, Duisburg.
7. Prof. Pridik + Freese Landschaftsarchitekten, Marl.
8. wbp Landschaftsarchitekten, Bochum.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
- Leitidee.
- Stadträumliche Qualität.
- Freiraumplanerische Qualität.
- Ausstellungskonzept, Dauernutzungskonzept.
- Wirtschaftlichkeit, Realisierbarkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
22.8.2007 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
3.9.2007.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt für Preise und Ankäufe einen Gesamtbetrag in Höhe von 80 000,00 EUR zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist darin enthalten. Die Brutto-Wettbewerbssumme wird voraussichtlich wie folgt gestaffelt: 1. Preis: 26 000,00 EUR, 2. Preis: 18 000,00 EUR, 3. Preis: 12 000,00 EUR, 4. Preis: 8 000,00 EUR, Ankäufe insgesamt 16 000,00 EUR.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
IV.5.3) Folgeaufträge:
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Die Ausloberin beabsichtigt, das Preisgericht mit 11 Personen zu besetzen.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Termine:
Einsendeschluss für die Bewerbungen bis 22.8.07, 16.00 Uhr.
Benachrichtigung der ausgewählten Bewerber 3.9.2007.
Versand der Wettbewerbsunterlagen ab 6.9.2007.
Einreichung schriftlicher Rückfragen bis 25.9.2007.
Pflichtkolloquium 2.10.2007.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 7.11.2007.
Preisgerichtssitzung 11.12.2007.
Versand der Ausschreibungsunterlagen: ab 6.9.2007.
Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge:
Genaue Teilnehmerzahl: 30 (22 geloste und 8 vorab ausgewählte Teilnehmer).
Soll der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden? Ja.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren Preisträgern die weitere Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs für die Kernbereiche der Gartenschau oder definierte Teilbereiche, zumindest bis Leistungsphase 5 § 15 HOAI, übertragen wird,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere,
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme oder Ankaufes nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Vor einer Beauftragung wird die Ausloberin einen oder mehrere Preisträger mit einer Kostenberechnung beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Ist die Bekanntmachung freiwillig? Nein.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
16.7.2007.