https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Erweiterung_des_Schulzentrums_99134.html

Auslobungstext – Teil A: Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

1. AUSLOBER (GRW 3.1)
Auslober ist die GemeindeStetten a. k. M. – Kreis Sigmaringen
- vertreten durch Herrn Bürgermeister Hipp -

2. WETTBEWERBSBETREUER
Mit der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH (Dipl.-Ing. M. Hörz) beauftragt.

3. WETTBEWERBSGEGENSTAND (GRW 1.1)
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Vorentwurfsplanung zur Erweiterung des Schulzentrums in Stetten a. k. M. mit Grundschule, Hauptschule, Realschule und Förderschule.

4. WETTBEWERBSART (GRW 2.1)
Der Wettbewerb wird als begrenzt offener Realisierungswettbewerb ausgeschrieben.

5. WETTBEWERBSSTUFEN (GRW 2.2)
Die Lösung der gestellten Wettbewerbsaufgabe soll innerhalb einer einzigen Wettbewerbsstufe erreicht werden.

6. VERFAHRENSFORM (GRW 2.3 UND 2.4)
Als Verfahrensform wurde der begrenzt offene Wettbewerb mit 30 Teilnehmern gewählt. Dabei werden 22 Bewerber durch Losentscheid ermittelt und zugelassen.

Zusätzlich werden 8 Wettbewerbsteilnehmer aufgrund ihrer Qualifikation durch den Auslober zusätzlich zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.

7. ANONYME VERFAHRENSFORM (GRW 1.6)
Die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren erfolgt anonym. Die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer wird erst nach Zuerkennung der Prämierung durch das Preisgericht aufgehoben.
8. ZULASSUNGSBEREICH – SPRACHE DES WETTBEWERBES
(GRW 2.3.1 und 5.1.2)

Der Zulassungsbereich umfaßt das Gebiet der Landkreise Zollernalbkreis (BL), Tuttlingen (TUT), Sigmaringen (SIG), Konstanz (KN) sowie Kreis Reutlingen (RT). Die Teilnahme bzw. Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten von außerhalb des Zulassungsbereiches mit Bezug auf Artikel 49 des EWG-Vertrages möglich.

Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

9. TEILNAHMEBERECHTIGUNG (GRW 3.2.)
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Garten- und Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind. Garten- und Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten zugelassen.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung

- nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-Richtlinie)
- der Richtlinie 98/48/EWG (EG-Hochschuldiplom-Richtlinie)

gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.

Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtige Vertreter sowie der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft sind nicht zulässig.

Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

Wettbewerbsteilnehmer müssen die Planvorlageberechtigung nach LBO besitzen.
9.1 Bewerbungsverfahren und Auslosung der Wettbewerbsteilnehmer

Entsprechend der Veröffentlichung des Bewerbungsverfahrens können sich Interessierte bis zum 22.03.2001 um eine Teilnahme am Wettbewerb bewerben.

Mit der Bewerbung ist der Nachweis der Kammermitgliedschaft zu erbringen.

Unter den eingegangenen Bewerbungen werden unter notarieller Aufsicht 22 Wettbewerbsteilnehmer und 6 Nachrücker ausgelost und zur Teilnahme zugelassen.

9.2 Zusätzliche Einladungen
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden folgende Architekturbüros zusätzlich eingeladen (alphabetische Reihenfolge):

1. Prof.Dr.Ing. H.J. Aminde, freier Architekt, Stuttgart
2. Dipl.-Ing. Bernhard Beck, Stetten a.k.M.
3. Dipl.-Ing. Dieter Broghammer, freier Architekt, Zimmern o.R.
4. Dipl.-Ing. Gerd Grohe und Eberhard Wurst in Arbeitsgemeinschaft mit Alois Jung, Firma Haba GmbH, Reutlingen/Stetten a.k.M.
5. Dipl.-Ing. Thomas Hahn, Stetten a.k.M.
6. Dipl.-Ing. Günter Hermann, freier Architekt, Tuttlingen/Stuttgart
7. Dipl.-Ing. H. Schaudt, freier Architekt, Konstanz
8. Dipl.-Ing. Thomas Werner, freier Architekt, Stetten a.k.M.
Diese Wettbewerbsteilnehmer haben ihre verbindliche Wettbewerbsteilnahme schriftlich bestätigt.

10. PREISGERICHT (GRW 3.3)
SACHVERSTÄNDIGE UND VORPRÜFER (GRW 3.4)
Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Formulierung dieser Auslobung gehört.


10.1 Fachpreisrichter (alphabetische Reihenfolge):
1. Prof. Dipl.-Ing. Jörg Aldinger - Stuttgart
2. Prof. Dipl.-Ing. Dieter Hauser - Tübingen
3. Dipl.-Ing. Gabriele D’Inka - Fellbach
4. Architekt Hans Riester - Stetten a.k.M.
5. Dipl.-Ing. Folker Trostdorf - Stuttgart

10.2 Stellvertretende Fachpreisrichter:
1. Dipl.-Ing. Gottfried Haefele - Tübingen
2. Dipl.-Ing- Hans-Peter Klein, Landsiedlung Bad.-Württ. - Stuttgart

10.3 Sachpreisrichter: Stellvertreter:
1. Bürgermeister Hipp
2. Herr Löffler Herr Mauch
3. Herr Marquardt Herr Fröhlich
4. Herr Schäfer Herr Feuerstein

Die stellvertretenden Sachpreisrichter sind jeweils persönliche Vertreter der benannten Sachpreisrichter.

10.4 Sachverständige Berater ohne Stimmrecht:
1. Dipl.-Ing. Tillmann Beck, Kreisplanungsamt
2. Leiter der Bauverwaltung, Herr Münch
3. Rektor Heinz Ruf
4. Rektor Manfred Reinelt
5. Rektorin Sigrid Espe
10.5 Vorprüfung:
1. Dipl.-Ing. Manfred Hörz, Architekt
2. Dipl.-Ing. Michaele Ott, Stadtplanerin

11. WETTBEWERBSUNTERLAGEN (GRW 5.1.3)
Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten zur Information und zur weiteren Bearbeitung folgende Unterlagen:

- Auslobungstext Teil A "Allgemeine Bedingungen" und Teil B "Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe" mit Verfassererklärung im Anhang

- Ortsplan

- Bestandspläne der bestehenden Schulgebäude M 1:200 als Transparentplan

- Lageplan M 1:500 (Transparent)

- Lageplan M 1:500 mit Höhenangaben

- Luftbild DIN A3

- Modellplatte M 1:500


Neben den vorgenannten Unterlagen erhalten die Wettbewerbsteilnehmer auf entsprechende Anforderung beim Betreuer den Lageplan in digitalisierter Form (dxf.Format) für eine CAD-Bearbeitung auf Diskette oder per E-Mail direkt übertragen.

12. SCHUTZGEBÜHR (GRW 5.1.6)
Die Wettbewerbsteilnehmer bekommen die Wettbewerbsunterlagen in der 13. Kalenderwoche zugesandt. Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben.

Die Modelle sind ab dem 30. März 2001 nach telefonischer Absprache beim Auslober unter folgender Anschrift abzuholen. Wegen Größe und Gewicht der Modelle ist ein Versand nicht vorgesehen.

Bürgermeisteramt Stetten a. k. M.
Rathausplatz 1 – 72510 Stetten a. k. M.
Tel.: 07573 / 9515-0 / Fax: 07573 / 9515-55

13. WETTBEWERBSLEISTUNGEN ( GRW 5.1.4)
13.1 Kennzeichnung

Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung, jeder Textseite, der verschlossenen Erklärung und des Modells durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (auf den Zeichnungen 1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.


13.2 Von den Wettbewerbsteilnehmern werden folgende Einzelleistungen gefordert:

- Lageplan M 1:500
- Darstellung der Baukörper und deren Erschließung, Zahl der Vollgeschosse, Dachform und Gestaltung, Verkehrs- und Freiflächen, Darstellung von Stellplätzen sowie Unterscheidung von Bestand und Neubau.

Der Plan soll die Vorstellung über die städtebaulich räumliche Gesamtkonzeption für das Planungsgebiet deutlich machen und insbesondere auch als Lageplan für das Schulzentrum und die zugehörigen Außenanlagen dienen. Als Unterlage ist die mitgelieferte Transparentpause bzw. der digitalisierte Grundplan zu verwenden.

- Grundriß der EG-Ebene M 1:200 mit Freiflächen

Darstellung der Gestaltung der Freiflächen und Außenanlagen mit Grundriß der EG-Ebene. Darstellung der Erschließung, befestigte und unbefestigte Flächen, Art der Oberflächenbefestigung, Bepflanzung etc.

Als Unterlage ist die mitgelieferte Transparentpause M 1:200 zu verwenden.

- Sämtliche Grundrisse sowie die wesentlichen Schnitte und Ansichten im M 1:200. In den Plänen sind die Raumbezeichnungen einzutragen.

-Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A 4), möglich sind auch Erläuterungen in Form von Skizzen.
- Berechnung der Bruttogeschoßflächen und der Hauptnutzflächen; ebenso die Berechnung des umbauten Raumes, getrennt in Neubau und soweit erforderlich Umbau. Ein Austausch von Nutzflächen ist nachvollziehbar darzustellen.

- Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

- Modell M 1:500 (in heller Darstellung auf mitgelieferter Grundplatte)

- Verfassererklärung (2-fach) in verschlossenem Umschlag. Der Umschlag soll undurchsichtig sein und darf außen nur die Kennzahl tragen.

14. VERFASSERERKLÄRUNG (GRW 5.2)
Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung entsprechend GRW 5.2 ab. Hierzu ist das Formblatt der Anlage zum Auslobungstext zu verwenden. Die Verfassererklärung ist zweifach im verschlossenen Umschlag der Wettbewerbsarbeit beizufügen.

Nachdem im Anschluß an das Wettbewerbsverfahren eine öffentliche Ausstellung der Arbeiten vorgesehen ist, haben die Teilnehmer eine Karte in der Größe DIN A5 mit Namen, Ortsangabe und Namen der Mitarbeiter zusammen mit der Verfassererklärung in dem geschlossenen Umschlag beizufügen. Mit dieser Karte sollen die Arbeiten dann später bei der Ausstellung bezeichnet werden.

15. AUSLOBUNGSSUMME (GRW 4.1)
Die Auslobungssumme wurde auf der Basis der HOAI § 15/16 sowie nach der GRW ermittelt und beträgt insgesamt DM 83.000,-- (zuzüglich MwSt).

Folgende Preise werden ausgelobt:

1. Preis DM 28.000,--
2. Preis DM 19.000,--
3. Preis DM 12.000,--
4. Preis DM 8.000,--

sowie 4 Ankäufe á DM 4.000,-- DM 16.000,--
DM 83.000,--


Die vorgenannten Preis- und Ankaufsummen verstehen sich zuzüglich MwSt. Dem Preisgericht bleibt auf einstimmigem Beschluß eine andere Verteilung der Preis- und Ankaufsummen vorbehalten.

16. EINLIEFERUNGSTERMIN (GRW 5.4.2)
16.1 Einlieferungstermin für die Pläne ist Donnerstag, der 28.06.2001

An diesem Tage muß die Wettbewerbsarbeit (Pläne) beim Auslober eingereicht sein. Bis 16.00 Uhr kann an diesem Tage der Wettbewerbsentwurf im Rathaus Stetten a. k. M. abgeliefert werden. Alternativ dazu können die Wettbewerbsarbeiten an folgende Anschrift aufgegeben werden:

Bürgermeisteramt Stetten a. k. M.
Rathausplatz 1 – 72510 Stetten a. k. M.

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung durch Post oder andere geeignete Beförderungsmittel der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit. Der Wettbewerbsteilnehmer hat dafür zu sorgen, daß der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut einheitlich vermerkt ist.
Für den Nachweis der rechtzeitigen Einlieferung ist der Wettbewerbsteilnehmer selbst verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, sich zu vergewissern, daß der Tages-stempel bzw. der Datumsnachweis auf der Sendung selbst und auf der Einlieferungsbescheinigung übereinstimmen und als Einlieferungsdatum kenntlich gemacht sind und keine weiteren abweichenden Datumsangaben Verwendung finden.

Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist, werden solche Arbeiten vorbehaltlich eines vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises der zeitgerechten Einlieferung zunächst mitbeurteilt.

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.

16.2 Einlieferungstermin für das Modell ist Donnerstag, der 05.07.2001

An diesem Tage muß das Modell der Wettbewerbsarbeit beim Auslober eingegangen sein. Bis 16.00 Uhr können an diesem Tage die Modelle im Rathaus Stetten a. k. M. abgeliefert werden. Von einem Versand der Modelle ist wegen deren Größe und Gewicht abzusehen.

17. RÜCKFRAGEN (GRW 5.3)
Rückfragen der Wettbewerbsteilnehmer zur Auslobung können bis zum 30.04.2001 bei der

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
z. H. Herrn Hörz
Postfach 10 29 61 – 70025 Stuttgart
Tel: 0711 / 6677-262 - Fax: 0711 / 6677-258
E.Mail: hoerz@landsiedlung.de

schriftlich gestellt werden.

Fragen und Antworten werden zusammengestellt und in Abstimmung mit dem Auslober – ggf. unter Hinzuziehung von Fachpreisrichtern – beantwortet und die Antwort in schriftlicher Form allen Wettbewerbsbeteiligten innerhalb von 2 Wochen zugesandt.

17.1 Die Wettbewerbsteilnehmer können die Schulräume im Rahmen einer organisierten Besichtigung am Montag, den 23.04.2001 um 15.00 Uhr besichtigen und erhalten entsprechende Erläuterungen zum Bestand.

18. BEURTEILUNGSKRITERIEN (GRW 5.1.5)
- Zuordnung der Neubauteile zu den vorhandenen Schulgebäuden und Einfügung in den städtebaulichen Kontext der baulichen Umgebung
- Architektur und Formensprache, Maßstäblichkeit, Gliederung der Baumassen, Konstruktion und Material
- Funktionalität der gesamten Schule, Organisation von Lehr- und Verwaltungsbereichen, Zugang und innere Erschließung, innenräumliche Aufenthaltsqualität
- Freiflächen, Funktionalität und Aufenthaltsqualität der Freiflächen und Pausenbereiche, Zugang und Eingangsbereich
- Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Investitions- und Folgekosten sowie in ökologischer Hinsicht.

19. SONSTIGE TERMINE UND PREISGERICHTSSITZUNG
Das Preisgericht tagt voraussichtlich am Donnerstag, den 26.07.2001

Die Präsentation und Ausstellung der Arbeiten für die Öffentlichkeit ist geplant. Ausstellungsort und Zeit werden noch bekannt gegeben.

Die nicht prämierten Arbeiten können nach Abschluß der Ausstellung innerhalb von 4 Wochen im Rathaus Stetten a. k. M. wieder abgeholt werden. Eine kostenfreie Rücksendung der Pläne gemäß GRW 6.4 durch den Auslober erfolgt nur auf besondere Anforderung durch den Wettbewerbsteilnehmer.

Abweichend von den allgemeinen GRW Bestimmungen ist ein Rückversand der eingereichten Modelle nicht vorgesehen. Diese werden – sofern sie nicht vom Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Ausstellung abgeholt werden – vom Auslober nicht länger archiviert.



20. WEITERE BEARBEITUNG (GRW 7)

Der Auslober wird, soweit und sobald die Schulerweiterung realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes einem oder mehreren Preisträgern unter den in den GRW 7.1.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit Leistungen nach HOAI § 15 mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5 übertragen.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.



21. URHEBERRECHT (GRW 7.3)

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten und angekauften Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Eigentum, Nutzung und das Recht der Veröffentlichung bestimmen die GRW 7.3.



22. ABSCHLUSS DES WETTBEWERBES (GRW 6)

Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht das Wettbewerbsergebnis sobald wie möglich öffentlich bekannt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält das schriftliche Protokoll der Preisgerichtssitzung.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

Eine Rüge muß innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Ausstellung. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuß.



23. Die GRW 1995

Die Auslobung wurde auf der Grundlage der GRW 1995 erarbeitet. Die GRW 1995 gelten verbindlich für Auslober und Teilnehmer des Wettbewerbes, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.



24. MITWIRKUNG DES LANDESWETTBEWERBSAUSSCHUSSES (GRW 3.5)

Die Auslobung wurde im Auftrag des Auslobers durch die Landsiedlung Baden Württemberg GmbH erstellt und am 23.02.2001 mit den Teilnehmern des Preisgerichtes abgestimmt (Preisrichtervorbesprechung).

Der Landeswettbewerbsausschuß der Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung des Wettbewerbes mitgewirkt und hat Kenntnis vom Inhalt dieser Auslobung.