https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Einzelhandelszentrum_und_Platz_am_Kino_100568.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Auslobung des zweiphasigen Realisierungswettbewerbs
"Einzelhandelszentrum und Platz am Kino" in Prenzlau
1. Auslober:
Stadt Prenzlau - vertreten durch den Bürgermeister Herrn Moser, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau

2. Wettbewerbsbetreuung:
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH, Ludwig-Richter-Str. 23, 14467 Potsdam, Tel. 0331-271680, Fax 0331-2716830, e-mail: mail@bsgmbh.com

3. Wettbewerbsaufgabe:
In der Prenzlauer Innenstadt soll an der Friedrichstraße gegenüber dem denkmalgeschützten Kino ein Einzelhandelszentrum mit Magnetfunktion errichtet werden, um die Konzentration der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote zu erhöhen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Attraktivität der Innenstadt durch eine hochwertige Gestaltung des Einzelhandelszentrums und des davor gelegenen Platzes am Kino zu verstärken. Mit dem Wettbewerb sollen dafür städtebauliche und funktionale Lösungen werden. Für die beiden voneinander abhängigen und gleichberechtigten Aufgabenstellungen der Bauwerksplanung und der Freianlagenplanung sind simultane Lösungen zu finden.
Das Wettbewerbsgebiet umfaßt eine Fläche von ca. 1,2 ha.

4. Art des Wettbewerbs:
anonymer, zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb gem. GRW 95; ca. 25 Teilnehmer in der 2. Phase.

5. Zulassungsbereich:
Der Wettbewerb ist offen für Teilnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland nach den Bedingungen der Richtlinie 92/50 EWG. Der Zugang zum Wettbewerb ist interessierten Architekten und Garten- und Landschaftsarchitekten von außerhalb des Zulassungsbereiches mit Bezug auf Artikel 3 (2) bzw. 13 der EG Dienstleistungsrichtlinie 92/50 EWG bzw. mit Bezug auf Artikel 59 der EWG Verträge möglich. Die Teilnahme an der 1. Phase steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen. Über der Zugang zur 2. Phase entscheidet das Preisgericht. Zulassungsvoraussetzungen gemäß Pkt. 3.2.1 und 3.2.2 GRW 95. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

6. Teilnahmeberechtigung:
Teilnehmen können Arbeitsgemeinschaften von Architekten und Freiraumplanern.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen, die nach dem jeweils am Ort ihres Geschäftssitzes geltenden Recht am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Garten- und Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Dies ist durch Urkundenkopie zu belegen.
Juristische Personen, die für die Verfasser der Wettbewerbsarbeit beide Qualifikationen nachweisen können, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Ist die Berufsbezeichnung am Ort ihres Geschäftssitzes nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt derjenige die Anforderungen, der aufgrund eines abgeschlossenen Studiums am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, der nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) anerkannt ist.
Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe gehört.
Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften haben einen Bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Dieser Vertreter hat die Anforderungen zu erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei juristischen Personen haben darüber hinaus der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit, bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung zu erfüllen.
Als Teilnahmehindernis gelten die Vorgaben der GRW 1995 Nr. 3.2.3.
Es wird dringend empfohlen, städtebaulichen und stadtplanerischen Sachverstand zur Lösung der Aufgabe einzubeziehen. Fachberater unterliegen nicht der Teilnahmeberechtigung. Sie dürfen nur jeweils eine Arbeitsgemeinschaft beraten.

7. Beurteilungskriterien 1. Phase:
Einhaltung der formalen Anforderungen, Einhaltung der bindenden Vorgaben der Auslobung, Städtebauliche Entwurfsidee, Umsetzbarkeit

8. Fachpreisrichter:
Prof. Friedrich Spengelin, Freier Architekt, Hannover / Prof. Heinz Nagler, Freier Stadtplaner, Cottbus / Dipl.-Ing. Reinhard Plewe, Freier Architekt, Prenzlau / Dipl.-Ing. Rebecca Chestnutt, Freie Architektin, Berlin / Dipl.-Ing. Ines Alkewitz, Freie Landschaftsarchitektin, Zernikow / Prof. Bernd Albers, Freier Architekt, Potsdam / Dipl.-Ing. Karin Ganssauge, Freie Stadtplanerin, Berlin / Dipl.-Ing. Horst Wagenfeld, Freier Landschaftsarchitekt, Netzeband

9. Preise:
Die Preissumme ist auf 96.512,00 Euro brutto (= 83.200,00 Euro netto) festgelegt. Sie verteilt sich auf fünf Preise und drei Ankäufe wie folgt:
1. Preis 20.500 Euro, 2. Preis 16.400 Euro, 3. Preis 12.800 Euro
4. Preis 10.300 Euro, 5. Preis 8.200 Euro, 3 Ankäufe je 5.000 Euro
Die Änderung der Anzahl von Preisen und Ankäufen sowie ihrer Höhe ist innerhalb der Gesamtsumme bei einstimmigem Beschluß des Preisgerichts möglich.

10. Weitere Bearbeitung:
Als Ergebnis des 2. Preisgerichtes spricht das Preisgericht eine besondere Empfehlung zur Handhabung der weiteren Bearbeitung aus.
Der Auslober beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung erfolgt soweit und sobald die Beschlüsse der Stadtvertretung gefaßt sind.

11. Termine:
Abforderung einer Kurzfassung der Ausschreibung: ab Veröffentlichung
Bewerbung um Wettbewerbsunterlagen bis: 3.6.2002
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 10. - 14.6.2002, 9.00 - 16.00 Uhr
Einführungsveranstaltung mit Besichtigung des
Wettbewerbsgebietes: 10.6.2002, 10.30 Uhr
Ort: Kleinkunstsaal des Dominikanerkloster, Am Uckerwiek, 17291 Prenzlau
1. Rückfragenkolloquium: 9.7.2002
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 31.7.2002
1. Preisgericht: 22.8.2002
2. Rückfragenkolloquium: 17.9.2002
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 4.11.2002
2. Preisgericht: 27.11.2002

12. Sonstige Angaben:
Die Wettbewerbsunterlagen werden gegen persönliche Unterschrift des Teilnehmers bei der Stadtverwaltung Prenzlau, Amt für Stadt- und Ortsteilentwicklung und Förderangelegenheiten, Abt. Stadtplanung, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau ausgeben. Die Wettbewerbsunterlagen werden nicht verschickt, weil Ortskenntnisse der Teilnehmer als unverzichtbar vorausgesetzt werden.
Für die Wettbewerbsunterlagen ist bei Übergabe eine Schutzgebühr in Höhe von 50,00 Euro zwingend als Verrechnungsscheck zu entrichten. Die Schutzgebühr wird bei Abgabe einer den Anforderungen der Auslobung entsprechenden Wettbewerbsarbeit erstattet.
Um den an der Teilnahme Interessierten unnötige Kosten zu ersparen, wird auf Anfrage an das betreuende Büro (schriftlich oder per Fax) eine Kurzfassung der Ausschreibung ohne Abbildungen und Pläne kostenfrei ab Veröffentlichung zugesandt.
Die Interessenten an der Teilnahme werden um Mitteilung an das betreuende Büro (schriftlich oder per Fax) gebeten, um eine ausreichende Zahl an Wettbewerbsunterlagen herstellen zu können.

13. Die Architektenkammer Brandenburg führt den Wettbewerb unter der
Registriernummer W - 2002 / 2 / 02