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Teich für Vitra Bureau Bas Smets in Weil am Rhein
Vernünftig verdichtet im Münchner Westend Aufstockung und Sanierung von zillerplus Erweiterung mit Leichtigkeit Primarschule im Kanton Solothurn von Haller Gut Architekten Internationaler Hochhaus Preis 2026/27 30 Projekte nominiert
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Ergänzende Angabe im EU-Amtsblatt vom 24.03.2005
24/03/2005 S59 Ergänzende Angaben
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.






