https://www.baunetz.de/recht/Neue_Schlussrechnungsmuster_HOAI_2009_841658.html


Neue Schlussrechnungsmuster HOAI 2009

Neue Schlussrechnungsmuster HOAI 2009
Beispiel
Honorarforderungen des Architekten nach HOAI 2009 sind nur gegenüber dem Bauherrn durchsetzbar, wenn sie fällig geworden sind. Voraussetzung für die Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung seit langem die sog. prüffähige Schlussrechnung (oder auch Abschlagsrechnung). Konsequenz einer nicht prüffähigen Schlussrechnung im Gerichtsverfahren ist die Abweisung der Honorarklage als derzeit nicht begründet (vgl. allgemein unter prüffähige Schlussrechnung).

Wichtige Konstellationen einer Rechnungslegung nach HOAI 2009 sind u.a. folgende:

  1. Abschlagsrechnung

  2. Schlussrechnung bei Pauschalhonorarvereinbarungen

  3. Schlussrechnung

  4. Teilschlussrechnung

  5. Schlussrechnung unter Berücksichtigung von Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss

  6. Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Pauschalhonorarvereinbarungen

  7. Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

  8. Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung von Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss

Zur Verfügung gestellt werden 6 Muster mit Anlagen, auf deren Grundlage die oben dargestellten acht wichtigsten Schlussrechnungs-Konstellationen nun auch für die HOAI 2009 zu bewältigen sind. Wichtig für einen sinnvollen und richtigen Gebrauch der Muster sind die Vorbemerkungen.