Der deutsche Bundestag hat am 23. April 1998 nicht nur über den Euro debattiert, sondern auch eine Reform des Vergaberechts beschlossen. Die Änderungen sind aufgrund europarechtlicher Vorgaben notwendig geworden. Nach wie vor sei aber gewährleistet, daß durch die bewährten Regelungen der VOB keine Nachteile für mittelständische Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge entstünden, betonte Bundesbauminister Oswald.
Lesen Sie dazu auch die aktuelle Pressemitteilung des Bundesbauministeriums im BauNetz.