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05.03.2008

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Existenzsichernde Honorare

BDA kritisiert HOAI-Entwurf


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13 Jahre nach dem Auftrag des Bundesrats zur Überarbeitung der HOAI hat die Bundesregierung es nun tatsächlich geschafft, einen Referentenentwurf zur Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorzulegen. Der Bund Deutscher Architekten BDA reagiert darauf in einer Stellungnahme vom 4. März 2008:

Aus Sicht des BDA ist der Entwurf unübersichtlich, inhaltlich unvollständig und nicht ausgereift. Er bedarf daher der intensiven Diskussion und Überarbeitung. Für die Zukunft fordert der BDA eine deutlich weitergehende Neufassung der HOAI unter den Aspekten:

  • konsequente Abkopplung der Honorare von den Baukosten unter Berücksichtigung der HOAI-Vorschläge des Statusberichtes 2000plus

  • verbindliche Regelung aller Leistungsphasen als untrennbare Teile einer geistig-schöpferischen Gesamtleistung

  • Vereinbarung auskömmlicher und existenzsichernder Honorare

  • Einführung marktwirtschaftlicher Komponenten bei gleichzeitigem Schutz kleinerer Büroeinheiten

  • Verankerung des Wettbewerbswesens als schützenswertes Kulturgut und transparentes Vergabeverfahren

  • Förderung zukunftsfähiger Baukultur durch verbindliche Regelung der kreativen Leistung bei Stadtplanung und Bauen im Bestand
Die bisherigen Forderungen der Architekten- und Ingenieurkammern und -verbände hätten bedauerlicherweise keinen Niederschlag in der Novelle gefunden. An dem von der Bunderegierung vorgelegten Entwurf kritisierte der BDA vor allem folgende Punkte:
  • Absenkung der Tafelendwerte auf 5 Millionen EuroDas hieße, ab einer Bausumme von 5 Millionen Euro wäre das Honorar frei verhandelbar. Diese Klausel würde die Position kleinerer und mittlerer Büros erheblich verschlechtern, da sie kaum mehr eine Chance auf größere Aufträge hätten. Ergebnisse von Architektenwettbewerben wären ebenfalls durch die anschließenden Preisverhandlungen wieder in Frage gestellt.

  • Einführung eines Baukostenvereinbarungsmodells
    Die anrechenbaren Baukosten können in Zukunft abweichend von den tatsächlichen Herstellkosten bindend vereinbart werden. Da aber eine seriöse Kostenermittlung in aller Regel bei Vertragsabschluss noch nicht vorliegt, ermöglicht die vorliegende Regelung völlig legal die Umgehung der verbindlichen Honorarordnung durch Vereinbarung willkürlicher Baukosten.

  • Entfall der Bauleitungstätigkeit aus dem geregelten Bereich
    Der Entfall der Leistungsphasen 6 bis 9 aus dem gesetzlich geregelten Bereich der HOAI ist willkürlich und nicht mit EU-Forderungen zu begründen. Werden besonders haftungsrelevante Teile der Architektenleistung wie die Bauleitung zukünftig als Dienstleistung betrachtet, stellt sich die Frage nach dem Umfang der Architektenhaftung grundsätzlich neu.

  • Erhöhung der Honorare
    Grundsätzlich positiv sieht der BDA den Verzicht auf Regelung der Stundensätze, die Beibehaltung der Honorarzonen und die Anhebung der Honorare. Die vorgeschlagene Erhöhung ist jedoch nicht ausreichend. Sie kann in keinem Fall den Schaden auffangen, den der Verzicht auf eine Regelung der Umbauzuschläge verursacht. Diese sollen in Zukunft frei verhandelbar sein und werden in der Novellierung nicht mehr erwähnt.

  • Anwendungsbereich
    Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Auftragnehmer mit Sitz in Deutschland beschränkt. Zumindest im Bereich der Landesgrenzen wird die neue Regelung jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen führen, deren Folgen noch nicht absehbar sind.
Über diese Kritikpunkte hinaus blieben insbesondere die geistig-schöpferischen Leistungen bei der Stadtplanung und die Architektenleistungen im Rahmen der Projektentwicklung völlig unberücksichtigt. Den politischen Wunsch nach Deregulierung und Vereinfachung kann der vorgelegte Entwurf nicht erfüllen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Novelle enthält mehr und in sich widersprüchliche Tabellen und Regelungen als die bisherige HOAI.


Zum Thema:

Die detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf unter www.bda-architekten.de


Kommentare

17

Jost | 20.03.2008 14:24 Uhr

HOAI

Meiner Meinung nach sollte die HOAI abgeschfft werden. Honorare können frei kalkuliert werden.
Nichts anderes wird derzeit durch die Unterschreitungen der Mindestsätze getan.
Vorteil: Wenn die HOAi abgeschafft ist, hat man dem Bauherren nicht mehr diese Dreisprünge zu erklären, wie das Honorar ermittelt wird. Der Häuslebauer versteht das eh nicht, will letztendlich auch nur bauen. Weg mit der HOAI.

16

rb. dipl.-ing. arch | 08.03.2008 01:32 Uhr

@marie - werkleister?

kaum vorzustellen, dass der architekt nicht für seine leistung haftet - egal ob werk oder dienstleister - aber fehler werden einem nochmehr untergejubelt, wenn die leistung nach der werkplanung endet. ... schon mal nur bis lph5 gearbeitet?

und der bauherr?... den werden die bauunternehmen noch mehr ausnehmen wenn es keinen vertreter mehr auf der baustelle gibt...

schwacher referentenentwurf im sinne des verbraucherschutzes ... und an vielen anderen stellen auch sehr magelhaft ... von wegen existenzsicherende Grundlage; vielmehr ZERSTÖRENDE Absichten sind hier zu unterstellen!

15

Marie | 07.03.2008 18:22 Uhr

nur Bauleitung als Dienstleiter !?

Super: Bauleitung wird eine Dienstleistung, ich warte schon lange darauf, dass die Architekten- und Planerleistungen Dienstleistungen werden (dieses Werkvertragsrecht ist unser Aller Tod), denn andere freie Berufe wie Anwälte und Ärzte sind ja auch Dienstleister - wenn ich zum Anwalt nur zur Beratung gehe, werden mir gleich das Wissen und der Sachverstand in Rechnung gestellt, warum sollen denn Architekten erst mal fünf Entwurfsvarianten mit Kostenschätzung erarbeiten, um dann zu erfahren, dass der Bauherr ja nur mal spasseshalber wissen wollte, was man mit der Immobilie machen könnte - und wieder gibt es keinen Auftrag bzw. keinen Vertrag (es war ja nur eine unverbindliche Anfrage). Ausserdem kämen wir Architekten dann endlich aus der Haftung für Fehler, die der GU zu verantworten hätte (- und jeder Bauherr weiss ja inzwischen, dass er besser den freien Architekten verklagt, weil der ja keine GmbH hat). Also Dienstleister mit einer Gebührenordnung..... und mehr Öffentlichkeitsarbeit, die das Berufsbild der Architekten wieder in ein anderes Licht rückt.

14

G. Schwarz, Dip.-Ing. | 06.03.2008 19:40 Uhr

HOAI

Das gesagte über die Kammern stimmt. Hier muß was für die Einhaltung der HOAI getan werden. Die Existenz steht auf den Spiel. Es beweißt einmal mehr, dass der Planer ein notwendige Übel ist aber für alles haften soll. Eine Regelung ist nur so gut, wie es keine Schlupflöcher zulaßt. Deshalb sollte eine neue HOAI den Planern dienen und nicht den Rechtsanwältenm..

13

flavor_flo | 06.03.2008 15:38 Uhr

von höchstsätzen...

...träumen ist eine wunderbare sache.
beim bauen für die öffentliche hand, werden zumindest hier in bayern aus "gründen der wirtschaftlichkeit" keine anderen als die mindestsätze gewährt.
DA muss angesetzt werden. nur traut sich von unseren vertretern da keiner ran. es muss mit der öffentlichen hand, den kommunen geredet werden, dass eindeutige regularien der gültigen hoai zur bewertung einer baumassnahme in der jeweiligen honorarzone (um die oft auch gekämpft werden muss) kein jux sind sondern eine objektive beurteilung einer zu erbringenden leistung.

12

hein mück | 06.03.2008 14:54 Uhr

Geldvernichter Kammern

wenn man für jede Länderkammer ein Jahresbudget von 1 Mio€ zugrunde legt, so sind das im Jahr für alle Kammern rd. 17 Mio€. Damit werden in erster Linie Gehälter, Mieten Reiskosten, Auslagen und und und gezahlt. Allenfalls 5% werden für sinnvolle Dinge ausgegeben. Wenn man dann noch diesen albernen, rechtfertigenden Beitrag zu den Kammerbeiträgen dieser beiden Geschäftsführer aus Bremen und Baden-Württemberg im sogenannten "Deutschen Architektenblatt", Heft 01/08, Seiten 35 bis 37 liest, dann wird mehr als deutlich, daß die Kammern nur Selbstzweck einiger weniger Nutznießer, wie z.B. derartiger Geschäftsführer, und Wichtigtuer sind. Themen, die den Zwangsmitgliedern unter den Nägel brennen, werden überhaupt nicht angefaßt.
Es wird allerhöchste Zeit, daß diese mittelalterlichen Strukturen und Geldvernichtungsmaschinen abgeschafft werden; derartiges paßt nicht mehr in die heutige Landschaft und ist im Grunde kontraproduktiv.

11

martin | 06.03.2008 12:06 Uhr

NA KLAR.....

...stimmt was nicht:

o Architektenmarkt völlig übersättigt! Bei übersichtlicher Masse an Bauaufgaben...

o Baukultur und Verständnis dafür in der breiten Masse (sollte eigentlich unser AG sein) allgemein im A....

o und andersherum: Vermittlungsproblem der Architekten...die kommen an Otto Normal einfach nicht mehr ran!

o immer noch zuviele Studenten, Himmel, mit welchen verklärten Vorstellungen so manche daherkommen....Das heißt Aufklärung ist gefragt! Ist den Unis aber egal, Hauptsache die Einschreibungen stimmen...

o komplett fehlende Kammerunterstützung bei Honorarproblematik (man gehe mal zu einem Anwalt zwecks Kurzberatung...da läuft die Euro-Uhr schon beim Betreten der Kanzlei...gute Lobby- und Kammerarbeit!)

o und....
o und....
o und....
(Bitte ergänzen)

10

architekt? | 06.03.2008 10:57 Uhr

@alle

Man merkt doch schon anhand dieser garstigen Kommentare, dass mit "uns" etwas nicht stimmt... viell. sollte man erstmal dagegen etwas tun.

9

karlnapp | 05.03.2008 17:59 Uhr

zu Wilhemli

Das Honorar ist vor Auftragserteilung zu vereinbaren, spätere Vereinbarungen und/oder Änderungen sind unwirksam.
Für Wilhemli scheint das allerdings nicht zu gelten, denn ganz offensichtlich hat er einen Auftrag angenommen und ist auch bereits tätig geworden; angeblich will er dann später eine Honorarerhöhung bei seinem Auftraggeber, einem hochbauenden ( ! ) Kollegen, durchgesetzt haben, der demnach ein ganz schöner Trottel sein müßte.
Fazit des Beitrags: dummes Gerede

8

Waldundwiesenarchitekt | 05.03.2008 17:51 Uhr

Kammer-Unwesen

in aller Regel sitzen in den Kammern und in der BAK Flaschen, die unser Geld für Unsinn verbrennen. Das Einzige, was sie einigermaßen verstehen, ist die Eintreibung der Beiträge von den am Hungertuch nagenden Mitgliedern.
Dieser naßforsche Beitrag von GOA spricht insoweit Bände.
Die Kammern gehören abgeschafft, denn sie sind so Überflüssig wie ein Kropf !

7

martin | 05.03.2008 17:16 Uhr

@wilhemli

Na, da haben Sie aber Glück gehabt...bei Ihrem Einzelfall!

Ich könnte hier, und das würde aber den Rahmen der kurzen Kommentare sprengen, von unzähligen Fällen berichten, wo genau diese Haltung eben nicht zum Erfolg geführt hat.

Im Gegenteil, bei uns (Uni-Standort mit Architekturausbildung) werben die Profs mit ihren Nebenbei-Privat-Büros bei potentiellen Bauherren sogar damit, mit Studenteneinsatz jeden angebotenen Mindestsatz von freien Architekten/Büros unterbieten zu können!

Das ist Alltag!

6

Volker Eich, Strategieberater | 05.03.2008 17:15 Uhr

HOAI

In einem gesättigten Markt herrschen andere Spielregeln als in einem Anbietermarkt. Architekten, die das verstanden haben, setzen ihre Honorarvorstellungen viel einfacher durch.

5

Goa | 05.03.2008 16:58 Uhr

Dumping und mehr

zu Ramin: Die AK sind wir als Ihre Mitglieder selbst. Meckern gilt nicht, engagieren Sie sich oder halten Sie den Mund.
Dumping:
Wenn alle Kollegen das Rückrat hätten, den Investoren und Bauherren beim Honorardumping die Stirn zu bieten und sich nicht gegenseitig die Aufträge weg zu nehmen wäre die HOAI mit allen Möglichkeiten auch auskömmlich - bischen mehr schadet nie. Aber wenn es nicht durchsetzbar ist nutzt keine Änderung. Und durchsetzbar wird es, wenn - siehe oben.
Es liegt an uns selbst.

4

Bernward Wilhemli, Landschaftsarchitekt | 05.03.2008 16:56 Uhr

HOAI-Entwurf

Der 'Preisverfall' der Architektenleistung ist z.T. selbstverschuldet. Zwischen Mindest- und Höchstsatz ist doch Platz genug ein auskömmliches Honorar zu finden. Gleichzeitig gilt es bürointerne Prozesse oder aber auch die Komunikation mit dem Bauherren zu straffen und zu optimieren.

Wenn jedoch immer nur und schon selbstverständlich auf Mindesthonorarebene gearbeitet wird, nützt auch die Anhebung der Honorarsätze herzlich wenig.

Werte Kollegen, beweisen Sie Rückgrat, seien Sie sich des Wertes Ihrer Leistung bewußt, stellen Sie dem Bauherren transparent dar, welche Verantwortung (ich sage nur Planungsfehler! und Durchgriffshaftung!!) Sie übernehmen - zu deutsch, welche Sicherheit die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Architekten bedeutet und Sie sollten in der Lage sein ein ordentliches Honorar auszuhandeln.

Ich bin bisher ein einziges Mal auf unverständnis bei meiner Honorarforderung gestoßen - als ich für einen hochbauenden Kollegen die Planung und letztlich auch Bauleitung der Außenanlagen eines Neubauprojektes übernehmen sollte. Aufgrund des zu erwartenden Aufwandes hatte ich mein Honorar nach Höchstsatz errechnet, was blankes Erstaunen nach sich zog. Ich habe es dem Kollegen freigestellt gern einen anderen Bauleiter zu bestellen und zwischenzeitlich die Bearbeitung des Projektes wegen der unsicheren Beauftragung eingestellt. Nach kurzer Verhandlung haben wir eine gemeinsame finanzielle Basis gefunden! Nicht ganz Höchstsatz - aber auch nicht allzuweit davon entfernt...

Insofern - seien Sie sich Ihrer Leistung bewußt!

3

jack | 05.03.2008 16:34 Uhr

berufsbild

gestern gab es einen ganz interessanten vortrag des chefs von autodesk, carl bass, in berlin zum thema "nachhaltigkeit im design". nach einer dreiviertelstunde weltbild-vermittlung ala al gore kam die fragerunde. ein vertreter der berliner architektenkammer stand auf und fing an vorzuheulen, dass die software von autodesk für die armen architekten zu teuer wäre. erwartet hatte ich eine diplomatische antwort, aber weit gefehlt!! der gute herr bass meinte einfach nur, wenn architekten endlich fähig wären "to set up good businesses", wäre es auch nicht schwierig 500$ im jahr im schnitt für software zu bezahlen. er meinte, keine andere ingenieur-disziplin würde sich darüber beklagen. ich fand das überraschend und am ende hat er wohl recht. schlimm war nur auf welchem niveau ein vertreter der architektenkammer nach einem durchaus interessanten vortrag fragen stellt.

2

meckerer | 05.03.2008 16:26 Uhr

richtig....

...genau so siehts aus...wobei...irgendwo muss unser massiges honorar doch hin wenn der porsche und der ganze rest schon bezahlt sind......von daher - danke kammern!

1

J. Ramin, Dipl. Ing. Mag. Arch. | 05.03.2008 16:19 Uhr

HOAI-Entwurf

Wozu haben wir eigentlich noch Architektenkammern, wenn diese nicht einmal mehr in der Lage sind, die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu sichern?

 
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