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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Zechner_-_Zechner_und_AllesWirdGut_planen_Buerokomplex_in_Muenchen_7914395.html

09.05.2022

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Verdichtung im Gewerbegebiet

Zechner & Zechner und AllesWirdGut planen Bürokomplex in München


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Der Münchener Bezirk Moosach liegt im Nordwesten der Bayerischen Hauptstadt. Während der Westen vor allem von kleinteiliger Wohnbebauung geprägt wird, befindet sich im Osten ein Gewerbegebiet, das unmittelbar an das Areal des Olympiaparks angrenzt. Auf einem Grundstück zwischen Hanauer Straße, einer der dortigen Hauptverkehrsstraßen, und Ehrenbreitsteiner Straße soll demnächst ein neuer Gewerbe- und Bürokomplex entstehen. Er wird von der ARGE Zechner & Zechner / AllesWirdGut aus Wien geplant.
 
Die Planung sieht insgesamt vier Baukörper mit insgesamt 60.800 Quadratmetern Bruttogrundfläche vor, die sich jeweils paarweise gegenüberstehen. Jeweils zur Hanauer Straße aufsteigend variiert die Gebäudehöhe zwischen vier und sechs Geschossen. In den Sockelzonen der Bauten sind zusätzliche Flächen für Handel- und Gastronomie geplant, die eine zwischen den Gebäuden angelegte und als eine „Strada mit öffentlich-städtischem Charakter“ vorgesehene Erschließungsstraße beleben sollen.

Wichtige Merkmale des Entwurfs sind nicht nur die Höhenstaffelung, sondern auch die geplanten Rücksprünge entlang der einheitlich gestalteten und raumhoch verglasten Fassade. Die neu geplanten Gebäude weisen dadurch zusätzliche Terrassenflächen auf und heben sich von der aktuellen Bebauung auf dem Areal ab, die bisweilen von einzelnen Bürobauten sowie gewerblichen Flachbauten geprägt wird.

Das Baugrundstück, auf dem sich zuletzt unter anderem ein Fachmarkt befand, wurde 2019 von dem Zusammenschluss der Entwickler RH Unternehmensgruppe sowie Competo Capital Partners erworben. Als Auftraggeber für die Entwicklung des als „Go Four It“ bezeichnetes Areals fungiert eine gemeinsame Gesellschaft. Die Fertiggestellung des Projektes ist für Anfang 2025 geplant. (sla)


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Kommentare

3

a_C | 10.05.2022 11:42 Uhr

Smells like 34er...

"Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."

Büros, Büros, Büros... :(

2

reto | 10.05.2022 10:46 Uhr

Schluchtig

Obwohl die Fassaden nicht die hässlichsten sind und auch die Höhenstaffelung Sinn ergibt entsteht doch der sehr starke Eindruck einer Schluch. Dem hätte man vielleicht mit einem (stärkeren) städtebaulichen Versatz oder kleiner Platzsituation an den mittigen Durchgängen begegnen können - hätte aber vielleicht die Nutzfläche geschmälert.
Denkt man sich noch die Bäumchen weg - wie es wohl am Ende kommen wird - wird es doch recht trist.

1

Auch ein architekt | 10.05.2022 00:10 Uhr

???

noch banaler geht wohl nicht, oder? Wieso lassen wir so einen Schrott zu?

 
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