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26.11.1996
Mindestlöhne - zumindest für eine Weile
Von Januar bis September 1997 sind Mindestlöhne auf dem Bau verbindlich
Der Tarifausschuß des Bundesarbeitsministerums befürwortete in Bonn die Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestlöhne ab dem 1. Januar 1997. Nach der Unterschrift des Bundesarbeitsministers Blüm müssen nun auf deutschen Baustellen mindestens die tariflich festgelegten Mindestlöhne von 17 DM (West) bzw. 15,64 DM (Ost) gezahlt werden. Entsprechend dem jetzt ebenfalls wirksamen Entsendegesetz müssen auch Bauarbeiter ausländischer Baufirmen nach deutschen Tarifen entlohnt werden. Der seit Ende Mai diesen Jahres andauernde Konflikt, wie der Beschäftigung von ausländischen „Billigarbeitern“ im Baugewerbe entgegnet werden könne, ist damit zumindest vorläufig gelöst. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die gewünschte Atempause für den erhofften Strukturwandel ausreicht und kleinere und mittlere Unternehmen sich besser behaupten können, bis am 31. August 1997 die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlöhne ohne Nachwirkung endet.
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