https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Stadt_zum_Rhein_111232.html

Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

D-Bonn: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

2007/S 239-291104

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
"Bonn - Stadt zum Rhein" - Begrenzter, zweiphasiger Wettbewerb im Rahmen der REGIONALE 2010, Stadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt -Amt 61, Stichwort: "Bonn - Stadt zum Rhein", Berliner Platz 2, Kontakt Bundessttadt Bonn vertreten durch das Stadtplanungsamt - Amt 61, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, z. Hd. von Dipl.-Ing. Markus Walter, D-53103 Bonn. Tel. +49.228.773670. E-Mail: stadtplanungsamt@bonn.de. Fax +49.228.775836.
Internet-Adresse(n):
www.bonn.de-Suche"REGIONALE 2010"-"Stadt zum Rhein"-"Wettbewerb"
Weitere Auskünfte erteilen: neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Brüsseler Straße 63, z. Hd. von Dipl.-Ing. Jörg Neubig, Dipl.-Arch. Simon Hubacher, D-Köln 50672. Tel. +49.221.519044. E-Mail: info@neubighubacher.de. Fax +49.221.512819. URL: www.neubighubacher.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
"Bonn - Stadt zum Rhein" Begrenzter, zweiphasiger Wettbewerb im Rahmen der REGIONALE 2010.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Bundesstadt Bonn ist im Rahmen des Strukturprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen, der REGIONALE 2010, mit dem Projekt „Bonn - Stadt zum Rhein“ vertreten. Hierfür wird ein begrenzter, zweiphasiger Wettbewerb nach RAW 2004 ausgelobt. Die Zahl der Teilnehmer in der ersten Phase wird auf maximal 50 Teilnehmer begrenzt. Davon werden 10 Teilnehmer/-innen vom Auslober eingeladen. Die Auswahl von 40 weiteren Teilnehmer/-innen erfolgt über ein Losverfahren unter juristischer Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle aus den vorliegenden Bewerbungen. Aufgrund der Bewertung der in der ersten Phase eingereichten Arbeiten wählt das Preisgericht in einem anonymen Verfahren 6 Teilnehmer/-innen für die Bearbeitung der zweiten Phase aus. Für die zweite Phase sind keine Teilnehmer/-innen gesetzt. Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs ist, das linksrheinische Ufer zwischen Beethovenhalle und UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzuwerten sowie die Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Dazu sollen die bestehenden Qualitäten der Promenade aufgenommen, hervorgehoben und ergänzt werden. Darauf aufbauend sollen die Verbindungen zu den benachbarten Ortsteilen so gestaltet werden, dass die Qualitäten des Stadt- wie des Landschaftsraums auf ihnen deutlich erkennbar werden. Die Hemmnisse und Barrieren des Wegs von und zum Ufer sollen verringert sowie die Transparenz der Nähe zwischen Stadt und Fluss erhöht werden. Entstehen soll ein Stadtraum mit eigenem Profil, das die Identität der Stadt als Teil der Region entlang des Rheins stärkt und von den städtischen Quartieren aus wahrnehmbar ist. Die Gestaltung soll Impulse für die städtebauliche Entwicklung geben, die auch Aktivitäten privater Eigentümer initiieren sollen. In der ersten Phase des Wettbewerbs ist ein gestalterisches Gesamtkonzept zu erstellen, dessen Thema sich im Spannungsfeld der beiden Pole „Beethovenhalle“ und „UN-Campus“ sowie der benachbarten Ortsteile und des Rheins bewegen soll. Darin sollen öffentliche Orte, die verändert und umgestaltet werden, identifiziert und dargestellt werden. Die Darstellung umfasst Atmosphäre und Nutzung zur Tages- und Nachtzeit. Dafür ist eine gestalterische Handschrift und Haltung zu den Gegebenheiten vor Ort zu entwickeln. Es sind insbesondere die Belange des Tourismus und der Naherholung nachhaltig zu berücksichtigen. In der zweiten Phase des Wettbewerbs sollen für das erstellte Grundkonzept in einem begrenzten Vertiefungsbereich mit freiraumplanerischen Mitteln konkrete Gestaltungsaussagen zu der Größe der gestalteten Flächen, den Umfang der Eingriffe, die verwendeten Elemente und Anlagen, deren Standort und Größe sowie Materialitäten getroffen werden. Die hier getroffenen Aussagen sollen auf das ganze Wettbewerbsgebiet übertragbar sein.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74250000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Auswärtige Teilnehmer können teilnehmen, wenn sie ihren Geschäftssitz oder Wohnort in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben. Teilnehmer aus Drittstaaten sind zugelassen wenn der Drittstaat Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist. Die Auswahl von 40 weiteren Teilnehmer/-innen erfolgt über ein Losverfahren unter juristischer Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle beim Auftraggeber aus den vorliegenden Bewerbungen. Für die Teilnahme am Wettbewerb muss die teilnahmeberechtigte Person oder Arbeitsgemeinschaft eine Teilnahmeerklärung gegenüber der Ausloberin abgeben. Die Teilnahmeerklärung und der Auslobungstext sind im Internet unter www.bonn.de > Suche:"Regionale 2010" > Stadt zum Rhein > Wettbewerb veröffentlicht. Die Teilnahmeerklärung muss bis zum 9. Januar 2008, 16.00 Uhr der Ausloberin schriftlich vorliegen. Zugelassen ist der Postweg oder die Zustellung per Fax. Keine Zustellung per e-mail. Die Teilnahmeerklärung ist einzureichen bei der: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt - Amt 61 Stichwort: „Bonn – Stadt zum Rhein“ Berliner Platz 2 53103 Bonn Fax.: (+49)(0)228 77-5836.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften aus mehreren Personen. Eine Person muss berechtigt sein am Tag der Auslobung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach § 2 BauKaG NW oder nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, gelten die EU-Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48 EWG. Architekten und Stadtplaner können in Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten teilnehmen. Von der Ausloberin wird empfohlen Arbeitsgemeinschaften verschiedener Fachrichtungen zu bilden, soweit nicht die notwendigen, vielschichtigen Erfahrung und die Leistungsfähigkeit zur Bearbeitung der Aufgabe bei einer teilnahmeberechtigten Person vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt sein. Mindestens ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt nach den oben aufgeführten Kriterien sein. Die Beteiligung von Fachexperten und anderen Sachverständigen für Fachbeiträge der Wettbewerbsarbeiten ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern freigestellt. Dazu zählt auch die künstlerische Fachberatung. Fachexperten und andere Sachverständige dürfen in beiden Phasen des Wettbewerbs jeweils nur einen Teilnehmer beraten und müssen in der Verfassererklärung aufgeführt sein. Die in den abgegebenen Arbeiten eingebrachten Fachbeiträge unterliegen den Auslobungsbedingungen.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: / Höchstzahl 50.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Die3 Landschaftsarchitektur; Bonn.
2. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten mit ASTOC Architects & Planners; Bonn/Köln.
3. Club l94 LandschaftsArchitekten; Köln.
4. 3+ Freiraumplaner; Aachen.
5. Vogt Landschaftsplanung GmbH, München.
6. TOPOTEK 1 GmbH,; Berlin.
7. Irion architekten mit Gesswein, Henkel +Partner, Esslingen/Ostfildern.
8. Rotzler Krebs Partner Landschaftsarchitekten; Winterthur.
9. BB + GG arquitectes, Barcelona,
10. Hansjakob Landschaftsarchitekten, München.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
- Formale Leistungen - Qualität und Tragfähigkeit des Konzepts und seiner Umsetzung - Freiraum- und Aufenthaltsqualität - Städtebau - Gestaltungsqualität - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit und Funktionalität.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
9.1.2008 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
11.1.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme: 90.000 EUR, inklusive 19% MWSt.. Vorbehaltlich einer einstimmigen Änderung der Verteilung durch das Preisgericht ist das Preisgeld inklusive der Mehrwertsteuer wie folgt verteilt: Die sechs ausgewählten Arbeiten der ersten Stufe erhalten in der zweiten Phase des Wettbewerbs eine Bearbeitungshonorar von jeweils 10.000 EUR incl. 19% MWSt. Für die zweite Stufe werden zusätzlich drei Preise wie folgt vergeben: 1. Preis 15.000 EUR, 2. Preis 9.000 EUR, 3. Preis 6.000 EUR.(jeweils incl. 19% MWSt.).
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Für die Wettbewerbsteilnehmer/-innen besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Ein Bearbeitungshonorar durch die Ausloberin wird in der ersten Phase des Wettbewerbs nicht gewährt.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Peter Latz, München.
2. Prof. Christa Reicher, Dortmund.
3. Prof. Christophe Girot, Zürich.
4. Prof. Kunibert Wachten, Aachen/Dortmund.
5. Dr. Engelbert Lütke Daldrup, Staatssekretär BMVBS.
6. LMR Hans-Dieter Collinet, MBV-NRW.
7. Dr. Reimar Molitor, REGIONALE 2010 Agentur.
8. Bärbel Dieckmann, Oberbürgermeisterin Bundesstadt Bonn.
9. Werner Wingenfeld, Beigeordneter für Bauwesen Stadt Bonn.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Zu III 1. Die Teilnahmeerklärung und der Auslobungstext sind im Internet unter www.bonn.de > Suche:"Regionale 2010" > Stadt zum Rhein > Wettbewerb veröffentlicht. Die Liste der eingeladenen und ausgelosten Wettbewerbsteilnehmer wird nach Eingang aller Teilnahmebestätigungen auf der oben genannten Internetseite veröffentlicht. Schriftliche Absagen werden keine versandt. zu IV 4.3/4.4 Vorraussichtliche Termine: 09.01.2008 Bewerbungsschluss für Losverfahren 25.01.2008 Kolloquium Phase 1 07.03.2008 Abgabe der Arbeiten Phase 1 01.04.2008 Jurysitzung Phase 1 21.05.2008 Abgabe der Arbeiten Phase 2 10.06.2008 Jurysitzung Phase 2 zu IV.5.3. Folgeaufträge: Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträgerinnen und Preisträger mit der Ausarbeitung der Wettbewerbsergebnisse beauftragen. Die Weiterbeauftragung ist vorgesehen soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Dazu wird von den Preisträgerinnen und Preisträgern die Bereitschaft vorausgesetzt, dass sie für eine vertiefende Weiterentwicklung der Ergebnisse mit den betroffenen Akteuren zur Verfügung stehen. Zusätzlich muss der oder die Preisträgerinnen und Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten. Die weitere Beauftragung erfolgt auf Grundlage der HOAI. Die Bundesstadt Bonn behält sich vor, auf Grundlage der Wettbewerbsarbeiten weitere Konkretisierungen der Entwürfe vorzunehmen und entsprechend der ausgewählten Arbeiten die weitere Beauftragung der Entwurfsverfasser vorzunehmen. Regelungen innerhalb von Arbeitsgemeinschaften bleiben dadurch unberührt. Soweit sich eine Arbeitsgemeinschaft zum Zeitpunkt der weiteren Beauftragung aufgelöst hat, deren Gründe die Arbeitsgemeinschaft nicht zu vertreten hat, behält sich die Stadt angemessene Regelungen bei der Wahrung des Schutzes gegen Nachbauen und der weiteren Beauftragung vor.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
7.12.2007.