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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

22/02/2007 S37 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe

D-Köln: Landschaftsgestaltung

2007/S 37-045223

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Köln, Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herr Dr. Joachim Bauer, Willy-Brandt-Platz 2, Kontakt Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, z. Hd. von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Wulfkühler, D-50679 Köln. Tel. 0221-221-26294. E-Mail: juergen.wulfkühler@stadt-koeln.de. Fax 0221-221-24897.
Internet-Adresse(n):
www.rheinboulevard-koeln.de
Weitere Auskünfte erteilen: Büro für Stadtplanung, Frau Dipl. Ing. Regina Stottrop, Theodor-Heuss-Ring 36, Kontakt Regina Stottrop, D-50668 Köln. Tel. 0221-13 96 176. E-Mail: post@stottrop-stadtplanung.de. Fax 0221-13 96 177. URL: www.rheinboulevard-koeln.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Büro für Stadtplanung, Frau Dipl. Ing. Regina Stottrop, Theodor-Heuss-Ring 36, Kontakt Regina Stottrop, D-50668 Köln. Tel. 0221-13 96 176. E-Mail: post@stottrop-stadtplanung.de. Fax 0221-13 96 177. URL: www.rheinboulevard-koeln.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Büro für Stadtplanung, Frau Dipl. Ing. Regina Stottrop, Theodor-Heuss-Ring 36, Kontakt Regina Stottrop, D-50668 Köln. Tel. 0221-13 96 176. E-Mail: post@stottrop-stadtplanung.de. Fax 0221-13 96 177. URL: www.rheinboulevard-koeln.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Begrenzter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RAW 2004 "Rheinboulevard Köln" in Köln mit moderierter Öffentlichkeitsbeteiligung.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Der Wettbewerb wird als begrenzter, zweiphasiger, kooperativer landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenem Bewerbungsverfahren zur Auslosung von 20 Teilnehmern und 3 gesetzten Teilnehmern und moderierter Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelobt. Mit dem Wettbewerb strebt die Stadt Köln das längerfristige Ziel an, die Kölner Rheinufer im Zusammenhang zu betrachten und Planungskonzepte zur Um- und Neugestaltung des rechtsrheinischen Uferbereiches zwischen der Severinsbrücke im Süden und dem Eingang Tanzbrunnen/Rheinpark im Norden zu erhalten. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, für das 10 ha große engere Plangebiet des rechten Rheinufers eine attraktive und seiner zentralen Lage angemessenen Freiraumgestaltung zu erhalten, die einerseits den Ansprüchen an das urbane und innerstädtische Umfeld am Wasser gerecht wird und gleichzeitig dem Bedürfnis nach Ruhe, Verweilen und Promenieren am Rhein Rechnung trägt. Zugleich sollen Lösungen für eine ansprechende und funktionale Anbindung an die existierenden Rheinbrücken sowie an die anschließenden Stadt- und Landschaftsräume für Fußgänger und Radfahrer aufgezeigt werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74252000, 74251000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen Freianlagen, Promenaden und/oder Uferkanten haben. Ferner sollen die Bewerber bereit sein, sich in der zweiten Stufe des Wettbewerbes in einem moderierten Prozess der Öffentlichkeit zu stellen und die eingebrachten Anregungen in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Die Teilnehmer verpflichten sich, an den entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Auswahlkriterien sind (die Listung der Kriterien stellt keine Rangfolge dar):
1. Nachweis der Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit im Planen und Bauen von anspruchsvollen Freianlagen, Promenaden und Uferkanten. Nachzuweisen ist die Planung mit einem Bauvolumen von 1 Mio. Euro in den letzten 10 Jahren (Wertung 1-3 Punkte, Gewichtung 30 %).
2. Nachweis der Leistungsfähigkeit (technische Leistungsfähigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz der letzten 3 Jahre). (Wertung 1-3 Punkte, Gewichtung 20 %).
3. Nachweis der gestalterischen Qualität, i. d. R. durch Wettbewerbserfolge - Preise oder Ankäufe - oder Auszeichnungen fertig gestellter Freianlagen mit Preisen (in den letzten 5 Jahren). (Wertung 1-3 Punkte, Gewichtung 50 %).
Zur Prüfung der fachlichen Eignung und gestalterischen Qualität wird ein vom Auslober berufenes Auswahlgremium gebildet. Dieses Gremium prüft in einem ersten Schritt die Erfüllung der drei Kriterien und bewertet die Kriterien jeweils mit 1-3 Punkten: 1 Punkt (erfüllt), 2 Punkte (gut erfüllt) und 3 Punkte (sehr gut erfüllt). Die Bewerbungen, die ein oder mehrere Kriterien nicht erfüllen, scheiden aus. Im zweiten Schritt werden in den drei Kategorien die Wertungen mit der Gewichtung (20/30/50 %) multipliziert (z. B. 3 Punkte x 50 % ergibt 1,5 Gewichtungspunkte). Aus den so gewichteten Bewerbungen wird das punktestärkste Drittel der Bewerber ausgewählt. Aus dieser Gruppe werden anschließend durch ein Losverfahren die Büros für die Teilnahme am Wettbewerb ermittelt.
Um gemäß VOF § 4 Abs. 5 auch Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen angemessen zu beteiligen, können sich junge Büros, deren Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 01.01.1967 geboren) mit einem gesonderten Formular bewerben. Der Auslober behält sich bei der Auswahl dieser Büros vor, auch solche Bewerber zum Auswahlberfahren zuzulassen, die die oben genannten Nachweise nicht voll erbringen können, sofern sie durch Nachweis von Freianlagenplanungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge, anerkennenden Fachveröffentlichungen oder Preise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Realisierungsaufgabe geeignet sind. Die Auswahl dieser Teilnehmer zum Losverfahren erfolgt ebenfalls durch das Auswahlgremium. Die Gewichtung der Bewerbungen erfolgt sinngemäß. Aus dem so ermittelten zweiten Lostopf sollten mindestens 4 Teilnehmer (1/5) ausgelost werden. Eine Erhöhung des Anteils junger Büros bleibt dem Auswahlgremium vorbehalten.
Die Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis der Auslosung benachrichtigt. Es wird zudem unter www.rheinboulevard-koeln.de einsehbar sein. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Das Protokoll der Losziehung kann bei der Wettbewerbsbetreuung angefordert werden.
Die Bewerbung
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist unter Angabe des Kennwortes "Rheinboulevard-Köln" bis spätestens 02.04.2007 um 16.00 Uhr (Posteingang!) zu richten an Regina Stottrop, Büro für Stadtplanung, Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Als Bewerbungsformular sind zwingend die unter der Internetadresse www.rheinboulevard-koeln.de abrufbaren Vordrucke einzureichen. Andere als die geforderten Bewerbungsunterlagen oder unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert - entsprechende Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge.
Bewerbungen per Email sind nicht zulässig.
Die Bewerbung muss bestehen aus:
1. Den ausgefüllten Formblättern: Diese sind als Download abrufbar unter www.rheinboulevard-koeln.de mit folgenden Angaben:
1.1) Versicherung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 Absatz 1 und 2 VOF gegen ihn vorliegen;
1.2) Versicherung des Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied einer eventuell bestehenden Bürogemeinschaft bewirbt;
1.3) Angaben, die eine Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit erlauben;
1.3.1) Nachweis der Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit im Planen und Bauen von anspruchsvollen Freianlagen, Promenaden und/oder Uferkanten. Nachzuweisen ist die Planung und Durchführung von zwei Projekten (min. Leistungsphase 2-8) der oben genannten Arten mit einem Bauvolumen von 1 Mio. Euro in den letzten 10 Jahren;
1.3.2) Nachweis der Leistungsfähigkeit (technische Leistungsfähigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz der letzten 3 Jahre);
1.3.3) Nachweis der gestalterischen Qualität, i.d.R. durch Wettbewerbserfolge - Preise oder Ankäufe - oder Auszeichnungen fertig gestellter Freianlagen mit Preisen (in den letzten 5 Jahren);
2. Den Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in (Kopie der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsabrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie);
3. Von Berufsanfängern der Nachweis, dass sie nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 01.01.1967 geboren). Dies gilt nur für die Landschaftsarchitekten. Die Planungen, Wettbewerbserfolge oder Preise müssen in Art und Umfang einem Vergleich mit den unter 1.3 geforderten Unterlagen anderer Bewerber ermöglichen;
4. Den ausgefüllten Formblättern als PDF-Dateien auf CD-Rom gespeichert.
Bei Arbeitsgemeinschaften oder Partnerschaften müssen die Nachweise 1.1 und 1.2 von allen Mitgliedern erbracht werden.
Für den Nachweis 1.3.1 muss ein Projekt von dem federführenden Mitglied erbracht werden, das zweite kann von einem anderen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft oder Partnerschaft erbracht werden. Der Nachweis 1.3.3 kann bei Arbeitsgemeinschaften oder Partnerschaften von den Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Der Nachweis 1.3.2 und der Nachweis 2 muss von dem federführenden Mitglied erbracht werden.
Bewerbungen per Email sind nicht zulässig.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Zur Teilnahme zugelassen sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist,haben; oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz liegt im Zulassungsbereich, und
- sie verfolgen einen satzungsgemäßen Geschäftszweck, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Den Landschaftsarchitekten/innen wird empfohlen, Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplaner/Innen und Architekten/Innen zu bilden.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens das federführende Mitglied als Landschaftsarchitekt/in teilnahmeberechtigt sein.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Stadtplaner/innen und Architekten/innen sind nur in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt.
Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 23.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Büro Kiefer Landschaftsarchitektur, Berlin.
2. Topotek 1, Berlin.
3. WES & Partner Landschaftsarchitekten, Hamburg.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
2.4.2007 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
18.4.2007.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Preise werden wie folgt vergeben:
1. Preis: netto 20 000,-- Euro,
2. Preis: netto 16 500,-- Euro,
3. Preis: netto 13 500,-- Euro,
Ankäufe insgesamt: netto 18 000,-- Euro,
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
Teilnehmer der zweiten Phase erhalten eine Aufwandsentschädigung und ein Bearbeitungshonorar in Höhe von netto 5 000,-- Euro.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Nein.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Cornelia Bott.
2. Prof. Christophe Girot.
3. Adriaan Geuze (angefragt).
4. Dr. Reimar Molitor.
5. Prof. Dieter Prinz.
6. Prof. Benedikt Stahl.
7. Bernd Streitberger.
8. Sigurd Trommer.
9. Prof. Dr. Udo Weilacher (angefragt).
10. Christine Wolf.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Teilnahmewettbewerb nach RAW 2004.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
20.2.2007.