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Vollständiger Bekanntmachungstext

Offizielle Bekanntmachung
Neubau Bundesnachrichtendienst Berlin
Verhandlungsverfahren
mit integrierter Mehrfachbeauftragung von Vorentwürfen

1. Auslober: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), dieses vertreten durch das
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
Rückfragen: Frau Grothe
Tel.: 01888 / 401- 8602
Fax: 01888 / 401 – 8609
architektur@bbr.bund.de
Verantwortlich: Herr Fehn Krestas
Referat IV B 3 - Projektmanagement
Download der Bewerbungsformulare: www.bbr.bund.de, unter Wettbewerbe/Ausschreibungen: Dienstleistungen.
2. Beschreibung des Vorhabens: Auf einem ca. 10 ha großen Gelände in Berlin-Mitte soll ein Neubau von ca. 250.000 m2 BGF für rund 4.000 Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes errichtet werden. Hierfür sollen ein der städtebaulichen Lage und dem Anspruch des Bundesnachrichtendienstes angemessenes Konzept und ein leistungsfähiges Architekturbüro gefunden werden. Der Auslober wird in der Aufgabenbeschreibung eine Obergrenze für die Bauwerkskosten (KGr 300 + 400 ohne nutzerspezifische Anlagenteile nach DIN 276) festlegen.
3. Ausführungsort: Die Bearbeitung des Projekts inklusive des Vorentwurfs im Rahmen der Mehrfachbeauftragung darf nur in Deutschland erfolgen.
4. Teilnameberechtigung: Zur Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren berechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige
- natürliche Personen, die am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen, mit Hauptsitz in Deutschland freiberuflich tätig sind.
- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern mindestens ein Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Verfasser der Entwurfsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
5. Art des Verfahrens: Verhandlungsverfahren nach § 5 (1) der VOF. Unter den zu den Verhandlungsgesprächen ausgewählten Bietern wird zur Erlangung von Entwurfsansätzen eine Mehrfachbeauftragung über Teile der Leistungsphase 2 nach § 15 der HOAI durchgeführt.
Der Zulassungsbereich wird aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 100 Abs. 2 d GWB auf Deutschland begrenzt, d.h. Hauptsitz des Büros in Deutschland und deutsche Staatsangehörigkeit der mit dem Vorentwurf im Rahmen des Verhandlungsverfahrens und der mit dem Projekt befassten Büroinhaber (juristische Personen: Geschäftsführer, bevollmächtigter Vertreter), sowie der Mitglieder des Projektteams, jeweils am Tag der Auslobung.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Bewerbungen für Teilleistungen sind unzulässig.
6. Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: 4 bis 5.
Auswahlkriterien:
a - Vollständig ausgefüllter und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer oder dem bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Formular unter: www.bbr.bund.de, Wettbewerbe/Ausschreibungen: Dienstleistungen).
b - Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z.B. Handelsregisterauszug) und bei Bietergemeinschaften (Vollmachtserklärung).
c - Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung nach VOF § 7, Unabhängigkeitserklärung nach VOF § 11 und Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung (Anhang zum Bewerbungsbogen).
d - Umsatz mit Leistungen der Leistungsphasen 1-9 nach § 15 HOAI von mindestens 3,0 Mio. €/a im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
e - Mindestens 20 festangestellte Architekten am Tag der Auslobung und mind. 30 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
f - Gestalterische Qualität und Erfahrung mit vergleichbaren Großprojekten von städtebaulichem Maßstab (Verwaltungsbauten, Krankenhäuser, Universitäten, Flughäfen, Bahnhöfe, Sport- und Kulturbauten usw.), nachgewiesen durch genau 3 realisierte Referenzprojekte, davon mind. 1 mit mind. 80 Mio. € Gesamtbaukosten, sowie 1 großer Verwaltungskomplex mit mind. 500 Arbeitsplätzen. Jedes Projekt ist darzustellen auf jeweils 1 DIN A3-Seite (also insgesamt 3 DIN A3-Seiten).
g - 3 Referenzschreiben mit Nennung eines Ansprechpartners, davon mind. 2 Schreiben zu den auf den DIN A3-Blättern dargestellten Projekten und mind. 1 Schreiben einer Landes oder Bundesbauverwaltung.
h – Keine Sicherheitsbedenken aus erster Sicherheitsüberprüfung im Anschluss an die Auswahl nach den Punkten a - g. Im Bewerbungsbogen sind deshalb die für die Vorentwurfsbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter unter Angabe ihrer Personaldaten verbindlich zu benennen (insgesamt max. 15 Personen). Die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer werden einer eingehenderen Sicherheitsüberprüfung parallel zur Bearbeitungszeit des Vorentwurfs unterzogen. Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt das Einverständnis zu dieser Sicherheitsüberprüfung und zur Aufnahme in den Geheimschutz Wirtschaft sowie die Akzeptanz einer etwaigen Ablehnung ohne Angabe von Gründen voraus.
Vor Beginn der Entwurfsplanungen müssen das Architekturbüro in den Geheimschutz Wirtschaft aufgenommen und sämtliche bei diesem mit dem Projekt befassten Personen gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) mit erweiterten Ermittlungen überprüft sein, um den Anforderungen der Verschlusssachenanweisung (VSA) nach zu kommen.
7. Beurteilungskriterien: U.a. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, städtebauliches und architektonisches Konzept, Angemessenheit der Gestaltung und der Konstruktion, Energie, Sicherheitskonzept (siehe Auslobungstext). Der Auslober wird die Entwürfe insbesondere danach bewerten, ob die vorgegebene Bauwerkskostenobergrenze eingehalten werden kann.
Zur Beurteilung der vorgelegten Vorentwürfe im Verhandlungsverfahren wird sich der Auslober eines Gremiums bedienen, dem neben Vertretern des Auslobers mind. ein Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin angehören wird.
8. Vergütung: Die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zu erstellenden Vorentwürfe (Teile der Leistungsphase 2 nach § 15 der HOAI) werden mit 350.000.- € pro Entwurf zuzüglich USt vergütet.
9. Weitere Beauftragung: Der Auslober beabsichtigt, die weitere Bearbeitung gemäß HOAI § 15, d.h. mindestens die Leistungsphasen 2 (teilweise) bis 5 (teilweise) in Honorarzone III (Erfolgshonorar) im Rahmen der Verhandlungsgespräche an einen der Bieter zu vergeben, soweit die Sicherheitsüberprüfung nach § 10 SÜG dem nicht entgegensteht. Eine abschnittsweise Beauftragung bleibt vorbehalten.
Im Falle der Auftragserteilung ist unverzüglich ein den Sicherheitsanforderungen entsprechendes Projektbüro in einem vom Auslober hergerichteten Planungshaus in Berlin einzurichten. Die Planung dieses Projekts darf ausschließlich dort erfolgen.
Die Leistungen für Projektcontrolling und die Fachplanungen werden gesondert vergeben.
Das Projektmanagement liegt beim BBR.
10. Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Allgemeine Fach und Rechtsaufsicht beim BMVBW, Ref. BS 11, Fax: (030) 2008 7595
11. Tag der Auslobung: 14.04.2004
12. Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.05.2004