https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Erweiterung_des_Bundesgerichtshofs_aktualisiert__97005.html

Beurteilungskriterien

Die Entwürfe werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Erste Bearbeitungsphase (soweit im Maßstab 1:500 darstellbar):

- Stadtebauliche Gesamtlosung und Integration in den innerstadtischen Bereich

- Erfullung der Anforderungen im Umgang mit dem Bestand, der Denkmalpflege und den Außenräumen

- Einhaltung der bau-, planungs- und nachbarrechtlichen Vorschriften - Einhaltung des Raumprogramms

- Erfüllung der Funktionen und Bereichsbeziehungen

- Wirtschaftlichkeit (anhand der Gebäudekenndaten, z B BGF/HNF, BRI/BGF) - Gestalterische und raumliche Qualitat

- Verkehrsanbindung sowie außere und innere Erschließung
- Einhaltung der sonstigen qualitativen Bedarfsanforderungen

Zweite Bearbeitungsphase (soweit im Maßstab 1:200 darstellbar): Kriterien wie 1. Bearbeitungsphase jedoch erganzt durch:

- Wirtschaftlichkeit (Kostenschätzung nach DIN 276 sowie Investitions- und Folgekosten)

- Statisch konstruktives, haustechnisches, energiewirtschaftliches und außenraumliches Konzept - Okologische Anforderungen und Umweltvertraglichkeit

- Beachtung eines Investitions- und Kostenrahmens