https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Bauliche_Neugestaltung_des_Domplatzes_103392.html
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Wettbewerb in Hamburg entschieden
Ergänzende Angabe im EU-Amtsblatt vom 24.03.2005
24/03/2005 S59 Ergänzende Angaben
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.






