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Noblesse in der La Fayette
Data architectes und Think Tank architecture in Paris
Staatsoper am Baakenhafen
Wettbewerb in Hamburg entschieden
Für Kinder und Kirchgemeinde
Kita in Memmingen von rohr.architekten
World Design Capital 2026
Auftakt zum Veranstaltungsjahr in Frankfurt RheinMain
Gestaltung im Nahverkehr
Ausstellung in Berlin
Vitrine für Ingenieurtechnik
Campuserweiterung in Enschede von Civic Architects und VDNDP
Daniel Düsentriebs Schrägstrich-Haus
Wohnen und Werkstatt von Alex Lehnerer Architekten bei Nürnberg
Sicherungshypothek
Gemäß § 650 e BGB kann ein Unternehmer eines Bauwerkes oder eines einzelnen Teils eines Bauwerkes für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.
Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 kann nur durch Individualvereinbarung, nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Vertrag/Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeines) ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)






