- Weitere Angebote:
- Architekturforum Livingwood
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Rathaus in der Hafenfestung
Umbau in Den Helder von Office Winhov und Van Hoogevest Architecten
Spiralförmige Terrassenkaskade
Bürohochhaus in New York von BIG
Wohnen zwischen Scheiben
Einfamilienhaus von Office Kersten Geers David van Severen
Buchtipp: Renaissance des Mauerwerks
Studies on Assemblies: Mass Made Units
Denkmalschutz im Zeichen der Zeit
Ausstellung zu Hugo von Ritgen in Gießen
Kulturzentrum auf Stützen
Erweiterung in Madrid von Padilla Nicás Arquitectos und Mariluz Sánchez Moral
Kleine Gesten, große Wirkung
Barrierefreies Einfamilienhaus in Hertfordshire von Knox Bhavan Architects
Sicherungshypothek
Gemäß § 650 e BGB kann ein Unternehmer eines Bauwerkes oder eines einzelnen Teils eines Bauwerkes für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.
Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 kann nur durch Individualvereinbarung, nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Vertrag/Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeines) ausgeschlossen werden.
Vgl. im Übrigen unter Tips und mehr / Honoraranspruch / Sicherheiten)