„Licht und Werbung geben den Gebäuden am Kurfürstendam ihren Reiz“ philosophierte Helmut Jahn zur Eröffnung seines „schmalen Handtuchs“ am Kurfürstendamm 70. In einem Prozeß, der auch für andere Gebäude mit intensiver Lichtwerbung Modellcharckter haben könnte, wurde nun ein Betrieb zur Nachtzeit untersagt. Der Besitzer eines gegenüberliegenden Gebäudes hatte geklagt, da seine Mieter Mietminderungsansprüche geltend gemacht hatten: Wegen der grellen Lichter könnten die Kinder nicht schlafen, auch eine Praxis für Entspannungstherapien sei betroffen. Daß der Ku`damm 70 unter Zwangsverwaltung steht und Einnahmen derzeit nur über seine Leuchtreklamen erzielt, war für die Richter von untergeordneter Bedeutung.