RSS NEWSLETTER

https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Bauordnung_fuer_Strandburgen_auf_Langeoog_3355.html

27.03.1998

Kein Aprilscherz

Bauordnung für Strandburgen auf Langeoog


Der Strand ist voll. Grund genug für den Langeooger Gemeinderat, eine „Satzung über die Benutzung des Badestrandes und die Einschränkung des Gemeingebrauchs“ zu verabschieden. Danach, so berichtet die Leipziger Volkszeitung in ihrer Ausgabe vom 26. März 1998, gelten auf der ostfriesischen Insel künftig enge Bauvorschriften für Strandburgen: sie dürfen nicht größer als fünf Meter im Durchmesser sein und die Mauern aus Sand sollen maximal eine Höhe von einem halben Meter haben. Bevor Verstöße gegen die neue Bauordnung eine Welle der Empörung auslösen können, hat die Welle der Flut sicher schon vorbeigeschaut.


Kommentare:
Meldung kommentieren




Alle Meldungen

<

27.03.1998

Großspurig

Eröffnung der längsten Brücke Europas bei Lissabon

26.03.1998

Licht und Architektur

Kunstereignis in Gelmeroda bei Weimar

>
baunetz CAMPUS
Campus Masters
baunetz interior|design
Monoton monochrom
Stellenmarkt
Neue Perspektive?
BauNetz Xplorer
Ausschreibung der Woche