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12.07.2007

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Rathaus-Quartier

Wettbewerb in Fellbach entschieden


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Am 29. Juni 2007 tagte die Jury für den Wettbewerb Rathaus-Quartier Fellbach (offiziell: „Mehrfachbeauftragung zur Erlangung von Vorentwürfen für die Bebauung des Teilquartiers Hintere Straße/Kirchhofstraße in Fellbach“). Folgende Preisträger wurden aus zehn Einreichungen ausgewählt:

  • 1. Rang: kab Berner und Partner, Fellbach

  • 2. Rang: Michel + Wolf + Partner, Stuttgart

  • 3. Rang: Lutz Partner, Stuttgart

  • 4. Rang: Oei + Bromberger, Fellbach
Ausgelobt hatten den Wettbewerb die Stadt Fellbach und der Investor Solidbau GmbH. Zu dem Auswahlverfahren waren zehn namhafte Architekturbüros aus dem Stuttgarter Raum geladen worden.

Das Baugrundstück liegt an einer städtebaulich wichtigen Nahtstelle zwischen Rathaus-Umfeld und kleinteiligem alten Ortskern mit denkmalgeschützten Fachwerkbauten in einem Sanierungsgebiet in der Fellbacher Innenstadt. „Zielsetzung unserer Planung war es, die unterschiedlichen Maßstäbe aufzugreifen und in einer harmonischen Gesamtbebauung zu vereinen, gleichzeitig aber auch den Eingang zur alten Ortsmitte zu akzentuieren“, so Architekt Frank Berner.

Der Architekt des ersten Preises weiter: „Die Bauzeile im Westen rhythmisiert durch Vor- und -Rücksprünge den Raum und tritt mit ihren eher kleinteiligen Fassaden in Korrespondenz zu den gewachsenen Bauformen des Ortskerns. Im Gegensatz dazu weisen die Fassaden in Richtung Norden gegenüber dem Rathaus eine geschlossenere, ruhigere Gestaltung auf. Der abgesetzte, um ein Stockwerk erhöhte Kopfbau im Nordosten bildet eine sichtbare Markierung des Einganges zum alten Ortskern. Während sich im Erdgeschoss der nördlichen Bauzeile die Gastronomieflächen erstrecken, sind im westlichen Part flexibel unterteilbare Ladengeschäfte untergebracht. Die Obergeschosse sowie das Dachgeschoss werden als Wohnflächen genutzt.“

Die Jury attestierte dem ersten Preis: „Insgesamt bietet die Arbeit einen guten Beitrag zur Lösung der gestellten Aufgabe. Dies gilt insbesondere für die städtebauliche Grunddisposition und die Qualität der Wohnungen und gewerblichen Flächen. Der Ausdruck der Fassaden erreicht diese Qualität nicht und und müsste präzisiert und überarbeitet werden, ebenso der zu stark überhöhte Baukörper Ecke Cannstatter Straße/ Kirchhofstraße.“
Die Jury empfiehlt, die weitere Planung auf der Grundlage des erstrangigen Entwurfs zu beauftragen – unter Berücksichtigung der kritischen Anmerkungen.


 
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