Besenstrich am Moselufer
Rathaus in Zell von wittfoht architekten
Neben dem eigenen historischen Rathaus verfügt die rheinland-pfälzische Stadt Zell (Mosel) mit dem Rathaus der Verbandsgemeinde Zell noch über einen zweiten Verwaltungssitz. Vorher auf verschiedene Standorte verteilt, befindet sich dieser nun in einem Neubau, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Finanzamt errichtet wurde. Mit dem Entwurf konnten sich wittfoht architekten (Stuttgart) im bereits 2018 durchgeführten Wettbewerb durchsetzen.
Die Architekt*innen gliederten den 4.350 Quadratmeter großen Baukörper in zwei längliche, parallel und zugleich leicht versetzt angeordnete Volumen mit Satteldächern, die durch einen Querbau verbunden sind. So entstand ein geschützter Hof, der sich in Richtung des vorgelagerten Rathausplatzes in Form einer sanften Abtreppung öffnet. Hier verläuft die Haupterschließung des Gebäudes. Das Foyer ist jedoch auch von der vorbeiführenden Straße aus erreichbar, wo sich in einem Fassadenrücksprung ein zweiter Zugang mit Treppe und Aufzugsanlage befindet.
Wegen der flussnahen Lage im potenziellen Überschwemmungsgebiet galt es, Strategien zur Vermeidung von Bauschäden und Nutzungseinschränkungen umzusetzen. So wurde ein Gebäudesockel realisiert, der lediglich als Parkierungsebene dient und notfalls vollkommen geflutet werden kann. Darüber liegen die Verwaltungsnutzungen, wobei sich der Publikumsverkehr einzig auf die Räumlichkeiten der Haupteingangsebene beschränkt. Die technischen Einbauten sind im Dachstuhl untergebracht.
Konstruktiv handelt es sich um einen Massivbau. Für Decken und aussteifende Wände wurde Stahlbeton verwendet, für die Außenwände 42,5 Zentimeter dicke Dämmziegel. Ein als Besenstrich mit zweifarbiger Beschichtung ausgeführter mineralischer Kalkputz erzeugt ein monolithisch wirkendes Erscheinungsbild. Rasterförmig gesetzte Fenster strukturieren die hellen Fassaden. Ihre dunkel eloxierten Aluminiumprofile sind mit opaken Lüftungsklappen und einem integrierten Sonnenschutz ausgestattet. Das Quervolumen zeigt sich zum Hof komplett transparent. (da)
- Fertigstellung:
- 2023
- Architektur:
- wittfoht architekten mit wittfoht architekten planung gmbh
- Tragwerksplanung:
- SBS-Ingenieure
- HLSK-Planung:
- Energy Evaluation
- Elektrotechnik:
- Betic S.A.
- Brandschutz:
- Galemann Bauphysik Ingenieur Consult
- Bauphysik:
- Ingenieurbüro Dr. Dahlem
- Bauherrschaft:
- Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
- Fläche:
- 4.350 m² Bruttogrundfläche








Erschließung und Barrierefreiheit:
Die gesamte Erschließungssituation ergibt sich aus dem Dilemma, dass der Bürger dem Staat erst nach Ersteigung einer Treppe begegnen kann. Es muss erst ein gesamtes Geschoss bezwungen werden… Der Vorplatz ist daher „auf halber Treppe“ angelegt, um den möglichen Burgcharakter zu mildern. Auch sind die Rampen bis zum Platz ohne die architektonisch meist peinlichen Geländer und sonstiges Beiwerk ausgeführt, da im Freibereich als „geneigte Wege“ noch barrierefrei! Die Überwindung vom Platz bis zum Eingang im OG erfolgt dann „mit Anlauf“ oder mit Assistenz. Auch hier kein Handlauf, sehr schön. Ich kann hier noch keine Barrieren erkennen, die unzumutbar wären.
Mit Sockel oder ohne?
Der in den Kommentaren bereits angesprochene Sockel würde die Verbindung von Straße, Platz und Empfang in eine Zwischenwelt verbannen, das Hauptgebäude begänne ja erst darüber. Der explizite Verzicht auf den Sockel will die unvermeidbare hochwasserbedingte Schwelle gar nicht weiter thematisieren, sondern eher aufheben, das Gebäude mehr mit dem Straßenraum verbinden, die Zugänglichkeit stärken. Dass aber der Hauptzugang für Rollstuhlfahrer von der Straße durch die hermetische, flächenbündige „Klappe“ erfolgt, ist nicht gerade gastlich, einzig das auf dem Foto erkennbare verschämte blau-weiße Hinweisschild gibt Auskunft.
Über die Grundrisse und Ansichten lässt sich sagen, dass sie solide gegenwärtige Handwerkskunst sind. Der immer mal wieder vorgebrachte Vorwurf, Dinge wären nicht „um die Ecke gedacht“, Fassaden müssten insgesamt homogener sein, etc.: Dies sind nur zum Standard erhobene persönliche Präferenzen, wenngleich ein großer Teil der Zunft diese Glaubenssätze als die ihren anerkennt.