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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Vereinfachung_des_Baurechts_beschlossen_4789.html

01.03.1999

Bauen in Sachsen

Vereinfachung des Baurechts beschlossen


Am 25. Februar 1999 hat der sächsische Landtag das „Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts im Freistaat Sachsen“ beschlossen.
Abgeschafft wird das Genehmigungsverfahren für kleinere Vorhaben wie Garagen, Wintergärten und Dachgeschossausbauten. Die übrigen Verfahren sollen beschleunigt werden; bei Projekten unter 22 Metern Höhe kann mit dem Bau begonnen werden, wenn die Baubehörde den Bauantrag nicht innerhalb von drei Wochen beantwortet hat. Im vereinfachten Verfahren gilt die Baugenehmigung als erteilt, wenn die Behörde die Bearbeitungsfrist von drei Monaten ohne ausdrückliche Verlängerung überschreitet. Das bisher übliche Genehmigungsverfahren wird nur noch für Sonderbauten (Krankenhäuser, Schulen, Gefängnisse oder Hochhäuser) gelten.
Das Gesetz tritt mit der Verkündung im Gesetzesblatt in wenigen Wochen in Kraft.


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