- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
30.06.1997
Wird die Baugenehmigung abgeschafft?
2. Phase der Bayerischen Bauordnungsreform vorgestellt
Am 27. Juni 1997 hat der Bayerische Innenminister Günther Beckstein im Landtagsplenum seinen Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren“ vorgestellt. Damit wird in Bayern die Entlassung des Bauherren aus der staatlichen Kontrolle weiter vorangetrieben. Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, sollen ab Jahresbeginn 1998 Wohngebäude und alle Gebäude bis zur Hochhausgrenze, die ganz oder teilweise „freiberuflich“ oder vergleichbar genutzt werden sollen, genehmigungsfrei gebaut werden können. Lediglich der Bebauungsplan muß eingehalten werden. Auch größere Bauten werden künftig nach diesem Entwurf erheblich leichter durchsetzbar sein. Sofern es sich nicht um Sonderbauten wie Kaufhäuser, Krankenhäuser oder Kinos handelt, soll hier ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren Anwendung finden, das die Einhaltung der Schall-, Wärme- und Brandschutzbestimmungen allein in die Verantwortung der Architekten übergibt. Private Sachverständige sollen die Standsicherheit der Bauten garantieren. Lediglich bei den Sonderbauten wird es weiterhin bei dem bestehenden System hoheitlich tätiger Prüfingenieure bleiben, wenngleich auch in diesen Fällen Schall- und Wärmeschutz Sache der Architekten werden soll. Den Brandschutz sollen in diesen Fällen private Sachverständige garantieren. Fragen der architektonischen Gestaltung erwähnte das Innenministerium in seiner Vorabinformation nicht.
Kommentare:
Meldung kommentieren