RSS NEWSLETTER

https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Justiz-_und_Bauministerium_legen_Papier_vor_10154429.html

25.11.2025

Eckpunkte für den Gebäudetyp E

Justiz- und Bauministerium legen Papier vor


Vor etwa einem Jahr verkündete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ mit Leitlinien zum einfachen Bauen. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vergangene Woche ein Papier mit Eckpunkten veröffentlicht. 2026 soll das Gesetz auf den Weg gebracht werden.

Der Gebäudetyp E entspringt einer Initiative der Bayerischen Architektenkammer aus dem Jahr 2022. Im Gegensatz zum kürzlich beschlossenen Bau-Turbo, der schnellere Genehmigungsverfahren durch eine Änderung des Baugesetzbuchs forciert, sieht das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz die Ergänzung des Bauvertragsrechts vor. Weil hierfür eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) notwendig ist, fällt die Zuständigkeit für das Vorhaben vor allem dem Bundesjustizministerium zu.

Konkret planen die Ministerien eine Etablierung des sogenannten Gebäudetyp-E-Vertrags im BGB. Dieser soll die Grundlage bilden, um „rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden“, heißt es im Papier. Planer*innen sollen demnach künftig leichter von einzelnen Normen abweichen können, sofern sie die Bauherrschaft darüber in Kenntnis setzen und die Schutzziele für das Bauwerk davon nicht beeinträchtigt sind. Daneben formulieren die Ministerien stichpunktartige Praxisempfehlungen. Genannt werden hier etwa eine kompakte Bauweise oder die Reduktion von Haustechnik. Die Ministerien planen, mehrere Pilotprojekte aus Bayern als Best-Practice-Beispiele zu veröffentlichen. Angedacht sind außerdem Wettbewerbe zum Gebäudetyp E sowie Fortbildungen zum Umgang mit der neuen Gesetzeslage.

Das Feedback zu dem neuen Papier ist überwiegend positiv. So sieht die Bayerische Architektenkammer hierin „einen wichtigen Schritt, um eine neue Einfachheit im Bauen in die Breite zu tragen“. Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßte die Zielformulierungen. Gleichzeitig kritisiert er, dass „diese wichtige Änderung nur im Rahmen eines bestimmten Vertragsmodells möglich sein soll, nicht aber grundsätzlich für einfaches Bauen in Deutschland gilt.“

Die Bundesarchitektenkammer blickt wohlwollend auf die Veröffentlichung und wird nach eigenen Angaben an der Umsetzung des Gesetzes mitwirken. „Solange Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gewahrt bleiben, soll ein Abweichen von anerkannten Regeln der Technik keinen Sachmangel darstellen“, heißt es von der Kammer. Auch hier wird jedoch Kritik geübt, vor allem was den Zeithorizont der Gesetzesänderung angeht. So plant das BMJV, den ersten Referentenentwurf erst nach dem Sommer 2026 vorzulegen. (tg)


Zum Thema:

Mehr zum Thema in der BauNetz WOCHE #642 „Gebäudetyp-e. Von der Initiative zur Praxis?“.


Kommentare:
Meldung kommentieren

Symbolbild Baustelle; Foto von Hermann Wittekopf via Unsplash

Symbolbild Baustelle; Foto von Hermann Wittekopf via Unsplash


Alle Meldungen

<

25.11.2025

Polonceau-Träger in Holz

Mehrzweckhalle in Oberschwaben von Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten

25.11.2025

Neuer Preis ausgelobt

Detail Construction Award 2025

>
baunetz interior|design
Bio-Bau am Seeufer 
BauNetz Wissen
Verborgen und doch offen
baunetz interior|design
Bio-Bau am Seeufer 
Baunetz Architekt*innen
LH Architekten
vgwort