Schneller, einfacher, flexibler
Bau-Turbo passiert das Bundeskabinett
In den ersten 100 Tagen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorlegen sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtern – das hatte die Regierung im Koalitionsvertrag versprochen. Und das hat sie eingehalten. Beim Pressetermin heute Vormittag in Berlin verkündeten Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den sogenannten Bau-Turbo.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, nicht nur Wohnungen, sondern auch soziale und kulturelle Einrichtungen schneller zu bauen. So würden aus derzeit durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Gleichzeitig würden der Umwandlungsschutz von Miet- und Eigentumswohnungen und damit die Rechte von Mieter*innen gestärkt. Der Bau-Turbo sei der erste Schritt für mehr Tempo im Wohnungsbau, so Hubertz.
Zu den Neuerungen im Gesetzentwurf zählen unter anderem die Neueinführung von § 246e, der befristet bis 31. Dezember 2030 ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt. Bei Anwendungen kann die Gemeinde Wohnungen, sei es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung, bereits nach zwei Monaten Prüfung, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zulassen.
Die Anpassung von § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann etwa in Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen neuer Wohnraum in zweiter Reihe geschaffen werden. Durch die Anpassung von § 34 Absatz 3b BauGB wird es möglich, im unbeplanten Innenbereich über die bisherigen Möglichkeiten hinaus Wohngebäude zu errichten. Künftig kann auch in zusammenhängend bebauten Ortsteilen ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der Aufstockung von Gebäuden oder Nachverdichtungen im Hinterland.
Weil verfügbares Bauland in vielen Städten und Gemeinden immer knapper wird, soll künftig auch im sogenannten Außenbereich, also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, Wohnraum geschaffen werden können. Dabei wolle man den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit beachten. Gebaut werden soll allerdings nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen. Schließlich sollen Änderungen im Baugesetzbuch ermöglichen, dass Gemeinden in Bebauungsplänen zum Beispiel bei Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel abweichen dürfen. Mit innovativen Lärmschutzlösungen soll so mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.
Wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, entscheiden die Gemeinden. Damit will man die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden stärken. Bundesländer wiederum können Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen und ihnen Steuerungsinstrumente wie etwa die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten an die Hand geben. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung und die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Der Gesetzentwurf bekommt nicht von allen Seiten Zustimmung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den geplanten Beschluss als „neuen Tiefpunkt in der deutschen Baupolitik“. „Neue Einfamilienhäuser auf bislang unbebauter Fläche sollen ermöglicht, Umweltstandards und Beteiligungsrechte mit der Brechstange ausgehebelt werden. Bezahlbarer Wohnraum entsteht so nicht – stattdessen drohen Bodenspekulation und Naturzerstörung“, sagt die Bundesgeschäftsführerin der DUH Barbara Metz. Statt auf soziale und ökologische Stadtentwicklung zu setzen, wolle die Bauministerin Neubau um jeden Preis. Es brauche eine Sanierungsoffensive und einen echten „Umbau-Turbo“ im Bestand. Der Bundestag müsse den Paragrafen 246e im parlamentarischen Verfahren dringend nachbessern.
Die Bundesarchitektenkammer sieht den Entwurf teilweise kritisch. Präsidentin Andrea Gebhard sagte gegenüber BauNetz: „Schneller und kostengünstiger Wohnungsbau entsteht dann, wenn klug geplant wird und mehr Spielraum in der Verwaltung geschaffen wird. Vorschriften müssen reduziert werden, der Gebäudetyp-e ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Bezahlbarer Wohnraum darf nicht auf Kosten von Klima-, Umwelt- und Gestaltungsqualität entstehen. Sehr kritisch sehen wir die geplanten Regelungen zum § 246e ohne Baugebot, die falsche Anreize für kurzsichtige Bauentscheidungen setzen. Dass die Mindestzahl von sechs Wohnungen bei Wohnungsneubau im Außenbereich nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen ist, halten wir für besonders fatal, denn es führt zu einer Ausweitung von Flächen ohne Not und im schlimmsten Fall zur Vergoldung von Flächen ohne Wert für die Allgemeinheit. Das hat mit zeitgemäßem, sozial gerechtem Wohnungsbau wenig zu tun.“, so Gebhard.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. (fm)
Weitere Beiträge zur Baupolitik auf Bundesebene in der letzten Zeit: „Kritik am Bau-Turbo. Appell mehrerer Verbände“ und „Baustelle Deutschland Wie weiter nach dem Ampel-Aus?“
Mit einer Ministerin, die glaubt, dass sich die Baupreise um 30 bis 40 % senken lassen und dass die Wohnungsknappheit sich durch den Bau von EFH bekämpfen lässt, starten wir zweifelsfrei in eine verheissungsvolle Zukunft. Und Dank an Herrn Schoppe und maestrow!
Da hier keine Links erlaubt sind: Namen des Verfassers dieses Kommentars und Titel im Betreff in geläufiger Suchmaschine eingeben. Da ist das Ganze etwas tiefgründiger weitergehend fachlich analysiert. Schönes Wochenende.
Es ist beschämend für eine Partei, dass hier kein Kandidat*in mit (höflich formuliert) besserer sach- und fachgerechter Expertise benannt werden kann.
Was allerdings viel schlimmer ist, ist die unerträglich dümmliche Ankündigungsrethorik, die dem Eindruck geringer Ahnung der Fachminister/innen nicht zerstreut. Ankündigungen, die ziemlich sicher nie eingehalten werden können. Es scheint ein seltsamer Fluch auf diesem Ministerium zu lasten: Ein Naturgesetz, das besagt, dass immer die geringst qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten eines Kabinetts für dieses Ressort auserkoren werden, da ihm im Grunde kaum politisches Gewicht beigemessen wird. Das könnte sich jedoch als schwerer politischer Fehler erweisen: Wenig Worte über die Stärkung der ländlichen Räume, über planerische Instrumente zum Erhalt bereits vorhandener Bausubstanz (samt großer Leerstände) dort, nur wenig dazu in Städten, stattdessen ergänzende, groß tönende Ankündigungen von Effizienzgewinnen von bis zu 50% Kostenreduktion bei "modularen" Neubauten. Es lohnt sich nochmals die Baunetz-Meldung vom 17.6. aus Dinkelsbühl in Bayern anzusehen, um zu begreifen, welche Art von "Architektur" da entstehen wird oder - noch schlimmer - schon entstanden ist. Es ist nur Phrase und heiße Luft und ein ungebrochen hilfloses Vertrauen in die Wunderkräfte technischer Innovation und ökonomisch verstandener Effizienz als Rettung aus einer verzweifelten Lage. Es muss gehandelt werden, aber eben realistisch und mit vielleicht einem geduldigen, langen Zeithorizont. Ein Turbo macht es meist nicht lange, dann übernimmt wieder der träge Motor. Und das verspricht schon jetzt keine schnelle Fahrt in eine erstrebenswerte Richtung. Vermutlich gibt es gar keine Richtung, außer "mehr klotzen". Das ist aber keine Strategie sondern nur Verzweiflungstat.
die ich mir auf meiner neuen bosch küchenmaschine kochen kann!