Gebäudetyp E durchs Kabinett
Gesetzentwurf beschlossen und finale Leitlinien der Bundesregierung
Mit dieser Nachricht hat die Fachwelt bereits im Sommer gerechnet, als das Bundesjustizministerium den Gesetzentwurf und das Bundesbauministerium erstmals Leitlinien und Prozessempfehlungen auf den Weg brachten. Nun hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen.
Mit dem neuen Planungsansatz soll einfaches Bauen wieder rechtssicher möglich werden. Ziel der Initiative, die aus Bayern kam und über die Kammern zuletzt die höchste Entscheidungsebene erreichte, ist es, von den anerkannten Regeln der Technik abweichen zu dürfen, sofern selbstverständliche Schutzziele für das Bauwerk nicht beeinträchtigt sind. Dadurch soll das Bauen wieder einfacher, kostengünstiger und innovativer werden, so die Hoffnung in Zeiten von Wohnungskrise, Baustoffknappheit und Klimawandel. Auch Umbauten sollen dadurch befähigt werden, was derzeit noch an überzogenen Standards scheitert.
„Gebäudetyp E steht nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert,“ verspricht Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz (SPD) und ergänzt: „Das ist eine große Erleichterung für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren.“ Letztere sind insofern wichtig, als dass ihr Mut und Pragmatismus an dieser Stelle ebenso gefragt sein wird. Letztendlich müssen Planende und fachkundige Bauherren die Beschaffenheit eines Gebäudes hinsichtlich eines vereinfachten und standardabweichenden Ergebnisses gemeinsam vereinbaren. Hierfür liefert nun das Bundesbauministerium finalisierte „Leitlinien und Prozessempfehlungen,“ die sie zum Download zur Verfügung stellt.
Der Gesetzentwurf zur Vertragsrechtsänderung im BGB sieht unter anderem vor, dass „bestimmte technische Normen und Regeln, wie zum Beispiel solche, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind,“ sowie dass „eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.“ Eine überfällige und wichtige Unterstützung. Im nächsten Schritt wird der Gesetztentwurf im Bundestag beraten. (sab)
Ausführlich haben wir uns mit dem Gebäudetyp-e in der Baunetzwoche#642 beschäftigt.
wie kann der Standard gesenkt werden? Was ist / versteht man unter einfaches Bauen? Durch weitere Regulierungen & Vorschriften bestimmt nicht. Reduktion in ALLEN Bereichen ist das Zauberwort. Auch was die Vorschriften und Nachweise betrifft. Statik & Brandschutz ist wichtig, alles andere kann überdacht werden. Bauen wie vor 100 Jahren, nur mit besserer Gebäudehülle. Vielleicht sollte man einfach mal 3/4 der Bau-Vorschriften löschen; das würde uns weiter bringen. Einfach mal die Architekten*innen machen lassen!
weniger wärmedämmung? weniger brandschutz? längere flucht-/rettungswege? geringere abstandsflächen/höhere dichte? weniger statische sicherheit? geringere belichtung und belüftung von räumen (mindest-fenstergröße, raumtiefen)? verzicht auf barrierefreiheit? toleranz größerer lärmimmissionen? verzicht auf kfz-stellplätze? all das würde kosten sparen, aber kaum vorstellbar, dass man diese "heiligen kühe" anfasst. was bleibt? meines erachtens nur komfort und nebensächlichkeiten wie verminderte trittschalldämmung oder geringerwertige abdichtungen. im gebäudeinneren ist die bauqualität doch ohnehin bereits völlig auf den hund gekommen, was will man da noch weglassen - wir leben und denken doch schon überall "minimalistisch" in plastik und kunststoffbeschichteter pappe: spanplattenmöbel, papptüren, laminatböden, gipskartonwände, plastikfenster, vinylböden, dispersionsfarbe. und die bauträger dieses landes verkaufen das alles als "hochwertig" - und jammern, dass die kosten weglaufen. die wahren kostentreiber sind personalmangel im handwerk und der ständig wachsende hunger der konsumierenden bevölkerung nach wohnfläche bzw. immer kleinere haushaltsgrößen.