Der Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2025 steht. Ende letzter Woche hat ihn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen. Der Etat des Bundesbauministeriums (BMWSB) bleibt im Vergleich zum Vorjahr mehr oder weniger gleich. Die rund 12 Milliarden Euro entsprechen knapp 2,5 Prozent des gesamten Bundeshaushalts. Darüber hinaus verschiebt der Bund vor allem Gelder. So wandern nun bestehende Programme aus dem Klimatransformationsfonds (KTF) ins Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).
Üblicherweise wird der Haushalt im Vorjahr verabschiedet. Aufgrund des Bruchs der Ampel musste die aktuelle Bundesregierung bisher mit einer vorläufigen Haushaltsführung arbeiten, was keine neuen Ausgaben ohne die ausdrückliche Zustimmung des Finanzministeriums erlaubte. Der Etat, auf den sich die Fraktionen jetzt geeinigt haben, soll kommende Woche abschließend verabschiedet werden und gilt somit noch dreieinhalb Monate.
Die gut 12 Milliarden Euro im Kernhaushalt des Bauministeriums splitten sich in zwei Positionen auf. Die auf das Haushaltsjahr begrenzten Mittel steigen von 6,7 (2024) auf 7,4 Milliarden. Die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen (mit denen Verträge für zukünftige Ausgaben geschlossen werden können) sinken von 5,5 (2024) auf 4,7 Milliarden. Unter diesen Summen laufen die Mittel für das Wohngeld, den Sozialwohnungsbau und die Städtebauförderung.
Rund 2,7 Milliarden kann das BMWSB künftig aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) beziehen. In diesem Topf finden sich nun fünf Programme, die zuvor im KTF angesiedelt waren: Klimafreundlicher Neubau, klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, Wohneigentumsförderung für Familien, Jung kauft Alt und Gewerbe zu Wohnen. Neu hinzu kommt lediglich ein Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten, das für 2025 mit 333 Millionen Euro beziffert ist.
Wird es darüber hinaus zusätzliche Mittel vom Bund im Sinne der Bauwende geben? Im KTF sind diesbezüglich zwei neue Förderprogramme angelegt. 75 Millionen Euro werden der energetischen Stadtsanierung gewidmet, die zuvor Teil der Städtebauförderung waren. 80 Millionen stehen für die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel zur Verfügung.
Auf der Ebene der klimagerechten Gebäudeplanung könnte allerdings eine kleine Kehrtwende anstehen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte an, das BMWSB habe „als befristeter Impuls die Förderung für Baumaßnahmen im Effizienzhaus 55 Standard mit EE (Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien) im Blick“. In den nächsten Monaten bereite man eine entsprechende Förderung vor. Die Ampelregierung hatte die Förderung des EH55-Standards 2022 beendet, da dieser „sich längst am Markt durchgesetzt hatte“. Die Bundesarchitektenkammer bewertete diesen Schritt damals zwar als schlechtes Timing, aber auch als „klimapolitisch überfällig“.
Außerdem wichtig: Bis 2029 sollen insgesamt 23,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau und die Verstetigung der Neubauförderprogramme fließen, so Hubertz. Diese Summe würde eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren bedeuten. Beschlossen wird der nächste Etat für 2026 aber erst Ende des Jahres. (mh)
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Ursula Baus | 15.09.2025 21:55 UhrNeubau, Neubau, Neubau
Die Etat-Aufteilung priorisiert den Neubau, der zum „Bauturbo“ passt. Unfassbar. Immense Neuversiegelung von Boden, teure neue Infrastruktur und weiterer Unsinn sind Folgen dieser Fehlentscheidungen. Bestandsschutz priorisieren, Abriss besteuern, Transportkosten hochsetzen (über 50 Prozent des in Deutschland transportierten Mülls sind Bauschutt) – das empfehlen auch Architekt*innen und Umweltverbände. Aber wem leiht die Ministerin ihr Ohr?