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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Bundesverfassungsgericht_erklaert_Berliner_Mietendeckel_fuer_ungueltig_7588671.html

16.04.2021

Auf in den Wahlkampf

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für ungültig


Kaum eine Regulierung hat so viel Aufsehen erregt wie der Berliner Mietendeckel, der im Februar 2020 in Kraft getreten war und die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre einfriert. Das Berliner Gesetz ging mit dem Novum einher, dass Mieten auf das Niveau von 2013 abgesenkt werden können, und betrat damit juristisches Neuland. Nachdem Verbände geklagt hatten, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner gestrigen Erklärung den Mietendeckel für nichtig erklärt. Dabei entschieden die Richter*innen weniger über den Sachverhalt als vielmehr grundsätzlich. Verkürzt könnte man die lange Erklärung wie folgt zusammenfassen: Das Land Berlin habe in diesem Fall keine Gesetzgebungskompetenz, Mietrecht sei Bundesrecht, die vom Bund im Mietrechtsnovellierungsgesetz verankerte Mietpreisbremse sei das Instrument, um die Situation im angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen.

Für die Berliner Mieter*innen ist dies eine schlechte Nachricht. Diejenigen, die entsprechend dem Gesetz ihre Miete gekürzt hatten, müssen die Differenz nun auf einen Schlag zurückerstatten. Und nicht nur das, die Mieten werden nun wieder weiter steigen. Die Reaktionen sind erwartungsgemäß gespalten. Die Bauwirtschaft jubelt, die Mieterverbände kündigen weitere Aktionen an und verweisen unter anderem auf das bundesweite Bündnis Mietenstopp. Derweil appellieren sie an die Kommunen, möglichst viele Wohnungen in kommunalem Eigentum zu halten oder rückzukaufen.

„Wir werden nun unsere ganze Kraft in die Verbesserung der bundesgesetzlichen Regelungen setzen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der bereits angelaufenen bundesweiten Kampagne für einen Mietenstopp werde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neuen Auftrieb geben. „Auch die Bestrebungen, die großen gewinnorientierten Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften, werden an Stoßkraft gewinnen“, so Wild. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) zeigte sich hingegen „sehr erleichtert, dass das oberste deutsche Gericht in dieser wichtigen Frage für Rechtssicherheit gesorgt hat“. Es gebe nun wieder grünes Licht für Investitionen in mehr Neubau, Klimaschutz und generationengerechtes Wohnen.

Derweil steht in Berlin die Frage im Raum, wie die Vermieter*innen mit der Rückzahlung umgehen. Wie der Tagesspiegel berichtet, wollen Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia, dem in Berlin rund 43.000 Wohnungen gehören, und der skandinavische Immobilienkonzern Heimstaden, der erst kürzlich mehrere tausend Wohnungen erwarb, keine Mieten nachfordern. Der Konzern Deutsche Wohnen hingegen, der 155.400 Wohnungen in Berlin besitzt und für dessen Enteignung eine Bürgerinitiative in Berlin derzeit einen Volksentscheid anstrebt, will die Rückzahlungen einfordern.

Fest steht derzeit vor allem eines: Das Thema bezahlbares Wohnen und Mieten wandert in den Bundestagswahlkampf. Die Parteien müssen sich deutlich postitionieren. Im September wird jede einzelne Wähler*in entscheiden, was ihm oder ihr soziale Gerechtigkeit wert ist. (fm)


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Mietrecht ist Bundesrecht, Berlin hat keine Kompetenz für den Mietendeckel, sagen die Richter*innen in Karlsruhe. Doch was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Mieter*innen? Foto: Pavel Nekoranec on Unsplash

Mietrecht ist Bundesrecht, Berlin hat keine Kompetenz für den Mietendeckel, sagen die Richter*innen in Karlsruhe. Doch was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Mieter*innen? Foto: Pavel Nekoranec on Unsplash


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