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BAUNETZWOCHE#692
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Lph 8-9 sonstige Pflichten
Neben den Pflichten zur Überwachung und Rechnungsprüfung treffen den Architekten in Leistungsphase 8 und 9 auch noch weitere Pflichten, u.a. im Hinblick auf die Führung eine Bautagebuchs, Mitwirkung beim Aufmaß sowie bei der Abnahme, Auflisten der Gewährleistungsfristen, ect.
Vgl. im übrigen zur Abgrenzung der Architektenhaftung zur Haftung weiterer Baubeteiligter unter Haftung / weitere Beteiligte.






