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Pflichtverletzung
Eine Haftung wegen Bausummenüberschreitung kommt nur im Falle eine schuldhafte Pflichtverletzung des Architekten in Betracht. Für die Überschreitung der gemeinsamen Kostengrenze gegen den Willen des Bauherrn muß der Architekt verantwortlich sein, z.B. aufgrund von Fehlberechnungen oder aufgrund unterlassener Aufklärung über Kostensteigerungen.
(vgl. auch ausführlich Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich)