- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Fetzige Feuerwehr Vetzan
Lukas Wielander, Martin Trebo und Martin Egger in Südtirol
Rübenauer Chalet
Umbau im Erzgebirge von Meyer-Grohbrügge
Klug verkleinert
Einfamilienhaus in Unterfranken von ToB. Studio
Buchtipp: How Modern
Biographies of Architecture in China 1949-1979
Kössener Kreuzelstich
Schule mit Kindergarten in Tirol von Pedevilla und gbd
Bretonische Beschaulichkeit
Kulturzentrum von AGA Architectes Associés
Nischen für den Karlsplatz
Café in Wien von PPAG architects
Pflichtverletzung
Eine Haftung wegen Bausummenüberschreitung kommt nur im Falle eine schuldhafte Pflichtverletzung des Architekten in Betracht. Für die Überschreitung der gemeinsamen Kostengrenze gegen den Willen des Bauherrn muß der Architekt verantwortlich sein, z.B. aufgrund von Fehlberechnungen oder aufgrund unterlassener Aufklärung über Kostensteigerungen.
(vgl. auch ausführlich Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich)






