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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Wettbewerb_fuer_Gemeindehaus_in_Wetter_Ruhr_entschieden_14073.html

16.07.2003

Steinlamellen

Wettbewerb für Gemeindehaus in Wetter (Ruhr) entschieden


Am 10. Juli 2003 wurde der Realisierungswettbewerb "Neubau eines Gemeindehauses an der Lutherkirche" in Wetter (Ruhr) entschieden. Das Preisgericht unter dem Vorsitz von Herbert Pfeiffer (Lüdinghausen) votierte einstimmig dafür, den Entwurf des Büros Schmidt/Schmeersahl aus Bad Salzuflen zu bauen. Die Wettbewerbsufgabe bestand in der Planung eines Gemeindehauses, das sich unter städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten in das künftige Gemeindezentrum einfügt und die Präsenz der Lutherkirche würdigt. Die Jury vergab folgende Preise:

  • 1.Preis (5.000 Euro): Schmidt/Schmersahl + Partner (Bad Salzuflen)

  • 3.Preis (2.250 Euro): Professer D.G. Baumewed (Münster)

  • 3.Preis (2.250 Euro): Heinrich & Wörner & Partner (Dortmund)

  • Nachrücker: Gegus/Hellenkemper (Wetter/Ruhr)

Die Entwurfsverfasser setzen die Straßenrandbebauung durch einen solitären Baukörper an der Bismarckstraße fort. Ein gedeckter Gang verbindet die Kirche mit dem Gemeindehaus und bildet einen Innenhof. Auf diesen Gang solle aber verzichtet werden, da eine Doppelung der Einfriedung entstehe, merkte die Jury an. Die Fassade ist vollständig verglast mit vorgelagerten waagerecht verlaufenden Steinlamellen, die sich in der Materialität auf die Kirchenfassade beziehen. In einem kompakten, quadratischen Grundriss sind die Funktionen Gemeindesaal, Gemeindebüro/Gruppenräume und Jugendbereich in drei Ebenen untergebracht. Die Grundrissgestaltung wird durch ein außenliegendes Tragsystem sehr variabel.

Denkmalrechtliche Belange seien durch die Erhaltung der Blickbeziehungen und den respektvollen Abstand zur Kirche weitreichend eingehalten, lobte die Jury. Die Dreigeschossigkeit des Baukörpers vermittle in der Höhe gut zwischen der Wohnbebauung und der Kirche und füge sich städtebaulich und denkmalpflegerisch hervorragend ein. Auf die Steinlamellen soll aber auf Grund des zu erwartenden pflegerischen Aufwands verzichtet werden.


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