Kein Faschings-Scherz: Gespräche mit Mitarbeitern niedersächsischer Bauämter sind nur noch bis zur 16. Minute umsonst: Danach müssen sich Bürger das aufmerksame Interesse ihres Gesprächspartners mit einem Betrag zwischen 35 und 70 Mark je angefangene halbe Stunde erkaufen. Das geht aus einer Verordnung des Landes über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht hervor. Der Tarif richtet sich danach, welche Stufe der Behördenhierarchie ein Mitarbeiter im Bauamt bereits erklommen hat.
Obwohl durch die Baurechtsreform Bauanträge und Genehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser vielfach nicht mehr erforderlich sind, bleiben doch viele Architekten und Fachplaner auf die Abstimmung mit der Behörde angewiesen. Ob die dabei anfallenden Gesprächsgebühren einen nennenswerten Beitrag zum Stopfen von Haushaltslöchern darstellen werden, ist noch nicht bekannt. Offen ist ebenfalls, ob die neue Gebührenordnung auch auf Brief-, Fax- und E-mail-Korrespondenz ausgeweitet wird. Kaum auszurechen, welchen Gegenwert eine 20-minütige Kaffeepause mit vier Sachbearbeitern in Zukunft hat.