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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Energieeinsparverordnung_tritt_in_Kraft_10523.html

04.02.2002

Neue Kessel

Energieeinsparverordnung tritt in Kraft


Seit dem 1. Februar 2002 ist die neue Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - die Energieeinsparverordnung (EnEV) - nun rechtsverbindlich. Der Heizenergiebedarf soll mit der Verordnung um 30 % gegenüber den heutigen Anforderungen gesenkt werden. Durch die neue Verordnung ist der Niedrigenergiehaus-Standard für Neubauten (alle Bauten, für die nach dem 31. Januar 2002 der Bauantrag gestellt wird) nun die Regel.
Auch der Energiebedarf von Altbauten soll deutlich gesenkt werden. Bis zum Jahr 2006 müssen alle Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, durch neue Heizanlagen ersetzt werden. Der Bundesminister für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig verspricht sich davon eine steigende Nachfrage nach moderner Heizungstechnik, Wärmedämmung und Fenstern, sowie eine deutliche Senkung der Heizkosten.
Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs wird ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt, so dass das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik genutzt werden kann. Die Bundesregierung möchte damit den Verbrauch von erneuerbaren Energien z.B. durch Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen fördern, wie auch Anreize zur Entwicklung innovativer Gebäudetechnologien schaffen.

Der Verordnungstext kann im Webauftritt des Bundesministeriums für Verkehr,- Bau- und Wohnungswesen eingesehen oder per Fax (0228 / 38 20 836) bestellt werden. Zur Information der Öffentlichkeit über Energieeinsparmöglichkeiten hat die Bundesregierung die Deutsche Energie Agentur eingerichtet. Interessierte Bauherren, Planer und Handwerker können sich hier über Förderprogramme, Energiespartechniken und Vorschriften beraten lassen.


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