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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Bundesregierung_muss_Handwerksfirmen_nach_Hochwasserschaeden_am_Schuermann-Bau_entschaedigen_2255.html

22.08.1997

Schadenersatz und Schuldfrage

Bundesregierung muß Handwerksfirmen nach Hochwasserschäden am Schürmann-Bau entschädigen


Am 21. August 1997 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Anspruch einer Elektroinstallationsfirma von ca. 275.000 Mark gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Richter urteilten, der Bund hafte für die durch das Hochwasser im Dezember 1993 zerstörten Einbauten der Firma im Schürmann-Bau, da das Hochwasser vorhersehbar und die Schäden zu vermeiden gewesen seien. Das Bundesbauministerium bezifferte den Gesamtschaden an zerstörten Handwerkerleistungen auf rund 8,6 Millionen Mark. Diese seien nun zu vergüten, da das BGH-Urteil für gleichgelagerte Fälle berücksichtigt werde. Ingesamt sind bislang Klagen mit Forderungen von über 30 Millionen Mark in verschiedenen Instanzen anhängig.
In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, das Urteil sei ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Handwerker und der Verantwortlichkeit der Bundesrepublik als Bauherrin, beruhend auf der gesetzlichen Risikoverteilung für zerstörte, aber noch nicht abgenommene Handwerkerleistungen. Die Schuldfrage sei damit nicht geklärt. Bundesbauminister Klaus Töpfer kündigte für September die Schadenersatzklage gegen ein Bauunternehmen an, das durch verfrühtes Entfernen eines provisorischen Hochwasserschutzes für die Hochwasserschäden verantwortlich sei.

aktuelle Stellungnahme von Bundesbauminister Töpfer vom 21.8.97 im BauNetz

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