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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Architektenkammer_in_Potsdam_gegen_Auftrag_ohne_Wettbewerb_19177.html

28.01.2005

Gegenwind für Niemeyer

Architektenkammer in Potsdam gegen Auftrag ohne Wettbewerb


Die freihändige Vergabe eines Planungsauftrags für ein Freizeitbad an den brasilianischen Architekten Oscar Niemeyer durch die Stadt Potsdam (BauNetz-Meldung vom 20. Januar 2005) ist bei der organisierten Architektenschaft im Lande Brandenburg auf scharfe Kritik gestoßen. Der Präsident der Architektenkammer zeigte sich in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung „zutiefst erschüttert“ und „fassungslos“ über den Vorgang.

Die Stadt Potsdam plant den Bau eines Freizeitbades am Brauhausberg. Sie will sich dabei erklärtermaßen mit Baukunst schmücken und daher einen „Klassiker der Moderne“, möglichst einen Pritzker-Preisträger, beauftragen. Daher umging sie die dazu eigentlich vorgeschriebene Auslobung eines Wettbewerbs bzw. die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VOF. Dies geschah auch deswegen, weil durch den dafür angeblich eintretenden Zeitverlust öffentliche Fördergelder verloren gingen.

Vielmehr erteilten die Potsdamer Stadtwerke als Bauherrenvertreter den Auftrag direkt an den 98-jährigen Pritzker-Preisträger Niemeyer. Wohl ahnend, dass es dafür Kritik geben könnte, begründete die Stadt dies vorauseilend mit der Feststellung, dass „gemäß der VOF Aufträge ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben werden, wenn die Dienstleistungen nur von einer bestimmten Person ausgeführt werden können. Hierzu zählen insbesondere künstlerische Gründe.“

Die Architektenkammer hält nun dagegen: „Die Stadt Potsdam hat mit ihrer Vergabeentscheidung faktisch festgestellt, dass die 117.000 deutschen Architekten, auch die 1.200 brandenburgischen Architekten, aber auch alle 400.000 europäischen Architekten nicht in der Lage sind, die Planungsleistungen für das Schwimmbad am Potsdamer Brauhausberg in hoher Qualität zu erbringen. Dieses ist unumwunden ein Skandal.“

Die Kammer weiter: „Die Begründung, dass nur der Kollege Niemeyer für die Durchführung dieser Planungsleistung geeignet sei bzw. sich die Auswahl der Stadt Potsdam allein auf Pritzker-Preisträger beschränkt hat, ist nach der Auffassung der Brandenburgischen Architektenkammer abwegig und nicht begründbar.“

Die Kammer betont, dass ihre Kritik allein dem Verfahren der Vergabe, nicht aber der die Person Niemeyer gelte. Das „Lebenswerk dieses außergewöhnlichen Architekten, der mit seinen Werken zum Standard der Architekturgeschichte gehört, steht völlig außer Zweifel“. Oskar [sic!] Niemeyer habe, so das Anschreiben der Architektenkammer an die Redaktionen, „in den 1950er Jahren Brasilia aus dem Urwaldboden gestampft“.

Dass sich jetzt an der Beauftragung Niemeyers noch etwas ändern könnte, glaubt die Kammer offenbar nicht. In Ihrem Schreiben heißt es: „Der Auftrag ist erteilt, es steht uns als Architektenkammer nicht zu, formal einen Verstoß gegen das Vergaberecht geltend zu machen.“ Vielleicht hofft man hier auf eine juristische Initiative betroffener Architekten...


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