Zerstören erlaubt
Zur Zukunft der Berliner Hedwigskathedrale
Es ist schon sechs Jahre her, dass der Wettbewerb zum Umbau der St.-Hedwigskathedrale entschieden wurde. Doch schon 2014 sorgte diese Entscheidung bundesweit für Aufruhr, sollte doch das wesentliche Merkmal der nach Plänen von Architekt Hans Schwippert wiederaufgebauten Kirche beseitigt werden: Die Öffnung im Zentrum des Innenraumes, die Kirchensaal und Unterkirche verbindet. Nun aber entschied das Berliner Landgericht: Der geplante Umbau verstößt nicht gegen Urheberrecht.
Das Urheberrecht könne nicht als Argument gegen eine Veränderung angeführt werden, so Richter Claas Schaber. Die katholische Kirche habe vielmehr das Recht, das Gotteshaus nach ihren Wünschen umzugestalten – und zur Not in Teilen auch zu zerstören. Die Rechte des Eigentümers haben Vorrang, so die Urteilsbegründung. Geklagt hatten Nachfahren und Erben der beteiligten Künstler und des Architekten. Schwippert hatte die katholische Bischofskirche nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg mit Künstlern aus Ost- und Westdeutschland wiedererrichtet.
Die Kritiker*innen argumentieren, mit dem Umbau der Rundkirche werde ein wichtiges Zeugnis des kirchlichen Lebens in der DDR und ein Zeugnis der liturgischen Erneuerung nach dem Zweiten Weltkrieg zerstört. Schwippert, der auch das Bonner Bundeshaus umgebaut und einen der Türme im Berliner Hansaviertel entworfen hatte, habe ein einzigartiges Denkmal der Zusammengehörigkeit in der Zeit der Teilung geschaffen. Ein Vorhaben, das von Ost und West als kleines, aber wichtiges gesamtdeutsches Projekt bewertet wurde.
Nur: Ob ein Bauwerk zeitgeschichtliche Bedeutung hat, sei dem Urheberrecht egal, stellte das Gericht klar. Außerdem haben Eigentümer das Recht, sich neu zu erfinden. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk besitzt, darf es also zerstören – aber nicht verändern, denn das wäre eine Entstellung. Letzteres sei bei St. Hedwig aber nicht der Fall, so die Kammer: „Von dem alten Werk wird nichts mehr übrigbleiben.“
Er sei von dem Urteil sehr enttäuscht, so Schwipperts Neffe und Testamentsvollstrecker Horst Peter, der mit seiner Klage zuvor bereits am Berliner Verwaltungsgericht gescheitert war. Die Entscheidung berücksichtige nicht den religiösen und kulturellen Stellenwert der Kathedrale.
Der Umbau, der unter anderem den Altar ins Zentrum der Kirche rückt, war vom früheren Berliner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki beschlossen und von seinem Nachfolger Heiner Koch in Angriff genommen worden, um nach Angaben des Erzbistums den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben entsprechend Gottesdienste feiern zu können. 2023 sollen die Arbeiten an der Kathedrale abgeschlossen sein. (kat)
Der Schwippert'sche Raum ist architektonisch unbestritten äußerst reizvoll, und gerade ob seiner Einzigartigkeit von hohem künstlerischen Wert. Leider ist die liturgische Idee nie ganz aufgegangen – das Loch im Boden hat Priester und Gemeinde getrennt statt "entlang der vertikalen Achse zu einen". Ich sehe Kardinal Woelki als Person äußerst kritisch, steht er doch für einen extrem konservativen Katholizismus, aber hier hatte er Recht – und als Nutzer der Kirche auch DAS Recht, den Raum so umzugestalten, dass sich eine bessere Nutzbarkeit ergibt. Auch wir hatten damals den Altar in die Mitte gestellt (der Satz in der übrigens äußerst umfangreichen und erschöpfenden Auslobung, der Altar solle "auf keinen Fall in die Mitte gestellt werden" hat mich sogar erst zur Teilnahme bewogen, weil er räumlich gesehen so falsch war), ich gestehe aber ein, dass die Lösung von Sichau & Walter noch wesentlich eleganter war und mich insbesondere durch einen – hier muss ich Kommentar 7 deutlich widersprechen – fantastischen halbkugelförmigen Altar überzeugt hat, vermutlich ein Beitrag des beteiligten Künstlers Leo Zogmayer. Ein absolut würdiger 1. Preis. Rainer Woelki hat sich übrigens wohl zunächst gegen den Entwurf gewehrt und selbst den 3. Preis präferiert, der den Altar nicht in die Mitte stellte. Man kann auch daran erkennen, dass dieser Wettbewerb wesentlich korrekter ablief als die meisten Investoren-basierten Verfahren, wo gegen den Investor kein 1. Preis möglich ist. Wie alle undifferenzierten Angriffe, führt auch pauschales Kirchen-bashing zu keiner Verbesserung. Attackieren wir die Kirchen lieber dort, wo sie sich moralisch verstricken und diskutieren wir gerne die Finanzierung. Und lernen wir von Ländern wie Spanien, dass einem Denkmal am besten geholfen ist, wenn man seine Nutzung dauerhaft sichert – ziemlich egal wie. Nachfolgende Generationen können die Decke ja auch wieder öffnen.
Beten in ein Loch, das aufwärts will sich nicht einstellen mit dem Loch, dem Hubaltar und der Abwärtstreppe. Der seltsamste Kirchenraum den ich kenne. Ich bin ja bereit für jede Entdeckung. Die zentrale Anordnung des ersten Preises ist wohl die natürliche Anordnung, die sich einstellen würde bei spontaner Zusammenkunft. Hier hat Mitte mal einen Sinn.