Genehmigungspflicht für Abrisse
Rechtsgutachten bestätigt Forderung der Deutschen Umwelthilfe
Dass Bestandssanierungen im Vergleich zu Abriss und Neubau meist günstiger auf die Klimaschutzziele wirkt, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Trotzdem gibt es jenseits einiger sozialer Vorgaben in manchen Bundesländern – Milieuschutzgebiete oder Zweckentfremdungsverbote bei Wohnraum – kaum Möglichkeiten, Abrisse zu verhindern. Oft sind sie in Deutschland noch nicht einmal genehmigungspflichtig. Und falls doch, haben die zuständigen Verwaltungen kaum eine Handhabe, um sich gegen den Willen finanzstarker Investoren durchzusetzen.
Genau an diesem Punkt möchte die Deutsche Umwelthilfe ansetzen, die sich schon länger um das Thema verdient macht. Bereits 2021 forderte der Verein zusammen mit anderen Akteur*innen eine Sanierungsoffensive, und im vergangenen Dezember stellte er mit Architects For Future eine aktuelle Negativliste mit besonders absurden Abrissbeispielen vor. Auch zu den Erstunterzeichner*innen des Abrissmoratoriums gehört die Deutsche Umwelthilfe.
Unter Geschäftsführerin Barbara Metz fordert der Verein zudem eine generelle Genehmigungspflicht für Abrisse, an die eine Analyse der Umwelt- und Klimawirkungen der geplanten Neubaumaßnahmen geknüpft werden soll. Nur wenn sich diese hinsichtlich ihrer Ökobilanz im Vergleich zu einer Sanierung als vorteilhaft erweisen würden, wäre dann eine Genehmigung zu erteilen. In einem kürzlich vorgestellten Rechtsgutachten sieht die Deutsche Umwelthilfe nun die generelle Machbarkeit dieses Ansatzes bestätigt.
Nach Remo Klinger, Rechtsanwalt und Hauptautor des Gutachtens, entkräfte die große Dringlichkeit, CO2-Emissionen zu senken, die Bedenken eines zu starken Eingriffes in die Eigentumsrechte. Die Gesetzgebungskompetenz obliege dabei den Ländern, was eine zeitnahe Einführung im Rahmen der Landesbauordnungen begünstige.
Unter diesen Vorzeichen fordet nun Metz im Namen der Deutschen Umwelthilfe, 2023 müsse das Jahr eines Paradigmenwechsels im Sinne einer klimaschutzbezogenen Gebäudepolitik werden. Und tatsächlich, wenn man bedenkt, dass beispielsweise der Artenschutz schon heute abrissverhindernde Wirkung haben kann, erscheint es umso grotesker, dass dies nicht schon längst auch für negative Auswirkungen auf das Klima gilt. Bis es soweit ist, könnte das bereits erwähnte Moratorium weitere gedankenlose Abrisse verhindern.
Einwände gegen solche Pläne erhebt naturgemäß die Immobilienlobby. Mit einer an ökologische Kriterien gebundenen Genehmigungspflicht drohe eine noch größere Bürokratisierung, war kürzlich in der Immobilien Zeitung zu lesen. Und so manches Bauvorhaben, das eigentlich eine Innenstadt hätte stärken können, wandere vielleicht auf die grüne Wiese – während leere Bestandsbauten weiter vor sich hin modern.
Folgt man solchen Argumenten, wären neben ökologischer Zielsetzungen zumindest flankierend auch ökonomische Anreize wie eine klimabezogene Besteuerung von Baustoffen notwendig. Denn natürlich, wenn sich Neubauten weiterhin als günstiger erweisen, könnte es insbesondere der Bestand jenseits attraktiver Ballungsgebiete schwer haben. Die grundsätzlichen Ziele der Deutschen Umwelthilfe ficht dies allerdings nicht an. (sb)
Mehr zur Forderung der Deutschen Umwelthilfe inklusive einer Kurzfassung des Rechtsgutachtens: www.duh.de.
Was wird also geschehen? Wie wird das Thema in der Öffentlichkeit aufgenommen? Werden sich Leute, die auch nicht davor zurückschrecken, die Sonnenblumen von Vincent van Gogh mit Tomatensauce zu bewerfen, sich des Themas bemächtigen? Wie viele Prozesse werden durch sämtliche Instanzen gehen, bis die Auslegung der Gesetze und Verordnungen abschließend geklärt ist? Und wo bleibt die Architektur? Die Architekten sind mit dem Aufkommen der modernen Industriearchitektur aus Stahl und Glas schon einmal beinahe ins Hintertreffen gekommen. Das kann heute sehr schnell wieder geschehen. Sehr, sehr schnell! Ich höre aber nichts, wo bleibt der Aufschrei der Architekten? Es geht nicht nur um irgendwelche Zahlen, die rot oder grün hinterlegt sind. Es muss als Erstes um Architektur gehen. Alles andere sind nur Hilfsmittel. Solange das nicht sichergestellt ist und entsprechend bereits unumstößlich in der Gesetzgebung verankert ist, wird das ganze nicht gut ausgehen, vor allem nicht für die Architekten. Ich empfehle jedem, der bei der Genehmigungspflicht für Abrissgebäude so bedingungslos Hurra schreit, zunächst einmal die Zehn Bücher über Architektur von Vitruv zu lesen, um mal einen kleinen Geschmack davon zu bekommen, um was es in der Architektur geht. PS: In Tokio hat man gerade den Nakagin Capsule Tower abgerissen! Wie kann so etwas in einer modernen Gesellschaft möglich sein?
Das wird so nicht gehen. Wo erscheinen in der Ökobilanz der Betrieb und der technische Unterhalt der Gebäude? Was ist mit den Nutzergewohnheiten? Und, und, und. Wird es dann heißen: Abbruchreif, aber sanierbar? Das ganze Thema ist doch wesentlich komplexer. Wenn eine Abrissgenehmigung erforderlich ist, dann bitte unter Einschaltung von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern mit Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde. Nur ist das ganze auch praktisch umsetzbar, wohl kaum. Wobei naiv ist anzunehmen, dass die großen Immobilienfirmen keine Wege finden, eine Abrissgenehmigung zu erwirken, die Kosten trägt ohnehin der zukünftige Mieter, während der Häuslebauer quasi enteignet wird.
Der Haken sind: "im Einzelfall" und "unter Würdigung nachbarlicher Interessen" - denn da endet die Bereitschaft der Genehmigungsbehörde regelmäßig.
Darüber hinaus ersetzt die Prüfung der rechtlichen Umsetzbarkeit keine Abwägung der Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung. Dies gilt besonders dann, wenn ein Gesetz von einem monothematischen Lobby-Verband (egal welchem) vorgeschlagen wird - auch wenn es leicht fällt gute Absichten zu unterstellen . Aber die Stadt und ihre Gebäude erfüllen vielfältige Funktionen - sicher darf die Prüfung eines Abrisses nicht nur die Umweltauswirkung berücksichtigen, sondern muss zu einer gesamtheitlichen Entscheidung kommen.