Städtebau und Dichteobergrenzen
Online-Debatte beim BDA Bayern
Die Politiker planen Änderungen im Städtebaurecht. Und Fachleute machen sich völlig zurecht Gedanken, was das für die Städte und Gemeinden und nicht zuletzt für die Arbeit der Planer*innen bedeutet. Seit der im Mai veröffentlichten „Düsseldorfer Erklärung“ und dem im Juli erfolgten Widerspruchspapier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ ist das Feld abgesteckt und die Knackpunkte benannt. Die Pro-und-Contra-Inhalte sowie deren Unterzeichner hatte BauNetz bereits vorgestellt.
Zusammengefasst sieht die Sache so aus: Die Verfasser der „Düsseldorfer Erklärung“ sehen in einer Novellierung der Baunutzungsverordnung – unter anderem die Abschaffung der Dichteobergrenzen und des zweiteiligen Lärmrechts sowie eine Überarbeitung der Nutzungskataloge – eine Voraussetzung für schöne und lebensfähige Stadtquartiere. Die Unterzeichner des Widerspruchs setzen sich für ein Städtebaurecht ein, das im suburbanen und ländlichen Raum ebenso wie in der Stadt eine ausgewogene Siedlungsentwicklung sichert und sehen eine Freigabe der Dichteobergrenzen kritisch.
Auch der BDA Bayern hat das Städtebaurecht auf die Tagesordnung gesetzt. In seinem Debattenmagazin BDAtalk, das seit April 2015 bereits 17 Diskussionen unter anderem um das EuGH-Urteil zur HOAI, das Spekulationsgut Boden, das Goldene Handwerk, Bauen mit jungen Architekten und Wettbewerbe initiiert hat, stellte er die folgende Frage: Behindert die derzeitige Baugesetzgebung zeitgemäße städtebauliche Qualität und das Entstehen lebendiger Quartiere? Das Ergebnis der seit September laufenden Umfrage ist eindeutig, doch angesichts von nur 16 Teilnehmern wenig respräsentativ: 69 Prozent antworten mit „Ja“, 19 mit „Nein“ und 13 Prozent mit „Jein“. Elf Fachleute, darunter die Münchner Architektin und Stadtplanerin Sophie Wolfrum, der Dortmunder Architekturtheoretiker Wolfgang Sonne, Hamburgs ehemaliger Oberbaudirektor Jörn Walter und Münchens ehemalige Stadtbaurätin Christiane Thalgott haben sich auf der Seite mit dezidierten Statements zu Wort gemeldet. Damit reagieren sie auch auf die ebendort veröffentlichte Argumentation des Frankfurter Architekten und Stadtplaners Christoph Mäckler, der die Düsseldorfer Erklärung mitinitiiert hat.
Auch wenn Architekt*innen derzeit viel zu tun haben, sollten sie die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nicht aus dem Blick verlieren. Die BDA-Debatte läuft noch bis Ende November. Wortmeldungen – auch auf BauNetz – sind erwünscht. (fm)
"Es geht natürlich nicht um Deregulierung, sondern lediglich um eine Anpassung der BauNVO und der TA-Lärm, die die Schaffung öffentlicher Stadträume mit einer unserer Zeit angepassten Dichte und der dringend notwendigen Mischnutzung ermöglicht!"
Stadtplaner, die täglich in der öffentlichen Verwaltung ihrer Arbeit nachgehen, haben nie und nimmer die Zeit über eine Düsseldorfer Erklärung nachzudenken. Sie versuchen ständig mit den gesetzlichen Vorgaben, die bisher den Fortbestand der Zivilsation durchaus brauchbar geregelt haben, das Bestmögliche zu machen. Gute Stadtplanung ist nicht die Suche nach der dringend notwendigen Mischnutzung mit angepasster Dichte, sondern das Verstehen vom Zusammenleben.
Berlin Prenzlauer Berg hat eine GFZ von ca. 3,0 und über dessen (grundsätzliche) Qualität muss wohl nicht gestritten werden. Die sehr viel neuere und hochgelobte Umstrukturierung des östlichen Hafenviertels Zeeburg in Amsterdam hat gar eine GFZ von 3,2.
Eine hohe Dichte kann funktionieren - mit ihr kommt aber automatisch die sehr viel größere Verantwortung bei der Planung, denn:
Eine hohe Dichte braucht eine hohe Qualität! Andernfalls sind automatisch ungleich mehr Menschen betroffen als bei niedriger Dichte. Diese "Beziehung" fällt umso stärker ins Gewicht, je höher die Dichte ist. So einfach ist die Rechnung.
Das Problem unseren Großstädten ist:
Die Stadtverwaltung kann die Dichte steuern, aber sie hat kaum wirklichen Einfluss auf die Qualität.
Auf das Wort der Bauträger ist kein Verlass: Ein Wettbewerbsergebnis, wenn überhaupt brauchbar, wird über die Jahre vor allem durch den Einfluss der Bauträger (direkt oder indirekt über die Politik, gefakte "Bürgerinitiativen" etc.) und der gesetzlichen Vorgaben (Altlasten aus den Anfängen des BauGB (Stichwort: Funktionstrennung) ebenso wie eine Vielzahl neuer Vorgaben zu Lärm, Brandschutz etc.) weichgekocht, bis ein risikominimierter Brei aus WDVS-Klötzen und -Riegeln dabei herauskommt. Furchtbar!
GRUNDSÄTZLICHES
1. Ein besseres Gefühl für Gestaltung bzw. ein besseres Verständnis dafür, was gute von schlechter (städte-)baulicher Qualität unterscheidet, bspw. durch Austausch mit Kollegen oder Schulungen.
2. Bessere Ortskenntnis, bspw. durch regelmäßige (interdisziplinäre) Ortsbegehungen.
3. Konsequente und kritische Evaluation der eigenen Arbeit: Warum ist etwas gut geworden? Warum ist etwas gescheitert? Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen?
4. Stärkerer Austausch mit anderen Gemeinden, wie Fehler verhindert und besonders gute Ergebnisse erzielt werden können. (Es gibt gute Lösungen, nur viel zu selten!)
WETTBEWERBE
1. Strengere Vorgaben (in Auslobung) VOR dem Wettbewerb, bspw. gesondertes Qualitätssicherungskonzept verlangen.
2. Stärkerer Fokus auf den Angaben zur baulichen Qualität sowie Konzept zur Qualitätssicherung IM Wettbewerb (Preisgericht), bspw. durch Überprüfung der Plausibilität und höhere Gewichtung.
3. Konsequentere Sicherung der Qualität NACH dem Wettbewerb, bspw. durch detaillierte Beschreibung und Festsetzung im Städtebaulichen Vertrag.
4. Größere Öffnung und stärkere Durchmischung bei den Teilnehmenden für neue Ideen, größere Lösungsvielfalt und "mehr Wettbewerb".
GESETZLICHE VORGABEN
1. Genaue und vollständige Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben inkl. Ausnahmeregelungen, Sonderfällen, etc.
2. Größere Flexibilität bei der Auslegung und Interpretation der gesetzlichen Vorgaben, bspw. durch Kenntnis von Bezugsfällen anderer Städte (Best-Practice-Sammlung).
3. Konsequentere Nutzung der Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung, bspw. durch Veränderungssperren, Erhaltungssatzungen, örtliche Bauvorschriften etc.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
1. Aufklärung der Öffentlichkeit über die komplexen Rahmenbedingungen der Verwaltungsarbeit (Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung von Vorhaben Dritter / der baulichen Qualität etc.) sowie Beteiligungsmöglichkeiten am Diskurs.
2. Aufklärung der Politik über die Notwendigkeit, zur Qualitätssicherung mit der Verwaltung an einem Strang zu ziehen bzw. über die möglichen Konsequenzen, wenn dies nicht geschieht.
3. Stärkerer Austausch zwischen Planern (Lehre und Praxis) und Verwaltung, um die gegenseitigen "Zwänge" besser zu kennen.
früher ist der Monarch mit seinem ganzen Hofstaat ausgezogen und hat so ein Beispiel gegeben, was gute Strukturpolitik ist. Am Geld liegt s wohl nicht.
Gegenüber einer heute entspannteren Wohnweise in D, erinnert mich die oft grotesk dichte Nutzung in jeder kleinsten Ecke hinter den oft schmalen Gehsteigen in M an die 60er Jahre.