Pro und Contra der Dichteobergrenzen
Diskussion um geplante Änderungen im Städtebaurecht
Endlich. Deutschlands Planerelite streitet öffentlich um Änderungen im Städtebaurecht. Dass die Baunutzungsverordnung refomiert werden muss, darüber sind sich alle einig, über das Wie nicht. Zur Flexibilisierung der Dichteobergrenzen hat die Bundesarchitektenkammer der Baulandkommission der Bundesregierung ein Diskussionspapier vorgelegt. Es ist nicht die einzige Wortmeldung, mit der sich Politiker nach der Sommerpause auseinander setzen müssen.
Von Friederike Meyer
Im Mai veröffentlichte das an der TU Dortmund angesiedelte Deutsche Institut für Stadtbaukunst im Anschluss an die jährlich stattfindende Tagung zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt die „Düsseldorfer Erklärung“. Darin plädieren die Initiatoren Barbara Ettinger-Brinckmann, Christoph Mäckler, Reiner Nagel, Wolfgang Sonne, Jörn Walter und Peter Zlonicky und weitere 132 Unterzeichner unter anderem für ein „prinzipielles Entfallen der Dichteobergrenzen im § 17 BauNVO der Baunutzungsverordnung“. „Mit der Einführung des „urbanen Gebietes“, so heißt es in der Düsseldorfer Erklärung, „ist die Dichte-Obergrenze mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 3,0 für dieses Quartier zwar angehoben worden, für alle anderen derzeit in Planung befindlichen Baugebiete aber bestehen noch immer die Obergrenzen des § 17 BauNVO (Allgemeine Wohngebiete GFZ 1,2). Dies steht den Anforderungen des gemischten vielfältigen Stadtquartiers der Europäischen Stadt diametral entgegen.“
Darauf gibt es Widerspruch. In ihrem Anfang Juli veröffentlichten Papier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung“ appellieren die 51 Unterzeichner, allesamt Hochschullehrer*innen dieses Landes, „an die Entscheidungsträger von Bund, Ländern und Kommunen, die Düsseldorfer Erklärung kritisch zu hinterfragen.“ Die „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ vom Mai 2019 ziele auf sogenannte „schöne, lebensfähige“ Stadtquartiere und setze dabei auf Deregulierung, heißt es in dem Papier. Die Verfasser hätten übersehen, dass dies das Gemeinwohl und die Vielfalt unserer Städte unterwandere, und dass der Rückgang kommunaler Steuerung am Ende einen Qualitätsverlust unserer Stadtquartiere zur Folge haben würde.
Rede und Gegenrede erinnern in Teilen an das Jahr 2014, als die Kölner Erklärung und das Papier 100% Stadt eine Kontroverse auslösten. Damals hatten teils die gleichen Planer um Christoph Mäckler, Wolfgang Sonne, Peter Zlonicky und Jörn Walter in der Kölner Erklärung die „armseligen Stadträume“ beklagt und „die mangelhafte städtebauliche Ausbildung an den Universitäten“. Die 26 unterzeichnenden Gegenredner, unter anderem Maren Harnack, Stefan Rettich, Iris Reuther, Martin zur Nedden und Tim Rienits, plädierten unter anderem für zeitgenössiche Leitbilder, Teilhabe und ein Ernstnehmen des Klimawandels. „Während in der Kölner Erklärung die Dirigentenhand des Stadtgestalters eingefordert wird, sieht die 100% Stadt-Seite hier den Rückschritt in ein unzeitgemäßes Chefmodell (‚Die Zeit des Gottvatermodells ist vorbei’),“ schrieb die Bauwelt damals und versammelte weitere Statements auf ihren Seiten.
Die vier Papiere zeigen zweierlei. Erstens: Sie sind weit mehr als ein Schlagabtausch zwischen konservativ marktliberalen und progressiv akademischen Lagern der Planerszene, sondern ernsthafte Debattenbeiträge, die der Berufsstand dringend braucht. Diese gehen quer durch die privatwirtschaftlichen, politischen oder akademischen Rollen der Unterzeichner*innen. Reiner Nagel, Vorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, etwa unterschrieb 2014 das Papier „100% Stadt“ und mitinitiierte 2019 die „Düsseldorfer Erklärung“. Die Münchner Stadtbaurätin Elisabeth Merk unterzeichnet die „Düsseldorfer Erklärung“, ihre Vorgängerin Christiane Thalgott das Papier „Gegen die Düsseldorfer Deregulierung". Zweitens: Das Städtebaurecht ist eine äußerst – in diesem Zusammenhang passt das inflationär verwendete Wort – komplexe Angelegenheit, deren Änderung der Bund wohlüberlegt entscheiden muss. Die Debatte muss deshalb laut und sachlich weitergehen – auch auf Baunetz.de.
Passiver Schallschutz muss endlich auch bei Gewerbelärm erlaubt sein, nicht nur bei Verkehrslärm. Alleine damit würde die Planungspraxis enorm erleichtert, sowohl bei der Nachverdichtung auf innerstädtischen Flächen, als auch bei der Schaffung zeitgemäßer neuer gemischter Quartiere.
Nun jetzt ist es also die BauNVO, die Schuld ist. Wobei ich mich schon Frage, was mir der Wegfall des §17 BauNVO bringen soll. Mit dem Paragraphen hat ich in den letzten Jahren wenig Probleme. Mit den zumeist wiedersprüchlichen weil meist sehr einseitigen Interessen von Projektentwicklern, Bauherren, Nachbarn und Politik muss ich mich so oder so auseinandersetzten. Aber das lässt sich halt in so ner Erklärung nicht so gut verpacken. Aber ist im Endeffekt auch egal, denn solange der Horst da ist, wird sich an der Misere so schnell eh nix
ps. Lustig der Kommentar 1. Nichts wie weg aus München mit seiner "altertümlichen Enge"?