Bau-Turbo, aber mit Verantwortung
Leitfaden für Kommunen veröffentlicht
Seit Ende 2025 gilt das bundesweite Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, der sogenannte Bau-Turbo. Im Vorfeld hatten Architektur- und Klimaschutzverbände deutliche Kritik geübt, Wohnungs- und Bauwirtschaft die Neuregelungen begrüßt. Umsetzen müssen aber die Kommunen. Deren Reaktionen fallen gemischt aus. Größere Städte haben sich bereits Richtlinien verpasst oder Stellen eingerichtet, kleinen Gemeinden fehlen dazu häufig die Kapazitäten. Kürzlich hat sich das Bündnis Bau-Turbo kommunal formiert und einen übersichtlichen Leitfaden erarbeitet. Er soll Kommunen dabei helfen, die Potenziale des Bau-Turbos auszuschöpfen, ohne dem Klima zu schaden. Ihr Credo: „Beschleunigung ja – aber mit Verantwortung“.
Das Bündnis besteht aus Architects for Future (A4F), der Bundesarchitektenkammer (BAK), BUND, DGNB und dem Verein Klimaschutz im Bundestag. A4F und die BAK gehörten zu den schärfsten Kritikern des Bau-Turbos. Sie warnten vor Rückschritten bei Umweltschutz, Zersiedelung und Flächenverbrauch. Ihre Forderungen, den Bau-Turbo nicht für den sogenannten Außenbereich oder Neubauten unter sechs Einheiten geltend zu machen, nahm die Bundesregierung nicht auf. Der Leitfaden der Initiative Bau-Turbo kommunal ist vor diesem Hintergrund als praktisches Angebot gedacht, derartige Fallstricke zu umgehen.
Die Novelle des Baugesetzbuchs erlaubt Kommunen, auf die Aufstellung eines B-Plans zu verzichten (Paragraf 246e) sowie von bestehenden B-Plänen (§31 Abs. 3) oder dem Einfügungsgebot (§34 Abs. 3b) abzuweichen. In diesen Fällen hängt die Entscheidung über eine Baugenehmigung an der Kommune. Dafür hat sie drei Monate Zeit, danach greift die Genehmigungsfiktion. Dass die Gestaltungshoheit der Städte und Gemeinden damit gestärkt wird, bewertet die Initiative grundsätzlich als richtig. Man wolle aber das Bewusstsein im Umgang mit den neuen Spielräumen schärfen, um ungünstige Präzedenzfälle zu vermeiden, so Leon Beck von A4F.
Ziel müsse es sein, „die örtlichen Wohnraumbedarfe mit den Belangen der Landwirtschaft sowie des Natur- und Klimaschutzes in Einklang zu bringen“. Dazu definierte die Initiative zehn Leitlinien. Oberste Priorität hat darin das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“, um Naturräume und landwirtschaftliche Flächen zu schützen. Zudem sollten Baugrundstücke bereits erschlossen sein, andernfalls die Vorhabenträger die Kosten tragen. Auch die Forderung, Neubau auf mindestens sechs Einheiten festzuschreiben, findet sich wieder, ebenso ein erheblicher Anteil an gefördertem Wohnraum.
Die Verfasser*innen empfehlen, die Zuständigkeit für die Zustimmung über ein Bauvorhaben vom Gemeinderat an die Verwaltung zu delegieren, um erstere zu entlasten. Der Personalaufwand für die Prüfung der Leitlinien könne zwar zusätzliche Kosten bewirken, langfristig würden diese aber deutliche Einsparung ermöglichen – insbesondere in Sachen Infrastruktur oder durch geringere Klimafolgeschäden.
Die Leitlinien orientieren sich an bestehenden Grundsatzbeschlüssen, erklärt Beck. Außerdem sei man mit kommunalen Vertreter*innen in direktem Austausch, unter anderem beim laufenden Bau-Turbo-Umsetzungslabor, das das Bundesbauministerium gemeinsam mit der Bauwende Allianz und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchführt.
Ihre vierseitige Beschlussvorlage stellt die Initiative Bau-Turbo kommunal kostenlos als Download zur Verfügung. Am 14. April veranstaltet sie ein dazugehöriges Webinar. (mh)
mit sicherheit existiert in dt. ein einmaliges regulierungsgeflecht, das das bauen erschwert und dringend entschlackt werden muss.
gleichzeitig gibt es noch eine menge anderer gewichtiger gründe, warum in dt. nicht bzw. zu wenig gebaut wird. die hohen bodenpreise und die spekulation mit baureifem grund und boden etwa. darauf weist der existierende bauüberhang von mehr als 800.000 genehmigten, aber bisher nicht realisierten wohnungen hin. da hat sich entweder jemand im kontext gestiegener baufinanzierungskosten verzockt oder es wird landbanking betrieben.
insofern kann man der o.g. initiative nur dankbar sein. neben so sinnvollen dingen wie einem effektiven mindestmaß an baulicher dichte, maßnahmen zur sicherstellung bezahlbaren wohnens oder der qualitätssicherung, fordert sie schließlich auch die anwendung einer sanktionsbewährten verbindlichen bauverpflichtung.
was den hinweis mit der angeblich blockierten entwicklung sog. aussenbereichsinseln in ortskernen angeht: hierzu hat hat das bundesverwaltungsgericht bereits 2023 in einem urteil bestätigt, dass deren einbeziehung in einen b-plan der innenentwicklung möglich ist, wenn sie als teil des siedlungsbereichs verstanden werden können. von eine blockade kann also nicht die rede sein, da abwägungsspielräume erhalten bleiben.