Ein Schritt zurück beim Gasteig
Erfolgreiche Rüge von Auer Weber und Wulf gegen das Vergabeverfahren
Von Gregor Harbusch
Juristische Klärung in München: Im Streit um den Wettbewerb für die Generalsanierung des Kulturzentrums Gasteig hat die Vergabekammer der Regierung Oberbayern gestern den Klagen von Auer Weber Architekten (München) und Wulf Architekten (Stuttgart) weitgehend recht gegeben. Die beiden Büros hatten das Vergabeverfahren im Anschluss an den Realisierungswettbewerb gerügt, das HENN (München, Berlin, Peking) für sich entscheiden konnten.
Zur Erinnerung: Der Gasteig – Deutschlands größtes Kulturzentrum – muss generalsaniert werden. Und da der brutalistische Klotz aus Backstein und kristallinen Fensterkaskaden in München zwar als Veranstaltungsort geliebt, aber als Architektur nicht geschätzt wird, überwogen im Realisierungswettbewerb Projekte, die das Haus mehr oder weniger neu erfinden wollten. Die Jury entschied sich im Mai letzten Jahres für drei erste Preise, um anschließend in ein Vergabeverfahren überzugehen, aus dem HENN als Sieger hervorgingen.
Die unterlegenen Büros Auer Weber und Wulf klagten gegen diese Entscheidung. Zentraler Kritikpunkt: Eike Rollenhagen, einer der Architekten des Gasteigs, hatte sich nach Bekanntgabe der drei ersten Preise öffentlich und relativ deutlich für das Projekt von HENN ausgesprochen. Dies habe das weitere Verfahren belastet, da den Verantwortlichen klar gewesen wäre, dass sie bei einer Entscheidung für HENN nicht mit Urheberrechtsklagen zu rechnen gehabt hätten. Gestern entschied die Vergabekammer Südbayern eindeutig: „Das Vergabeverfahren ist in den Stand nach Beendigung des Realisierungswettbewerbs zurückzuversetzen und das Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.“ Da Nachprüfverfahren nicht öffentlich sind, machte sie keine weiteren Angaben.
In der Pressemitteilung des Gasteigs ist zu lesen, dass die Vergabekammer bemängelte, „dass die Bewertungen im Verfahren nicht hinreichend ausführlich dokumentiert wurden. Die Vergabekammer sagt auch, dass die Aufhebung der Anonymität der drei Siegerbüros in der zweiten Phase der Ausschreibung als Hypothek auf das folgende Verfahren der Überarbeitung und Bewertung abgestrahlt habe. Dabei seien die Bewertungskriterien zum Teil zu weit gefasst und müssen in einem neuen Verfahren enger gefasst werden.“ Auer Weber konstatieren in ihrer gestrigen Pressemitteilung explizit, die Vergabekammer habe gerügt, dass Rollenhagen die drei überarbeiteten Bieterentwürfe gezeigt worden seien. Es ging und geht also um Fragen des Urheberrechts.
Bei all diesen Querelen scheint zumindest ein Lichtblick, dass offenbar keiner der Beteiligten gegen die gestrige Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde einlegen will. Die Süddeutsche Zeitung berichtet jedenfalls, dass sich der Geschäftsführer des Gasteigs Max Wagner der Entscheidung fügen werde und das Verhandlungsverfahren wiederholen möchte. Auch HENN akzeptieren eine Neuauflage. Man kann nur hoffen, dass juristisch nun alles wasserdicht ist, denn am zentralen Problem des drohenden Urheberrechtsstreits hat sich nichts geändert. Da hilft es auch nicht, dass die Verantwortlichen immer wieder betonten, über Urheberrechtsfragen werde erst gesprochen, wenn ein Büro offiziell mit der Planung beauftragt worden sei.
Auch wenn die Situation anders ist, drängt sich in diesem Zusammenhang ein Blick nach Berlin auf, wo kürzlich die Entwürfe von Axel Schultes und Charlotte Frank für die Erweiterung ihres Bundeskanzleramts vorgestellt wurden. Auf einen Wettbewerb verzichtete man in Berlin nicht zuletzt wegen möglicher Urheberrechtsansprüche, die Schultes Frank gestellt hätten, wäre die Erweiterung an selbiger Stelle an ein anderes Büro gegangen. Kein Urheberrechtsstreit, kein Risiko: Seitdem Copy & Paste sowohl zur ästhetischen Kulturtechnik als auch zum ökonomischen Modell geworden ist, scheint es fast so, als ob sich in der Architektur ein strenger Urheberrechtsbegriff zu etablieren beginnt.
Wegen Gastei Sanierung
Dann lieber noch mal von vorne ganz neu beginnen, oder eben das Alte bewahren und über die Zeit retten. Beides besser als die Alternative. Ich kenne den Bestand nur aus Bildern, aber er scheint mir durchaus die Qualität zu besitzen die ein Gebäude über den Zeitgeist hinaus wertvoll machen.
Es ist vorstellbar, dass eine Instandsetzung angebracht ist. Ob auch ein neuer Auftritt notwendig ist, der das Gebäude gemäss der drei Ersten dann doch leider nur alltäglicher macht, kann man bezweifeln.
Besser " Skulpturalismus ". Architektur kann man kaputtschimpfen. Das geht und kostet dann noch viel Geld. Opfer ist hier die Fassade vom Gasteig, die meiner Meinung nach sich immer noch locker gegen alle Wettbewerbsteilnehmer durchsetzt. Sie reagiert am sensibelsten auf das städtische Umfeld und das zum Hohn der Zuschreibung Brutalismus. Wer hat dieses Wort erfunden? Etwa sogar konkurrierende nachfolgende Architekten? Haben wir uns das selbst vorzuwerfen? Also Skulpturalismus bitte Kollegen.
eine gute nachricht wäre es erst dann, wenn das bestandsgebäude behutsam saniert und die unzulänglichkeiten auf sanftem wege behoben würden. eine geld- und ressourcenverschwendende sanierung, wie sie von allen wettbewerbsgewinnern vorgeschlagen wird, bleibt nichts als schnelle effekthascherei. es ist zeit für die münchner (fach-)öffentlichkeit, aber auch für die urheber des bestandsbaus, jetzt gegen diese kulturvernichtung aufzubegehren! meine unterstützung habt ihr jedenfalls schon!