Stella ohne Vertrag
Beauftragung bei Berliner Schloss ist nichtig
Der Vertrag zum Bau des Berliner Stadtschlosses („Humboldt-Forum“) mit dem italienischen Architekten Franco Stella ist ungültig. Das hat die „gerichtsähnlich“ organisierte Vergabekammer des Bundeskartellamts in Düsseldorf entschieden, wie das Bundesbauministerium heute mitteilte. Zugleich forderten die Richter, das Vergabeverfahren zu wiederholen, und zwar „ab dem Zeitpunkt der Preisgerichts-Entscheidung“.
Offenbar ist von dem Urteil nicht nur der Vertrag mit Stella, sondern vor allem auch die Untervergabe von Leistungen an gmp und Hilmer Sattler Albrecht betroffen, die dem kleinen Büro von Franco Stella als „Kontaktarchitekten“ vor Ort zugeordnet werden sollten. Zweifel an der Teilnahmeberechtigung Stellas am Wettbewerb waren erstmals Ende Juni laut geworden – siehe BauNetz-Meldung vom 1. Juli 2009).
Das Bundesbauministerium bezeichnete das Urteil als „nicht endgültig“ und kündigte an, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde dagegen einzulegen. Die Behörde will damit unter anderem eine erneute Ausschreibung verhindern. Außerdem sicherte das Ministerium zu, dass die Verfahrensstreitigkeiten den Bau des Humboldt-Forums nicht verzögern.
Der am Wettbewerb (siehe BauNetz-Meldung vom 28. November 2008) mit einem dritten Preis bedachte Architekt Hans Kollhoff hatte bei der Vergabekammer die Entscheidung zugunsten des italienischen Architekten Franco Stella beanstandet (siehe auch BauNetz-Meldung vom 7. Juli 2009). Die Entscheidung war zuletzt in der vorigen Woche vertagt worden, weil noch Unterlagen geprüft werden mussten.
Die Richter bemängelten in ihrer Entscheidung nicht den Wettbewerb selbst oder die Vergabe der Preise, sondern gaben mit ihrem Urteil der Beschwerde Kollhoffs Recht, der die Informationspolitik bei den anschließenden Vertragsabschlüssen bemängelte und sich benachteiligt sah.
auf das das spiel ein ende hat und man endlich beginnt sich gedanken über eine tatsächlich sinnvolle nutzung der brache zu machen.
was aber gut ist das einer der kollegen mal protestiert gegen den schmu !
ist in jedem dorfwettbewerb doch mittlerweile so nur traut sich keiner gegen verfahrensfehler vorzugehen weil man da A als nestbeschmutzer gilt oder B weil man zu kurz gekommen ist.
es GIBT verfahrensvorschriften ob gut oder schlecht. dann müssen sich halt auch alle dran halten
Vielleicht provoziert's das Thema der Bauaufgabe, das Ganze scheint doch ein wirklich undurchschaubares Netz von Schlossintrigen im planungsbeteilgten Hofstaat zu sein.
Dass ein Beteiligter bei offensichtlicher Misachtung der (selbstgestellten) Ausschreibungsregeln Beschwerde einlegt, sollte doch als ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat akzeptiert werden. Ansonsten wird sich in Zukunft bald jeder Ausschreiber nach solcher Gutsherrenart verhalten.
Die Stiftung (und so manch andere) schiessen sich (bzw. der Baukultur) bei den jetzigen Angriffen gegen Kollhoff's Beschwerde selbst in's Bein.
Schade!
vielleicht kann die initiative von herrn kollhoff dazu anstosz geben auch die überbürdenden anforderungen in vof-verfahren mal wieder runterzunehmen um auch kleineren und jungen büros mal wieder chancen einzuräumen ... hier kann man schon manchmal fragen ob das was da gezielt an referenzen abgefragt wird nicht schon an den tatbestand der diskriminierung grenzt .... zumindest gibt es dann keine entwicklung wenn immer nur die die schon 5 Schulen gebaut haben auch die nächtsten bauen dürfen ....