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14.01.1998
Schneller bauen in Brandenburg
Neues Landesbaugesetz in Kraft
In Brandenburg sind ab sofort für Wohnhäuser bis zu zwei Geschossen keine Baugenehmigungen mehr erforderlich. Nach der Lockerung der Landesbauordnung reicht es nun aus, die Bauabsicht bei der Behörde anzuzeigen, berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung. Insgesamt sind künftig mehr als 90 Arten von Bauvorhaben genehmigungsfrei. Dazu zählen oberirdische Garagen, Wintergärten oder der Ausbau von Dachgeschossen. Außerdem gilt für Wohnhäuser mit mehr als zwei Etagen ein vereinfachtes Verfahren, das in zwei Monaten zu einer Genehmigung führt.
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