Die Stelle ist in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden zu besetzen. Bei sich ergänzenden Bewerbungen ist eine Besetzung in Teilzeit grundsätzlich möglich.
- Leitung der Abteilung Bauaufsicht sowie Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung der Abteilung,
- Mitarbeiterführung in der Verantwortung von aktuell elf Mitarbeiter/-innen sowie zusätzliche Mitarbeiterführung von bis zu zehn Aushilfen im Bauarchiv,
- innere Organisation der Abteilung und Digitalisierung im Tätigkeitsfeld der Bauaufsicht,
- federführende Bearbeitung besonders schwieriger und bedeutender Fälle (in politischer sowie wirtschaftlicher Hinsicht) im Bereich der Unteren Bauaufsicht, hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- abschließende Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen in besonders schwierigen Fällen und rechtlichen Randbereichen (vor allem bei Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen),
- Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 bis 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung und
- Verbesserung der Effektivität der Gefahrenabwehr (Notrufkette, Baukontrolle, Verfügungen) durch zentrale Koordination.
- abgeschlossenes Studium (grundständig) Bauingenieurwesen (Allgemeines Bauingenieurwesen [Bachelor] oder Bauingenieurwesen -Hochbau- [Diplom/FH]) oder Architektur (Bachelor) oder Architektur und Städtebau (Bachelor) - Bewerbungen von Master-Absolventen (Studium weiterführend) in den o. g. Studiengängen sind ebenfalls möglich bzw. wünschenswert jeweils mit entsprechenden Erfahrungen und Fortbildungen im technischen Bereich bzw. mit Fortbildungen im Bereich Bauordnungs- und Bauplanungsrecht oder die Laufbahnbefähigung für das dritte Einstiegsamt im nichttechnischen Dienst mit den entsprechenden Fortbildungen oder zusätzlichem Masterabschluss, alternativ Studium Raum- und Umweltplanung oder vergleichbar,
- mehrjährige Erfahrung im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht und Tätigkeit in einem Bauamt mit einschlägiger Tätigkeit im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht,
- besonders vertiefte Kenntnisse im Bauplanungs- (BauGB, BauNVO, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, PlanZV) und Bauordnungsrecht (LBauO, IndBauRL, Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, SysBöR, LAR, LüAR, HolzBauRL),
- Kenntnis der konkreten Arbeitsprozesse einer Bauaufsicht-, Stadtplanungs-, Bauverwaltungs- und Hochbauabteilung und deren Verknüpfungspunkte,
- sehr gute Kenntnisse im öffentlichen Recht (VwVfG, VwGO, VwVG, BImSchG mit insbesondere TA Lärm, 4. BImSchV, BBodSchG, JugendschutzG) sowie BNatSchG und LNatSchG, StörfallVO, SportanlagenlärmschutzVO, Wassergesetz, Plan-feststellungsrecht, Straßenrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Arbeitsschutz, Denkmalrecht, GEG etc.,
- Kenntnis der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes, des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (aufgrund der Rückgriffsmöglichkeiten der LBauO), des Allg. Gebührenver-zeichnisses, der Gestaltungssatzung und anderer kommunaler Satzungen mit Bezug zum Baurecht (bspw. Allgemeine Entwässerungssatzung der Stadt Bad Kreuznach),
- Kenntnis der Übergänge ins Zivilrecht insbesondere Nachbarschaftsrecht,
- Kenntnisse im Grundbuchrecht,
- Grundkenntnisse im Brandschutzrecht und der FeuVO,
- ausgeprägte Fähigkeit, Sachverhalte schnell zu erfassen und Möglichkeiten bei Gefahr in Verzug richtig einzuordnen, um zielführende Entscheidungen treffen zu können,
- Fähigkeit, gesetzliche Anforderungen auf individuelle Vorhaben umzusetzen und die Randbereiche des Bauplanungsrechtes und Bauordnungsrechtes zu erkennen, abzuwägen und gegenüber den Bauherren bzw. deren Rechtsbeistände argumentativ zu vertreten und durchzusetzen,
- schnelle Auffassungsgabe und bereichsübergreifendes Wissen, um schwierige Fälle abteilungs- und ämterübergreifend zu koordinieren und zu kommunizieren sowie sämtliche Baugenehmigungs- und -verfügungsverfahren der Abteilung zu über-blicken,
- Kenntnis des FNP und der kommunalen Bebauungspläne sowie des Zusammenhangs der verschiedenen Planungsebenen,
- Kenntnisse im Datenschutzrecht, bzgl. des Landestransparenzgesetzes, der Gemeindeordnung, des Verwaltungs- und des Baurechts für die Prüfung der jeweiligen Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen (vor allem mit Blick auf die Archivkräfte),
- erste Führungserfahrung wünschenswert,
- hohe Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikations- und Gesprächsführungsfähigkeiten, auch in kritischen Situationen,
- Kenntnisse der Prozessoptimierung, in der Digitalisierung von Prozessen,
- IT-Grundverständnis zur Weiterentwicklung der abteilungsbezogenen IT-Ausstattung,
- Kenntnisse im Bereich Changemanagement wünschenswert,
- zivilrechtliche Kenntnisse im Vertragswesen wünschenswert,
- hervorragende Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten,
- Belastbarkeit, Flexibilität und die Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten.
- eigenverantwortliches Arbeiten,
- flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen,
- Standortsicherheit,
- eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen,
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) für Beschäftigte,
- verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst.













