(Entgeltgruppe 12 TV‑L bzw. Besoldungsgruppe A 12 NBesG und Jahressonderzahlung | Kennziffer 10/2026 )
- Beantwortung von grundsätzlichen Fragestellungen zum vorbeugenden Brandschutz
- Unterstützung bei der Beratung der internen Projektbeteiligten zur Einhaltung der Schutzziele gem. § 85 NBauO, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes
- Unterstützung bei Beurteilungen von Gefährdungen im Gebäudebestand, Vorbereitung von Empfehlungen zu ggf. erforderlichen Maßnahmen gem. § 85 NBauO, insbesondere bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes
- Interne Aufbereitung und Wissensweitergabe an die Beschäftigten zum vorbeugenden Brandschutz in Form von regelmäßigen Besprechungen
- Unterstützung bzw. Durchführung der erforderlichen baurechtlichen Verfahren gem. § 74 NBauO und das Sicherstellen der Vollständigkeit der Unterlagen
- Sachbearbeitung im Fachbereich Hochbauplanung
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. [FH] oder Bachelor) der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder einer vergleichbaren Studienrichtung
- Beamte (m/w/d) müssen darüber hinaus über die Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste verfügen
- Vertiefte Kenntnisse des öffentlichen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrechts und deren rechtssichere Anwendung sowie die Kenntnis fachbezogener Verwaltungs- und Rechtsgrundlagen wünschenswert
- Zertifizierung zum „Fachplaner Vorbeugender Brandschutz“ bzw. die Bereitschaft, diese durch Fortbildungen zu erwerben
- Mindestens dreijährige praktische Berufserfahrung
- Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Kritik- und Konfliktlösungsfähigkeit, Teamfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe sowie Lernfähigkeit
- Selbständige, sorgfältige Arbeitsweise und ausgeprägte kommunikative Argumentationsfähigkeit (mündlich und schriftlich)
- Sicheres Beherrschen der Standardprodukte der Bürokommunikation
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift der Stufe C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)
- Besoldung nach A12 NBesG, Entgelt nach EG 12 TV‑L und Jahressonderzahlung
- Sicherer, konjunkturunabhängiger Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. Home-Office)
- Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich
- Betriebliche Altersversorgung
- Zukunftsorientierte Fort- und Weiterbildung
- Strukturierte Einarbeitung mit Patenschaft nach unserem Einarbeitungskonzept
- Corporate-Benefits-Programm des Landes Niedersachsen







