In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für den Fachdienst 63 – Planen und Bauaufsicht – im Bereich Regionalplanung nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Stadt- und Regionalplaner*in (m/w/d)
Ihre Aufgaben u. a.
- Aufstellung, Änderung und Ergänzung sowie Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP 2019) des Landkreises Wesermarsch
- Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen in der Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch, Erarbeitung von Stellungnahmen aus Sicht der Raumplanung z.B. für Einzelhandelsgroßprojekte, touristische Großprojekte, infrastrukturelle Trassenplanungen (Straße, Schiene, Wasser und sonstige Energieträger)
- Städte- und Bauleitplanung, hierzu zählt u.a. Bearbeitung von Verfahren im Rahmen der Aufstellung und Änderung der Flächennutzungspläne durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Bearbeitung von Stellungnahmen zu städtebaurechtlichen Planungen und Fachplanungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und benachbarter Kommunen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren nach BauGB und Fachplanungsrecht; planungsrechtliche Stellungnahmen zu Anträgen auf Baugenehmigung oder Bauvorbescheid sowie zu Anträgen auf der Grundlage des BauGB und des besonderen Fachplanungsrechts
- Durchführung der Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren für Straßen und Radwege in der Zuständigkeit des Landkreises sowie Durchführung der Verfahren für Straßen und sonstige Vorhaben anderer Planungsträger, bei denen der Landkreis zuständige Planungsfeststellungsbehörde ist
- Begleitung von Planungen im Zusammenhang (interkommunaler) Gewerbegebiete und weiteren großräumigen Vorhaben, insb. im Bereich der BAB 20
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Master oder Dipl.-Ing) in den Studiengangfächern: Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadt- und Raumplanung, Urbanistik, Städtebau, Stadt Landschaft Transformation, Urban Design, Architektur und Urbanistik, Raumplanung und Raumordnung, Raumentwicklung und Landschaftsarchitektur
- idealerweise Fachwissen im Städtebau- und Raumordnungsrecht
- wünschenswert sind Erfahrungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere Ausbau der Windenergienutzung, der Photovoltaik, Netzausbau
- idealerweise dreijährige Berufserfahrung, wünschenswert in der öffentlichen Verwaltung
- sicherer Umgang mit MS Office, wünschenswert sind Kenntnisse in ESRI ArcGIS und/oder QGIS
- idealerweise Auffassungs- und Urteilsfähigkeit, Eigenständigkeit, Kommunikationsfähigkeit
- verhandlungssichere Deutschkenntnisse (vergleichbar Sprachniveau C 2 des GER)
- gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung und Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TVöD/VKA
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten sowie gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Möglichkeit der Telearbeit und mobiles Arbeiten, soweit dienstlich vereinbar
- Vorteile des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA) mit Jahressonderzahlung, leistungsorientierter Bezahlung, moderner Entgeltordnung, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL), vermögenswirksamen Leistungen
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement, Firmenfitness (EGYM Wellpass) und ein vielfältiges Angebot im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft
- Fahrradleasing, Corporate Benefits
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit der Kinderbetreuung (Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren) durch die Großtagespflegestelle „Weserhafen“
- ein abwechslungsreiches Speiseangebot im Betriebsrestaurant
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Herr Notzon (Tel. 04401/927 225) gerne zur Verfügung.
In der o.g. Entgeltgruppe ist lt. Gleichstellungsplan eine Unterrepräsentanz von Frauen zu verzeichnen, Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Hinweise zu Ihrer Bewerbung
- Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 EU-DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.
- Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
- Sollten Sie sich entschieden haben, sich auf die Stelle zu bewerben, dann können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (im PDF-Format, möglichst in einer Datei) auch gerne per E-Mail – unter Angabe des o.g. Kennwortes – an bewerbungen@wesermarsch.de schicken.
- Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.
- Wenn Sie schwerbehindert oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
- Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt.















