- Festsetzung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen gem. §§ 154, 155 BauGB
- Abschluss von Mehrwertverzichtserklärungen für Verfahren/Vorhaben im Stadtgebiet
- Ordnungsmaßnamen, Baumaßnahmen und Gebote gem. §§ 147, 148 und §§ 175 bis 179 BauGB
- Erteilung von Bescheinigungen nach §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt
- Stellungnahmen zu Anfragen und Gutachten des Gutachterausschusses sowie von freien Gutachtern und Gerichten
- Fachliche Stellungnahmen bei Verkäufen und Erbpachten durch die Stadt und den Sanierungsträger
- Aufbereitung der Unterlagen in Vorbereitung der Bestellung sachenrechtlicher Vertreter gemäß Artikel 233 EGBGB für unbekannte Eigentümer
- zu Grundstückskaufverträgen / Erbbaurechtsverträgen gemäß § 144 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 3 BauGB; inkl. Kaufpreisprüfungen nach § 153 Abs. 2 BauGB
- zur Bestellung grundstücksbelastender Rechte gemäß § 144 Abs. 2 Satz 2 BauGB
- zu Vereinbarungen über schuldrechtliche Vertragsverhältnisse gemäß § 144 Abs. 1 Satz 2 BauGB
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach § 163 BauGB und vorzeitige Entlassungen aus dem Sanierungsgebiet incl. Löschung des Sanierungsvermerks im Grundbuch
- Bescheinigungen über gemäß § 154 BauGB gezahlte Ausgleichsbeträge zur Vorlage beim Finanzamt
Abgabe von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen und Ausfertigung von Ausübungsbescheiden
Zuarbeit bei der Erstellung und Ausfertigung von Genehmigungen, Vereinbarungen und Bescheinigungen, auch im Rahmen von Verfahrensbeteiligungen
- Genehmigungen gem. § 144 (1) (2) 4, 5 BauGB, sowie § 145 (1) BauGB
- Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen gemäß §§ 7h,10f, 11a Einkommenssteuergesetz
Bürgerberatung zum besonderen Städtebaurecht
Koordinierung von Verwaltungsabläufen zwischen der Stadtverwaltung und dem treuhänderischen Sanierungsträger
- Sie sind Beamter/Beamtin der Laufbahngruppe 2, oberhalb des 1. Einstiegsamtes des Allgemeinen Dienstes oder besitzen die Laufbahnbefähigung hierfür nach § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) (abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium mit geeigneter hauptberuflicher Tätigkeit von mind. 2,5 Jahren).
- Die geeignete hauptberufliche Tätigkeit von mind. 2,5 Jahren kann auf der zu besetzenden Stelle im Beschäftigungsverhältnis abgeleistet werden.
- Sie erfüllen die sonstigen beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen (insb. § 7 BeamtStG, § 18a LBG M-V).
- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom FH oder Bachelor) im Bereich öffentliche Verwaltung oder Bauingenieurwesen oder haben sich zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in fortgebildet oder die Angestelltenprüfung II abgelegt oder können gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen.
- Eine ergänzende Qualifikation im Aufgabenbereich Immobilienbegutachtung und Immobilienbewertung ist wünschenswert.
- Sie verfügen über fundierte Kenntnisse von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des BauGB, des Denkmalschutzgesetzes M-V, der Immobilienwertermittlungsverordnung, der Grundbuchordnung, des BGB bzw. EGBGB (insbesondere Schuldrecht), der Kommunalverfassung und des GrundsteuerG.
- Sie haben die Fähigkeit zum konzeptionellen und kreativen Arbeiten.
- Gute Präsentations- und Moderationskompetenzen gehören ebenso zu Ihrem Profil.
- Gute Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeiten zeichnen Sie aus.
- Sie haben PC-Anwendungskenntnisse und sind im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- attraktive und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gewährung einer Jahressonderzahlung und vermögenswirksamer Leistungen
- eine Beschäftigung in einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität in einer der schönsten Urlaubsregionen Deutschlands
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Anschrift: Hansestadt Stralsund, Der Oberbürgermeister
Amt für zentrale Dienste
Personalabteilung
PF 2145











