- Aufgabenverteilung und ‑steuerung innerhalb des Fachbereichs sowie die Aufsicht über die sach- und zeitgerechte Aufgabenerledigung.
- Lenken und Unterstützen der Beschäftigten im Fachbereich.
- Festlegung der Arbeitsziele im Rahmen der übertragenen Entscheidungskompetenz und Sicherstellung der Zielerreichung.
- Wahrnehmung der dienstrechtlichen Personalverantwortung, u. a. Durchführung von Mitarbeiterbesprechungen, Anfertigung von Tätigkeitsdarstellungen, Beurteilungen und Zeugnissen, Sicherstellung des tarifgerechten Einsatzes der unmittelbar unterstellten Beschäftigten.
- Mitwirkung an Verfahren der Personalgewinnung und ‑entwicklung.
- Vertretung des Bauamtes bei Besprechungen mit vorgesetzten Dienststellen, Fachbehörden und Nutzern.
- Ausbildung von Bauzeichnern (m/w/d).
- Bearbeitung von Planungsaufgaben für Große und Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.
- Baufachliche Beratung der Nutzer/Bedarfsträger (z. B. Nutzungskonzepte) inkl. Kostenermittlungsverfahren.
- Begleitung von Wettbewerbsverfahren und bauaufsichtlichen Verfahren gem. NBauO.
- Wahrnehmung der fachaufsichtlichen Befugnisse, u. a. Sicherstellung der Einhaltung der aktuellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Verfügungen.
- Wahrnehmung von Aufgaben der Qualitätssicherung für eingehende Aufträge und Bauunterlagen.
- Koordination und Beratung zu Aspekten der Nachhaltigkeit, des Brandschutzes und des öffentlichen Baurechts.
- Als Beamter (m/w/d) verfügen Sie
- über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Architektur oder vergleichbar,
- sowie über die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste.
- Als Tarifbeschäftigter (m/w/d) verfügen Sie
- über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Universitätsdiplom/Master) der Architektur oder vergleichbar,
- sowie eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in einer Tätigkeit, die fachlich dieses abgeschlossene Studium voraussetzt,
oder - neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (FH‑Diplom/Bachelor) der Studienrichtung Architektur oder vergleichbar zudem über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen gem. Nr. 1 Abs. 2, S. 3 der Vorbemerkungen zum TV‑L sind dementsprechend im SBN als sonstiger Beschäftigter/sonstige Beschäftigte bereits anerkannt und seit mindestens 3 Jahren auf einem Arbeitsplatz, dessen Wahrnehmung diese Anerkennung bzw. ein entsprechendes wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzt, tätig.
- Nachweis einer mindestens 3‑jährigen praktischen Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld der Hochbauplanung.
- Sichere Kenntnisse fachbezogener Verwaltungs- und Rechtsgrundlagen, insbesondere bzgl.
- Baurecht und fachtechnischer Bestimmungen (z. B. BauGB, NBauO, DVNBauO, DIN, Unfallverhütungsvorschriften)
- der Bau- und Kunstgeschichte, des Denkmalschutzes und der Richtlinie für Planungswettbewerbe
- Haushalts- und Vergaberecht (z. B. BHO/LHO, VOB, VOL, VHB, VgV)
- Verwaltungsvorschriften des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen
- Personalrecht (z. B. NBG, BeamtStG, TV‑L, Ausbildungsverordnung für Bauzeichner/innen)
- IT‑Kenntnisse (z. B. Microsoft Office, HHV‑Bau, PlanNet, Plakoda, RBK‑Module, AutoCAD)
- Eintragung in die Architektenkammer bzw. Nachweis der Bauvorlageberechtigung (wünschenswert).
- Führungskompetenz sowie die Fähigkeit zur Repräsentation.
- Darüber hinaus sind praktische Führungserfahrungen in einer Verwaltung wünschenswert.
- Kommunikations- und Integrationskompetenz, Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit.
- Verhandlungssichere Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1.
- Verantwortungsvolle Position im fachübergreifenden Team
- Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Grundsätzliche Möglichkeit von mobiler Arbeit
- Zukunftsorientierte Fort- und Weiterbildung
- Sicherer, konjunkturunabhängiger Arbeitsplatz
- Betriebliche Altersversorgung und weitere Sozialleistungen
- Corporate-Benefits-Programm des Landes Niedersachsen
Referat BLZ 13 | Waterloostraße 4 | 30169 Hannover
www.nlbl.niedersachsen.de














