Entgeltgruppe 11 TV-L / BesGr. A 12
z. B. Emmendingen, Freiburg, Konstanz, Lörrach, Offenburg, etc.
- Erstellung und Prüfung von Verkehrswertgutachten und Wertermittlungen
- Erarbeitung von baufachlichen Stellungnahmen
- Beurteilung von baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Steuerrecht
- Abgeschlossenes Studium (Bachelor, Master oder Diplom) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessungswesen oder vergleichbare Qualifikation oder berufliche Qualifikation im Bankbereich, z. B. Bankkaufmann, Bankfachwirt, Bankbetriebswirt mit mehrjähriger Berufserfahrung im Fachgebiet der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der Grundstücks- und Immobilienbewertung, oder eine Qualifikation als Immobiliensachverständige/r (z. B. HypZert, DIA, Sprengnetter) oder möchten sich in diesem Fachbereich/-thema qualifizieren
- Organisationsfähigkeit und Fähigkeit zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
- Verhandlungsgeschick gegenüber Steuerbürgern, Beratern und Fremdgutachtern
- Aufgeschlossenheit gegenüber den Belangen des Steuerrechts
- Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur gelegentlichen Reisetätigkeit
- Eine fundierte Einarbeitung in das neue Aufgaben-/ Fachgebiet der steuerlichen Immobilienbewertung
- Wir bieten eine anerkannte Zusatzqualifikation, in Form eines berufsbegleitenden Studiengangs (2 Semester) zum/zur Immobilienbewerter/in (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Eine zukunftssichere, vielfältige und interessante Tätigkeit
- Work-Life-Balance, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle; gleitende Arbeitszeit 39,5 h/Woche
- Die Möglichkeit, teilweise mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
- Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 11 TV-L. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Berufserfahrung bei der Einreihung in die Erfahrungsstufen zu berücksichtigen.
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich. Der Einsatz erfolgt dann auf einem nach Besoldungsgruppe A12 bewerteten Dienstposten.
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)













