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https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Zum_Tod_des_Architekten_Robert_Wischer_28324.html

03.09.2007

Institution für Krankenhausbau

Zum Tod des Architekten Robert Wischer


Am 27. August 2007 ist der Berliner Architekt Robert Wischer, Gründungspartner des Büros Heinle, Wischer und Partner, im Alter von 77 Jahren gestorben. Das Büro hat sich maßgeblich mit Krankenhausbauten profiliert.

Robert Wischer wurde 1930 in Wilhelmshaven geboren. Es heißt, er habe ursprünglich Medizin studieren wollen, entschied sich dann jedoch für das Architekturstudium in Stuttgart, das er 1955 mit dem Diplom abschloss. 1962 gründete er mit Erwin Heinle das Büro, das seit 1969 als Heinle, Wischer und Partner firmiert. Das Büro sei von Anfang an „offen“ konzipiert, weil es über seine Gründer hinaus fortbestehen sollte. Erwin Heinle ist bereits im Jahre 2002 verstorben (siehe BauNetz-Meldung vom 8. Januar 2002). Heinle, Wischer und Partner unterhalten Büros in Stuttgart, Berlin, Köln und Dresden.

Zu den Projekten des Büros zählten das Bundesministerium für Post und Telekommunikation in Bonn, die Universität der Bundeswehr in München-Neubiberg und das IBM-Verwaltungsgebäude mit Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Insbesondere aber realisierte es Krankenhäuser und Universitätskliniken, unter anderem in Köln, Ulm, Bonn, Stuttgart, Ludwigshafen, Berlin, Dresden und Brandenburg/Havel. Das Büro wirbt mit der Angabe, mittlerweile 1.294.673 Quadratmeter Baugrundfläche mit Bauten des Gesundheitswesens errichtet zu haben. Konzeptionell waren diese Bauten oftmals ihrer Zeit weit voraus.

Das dabei gewonnene Know-How setzte Robert Wischer in die Lehre um: Er war von 1976 bis zu seiner Emeritierung 1998 Professor für Entwerfen am (ursprünglich so genannten) Institut für Krankenhausbau (heute: Gesundheitsfürsorge – Public Health) der TU Berlin.

Sein zunehmendes Interesse für die Denkmalpflege führte Robert Wischer dazu, eines der beiden Berliner Landhäuser Am Rupenhorn der Brüder Luckhardt (1929) zu erwerben und es von 1998 bis 2004 im Inneren denkmalgerecht in den Originalzustand zu versetzen. Das Haus, einer der besten Villenbauten der klassischen Moderne in Deutschland, wurde damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


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